LebensRealität Bauernhof
Drei Wege des Zusammenlebens
Rechtliche Unterschiede zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft
und Lebensgemeinschaft.
In Österreich stehen Paaren
heute mehrere rechtliche Modelle
zur Verfügung, um ihr Zusammenleben
zu gestalten. Neben
der klassischen Ehe gibt es
die eingetragene Partnerschaft
sowie die Lebensgemeinschaft.
Auch wenn diese Formen im
Alltag oft ähnlich erscheinen,
unterscheiden sie sich rechtlich
deutlich – mit teils weitreichenden
Konsequenzen.
Ehe – die umfassendste Absicherung
Die Ehe bleibt das rechtlich
stärkste Modell und steht seit
2019 allen Paaren offen. Sie
bringt automatische Rechte
wie gegenseitige Unterhaltspflichten,
gesetzliches Erbrecht,
gemeinsames Sorgerecht
für Kinder sowie steuerliche
und sozialrechtliche
Vorteile. Die Auflösung erfolgt
ausschließlich durch ein gesetzlich
geregeltes gerichtliches
Scheidungsverfahren.
Eingetragene Partnerschaft – weitgehend gleichgestellt
Die eingetragene Partnerschaft
steht seit 2019 auch verschiedengeschlechtlichen
Paaren
offen und ist der Ehe heute in
fast allen Bereichen angeglichen.
Sie bietet ebenfalls Unterhalts-,
Erb- und Sozialversicherungsrechte
sowie weitgehende
Gleichstellung im Familienrecht.
Unterschiede gibt es
vor allem im formellen Ablauf
der Begründung, die nicht vor
dem Standesamt, sondern vor
der Bezirksverwaltungsbehörde
erfolgt. Grundsätzlich behalten
beide Partnerinnen/
Partner ihren bisherigen Namen,
sofern sie nicht die Möglichkeit
einer Namensbestimmung
wählen. Die Auflösung
erfolgt ähnlich wie eine Scheidung
vor Gericht.
Lebensgemeinschaft – kaum gesetzliche Regeln
Die Lebensgemeinschaft entsteht
ohne Formalitäten rein
faktisch, sobald zwei Personen
in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft
zusammenleben.
Sie bietet aber die
geringste rechtliche Absicherung.
Weder Erbrecht noch
Unterhaltspflichten gelten automatisch.
Auch vermögensrechtliche
Regelungen oder
Sorgerechte für Kinder müssen
individuell vereinbart oder
beantragt werden. Die Wahl
der Lebensform hat deutliche
rechtliche Konsequenzen.
Während Ehe und eingetragene
Partnerschaft umfassenden
Schutz bieten, sind Lebensgefährten
stärker auf private Vereinbarungen
angewiesen. In
der Landwirtschaft gibt es neben
den bereits in den letzten
Ausgaben dargestellten sozialrechtlichen
Unterschieden,
vor allem im Erbrecht, Besonderheiten
mit weitreichenden
Konsequenzen, die wir in der
nächsten Ausgabe behandeln
werden.