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Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt Corona-Verlustersatz für Landwirtschaft

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22.01.2021 | von Kommunikation & Medien

Die hartnäckige Initiative von Branchen- und Kammervertretern aus OÖ hat endlich zu einem Ergebnis geführt. Für den Verlustausgleich von coronabedingten Einkommensausfällen werden vom Landwirtschaftsministerium 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Lage der Schweinebauern und Rinderhalter spitzte sich in den vergangenen Monaten durch dramatische Erlösverluste wegen der Corona-Krise sichtlich zu. Durch die Lockdown-Verlängerung ist noch kein Ende der massiven Markt-Turbulenzen in Sicht. „Als Landwirtschaftskammer fordern wir seit Monaten für die Landwirtschaft als Vorlieferant der Gastronomie einen Verlustersatz, um die heimischen Höfe vor der Existenzbedrohung zu schützen. Es ist für die betroffenen Betriebe nun ein ermutigender Schritt, dass Bundesministerin Elisabeth Köstinger für den Ausgleich von coronabedingten Einkommensausfällen nun 60 Millionen Euro aus Mitteln des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung stellt, um die aufgetretenen Erlösverluste zumindest teilweise abzufedern. Die hartnäckige Initiative von Branchen- und Kammervertretern aus OÖ hat damit endlich zu einem Ergebnis geführt“, betont Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ.

Verlustersatz von 70 Prozent, Antragstellung ab 15. Februar möglich

Weil die bäuerlichen Betriebe und die verschiedenen Sparten in der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Absatzeinbruch betroffen sind, wird der Verlust für die betroffenen Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt dieser eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Förderung gewährt. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten. Die Abwicklung erfolgt mittels Antragstellung bei der Agrarmarkt Austria (AMA). Bei entsprechend nachgewiesenem Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können Landwirte den Verlustersatz beantragen. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate von 2019 und 2020; Die Antragstellung ist ab 15. Februar möglich. Finanziert wird diese wichtige Unterstützung für die bäuerlichen Betriebe durch entsprechende Umschichtungen innerhalb des Agrarressorts.

Unterstützung sichert Ernährungssouveränität

Die österreichische Landwirtschaft hat in den wirtschaftlichen Corona-Turbulenzen ihre Krisenfestigkeit bewiesen. Die Bäuerinnen und Bauern haben gezeigt, dass sie die österreichische Bevölkerung auch in einer Notsituation zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen können. Von den krisenbedingten Umsatzeinbrüchen waren vor allem Schweinebauern und Weinbauern betroffen, große Verluste verzeichnen aber auch Rinderhalter, Geflügelbetriebe oder Obst- und Gemüsebauern. „Wir wollen uns auch für die Zukunft den hohen Selbstversorgungsgrad mit inländischen Qualitätslebensmitteln erhalten. Die Sicherstellung der Eigenversorgung ist ein hohes Gut. Diese kann nur erhalten werden, wenn die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf den Höfen gegeben ist. Mit Hilfe der nun beschlossenen Unterstützung sind wir diesem Ziel einen wesentlichen Schritt nähergekommen“, so Langer-Weninger.

Statement von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger:

„Viele Bäuerinnen und Bauern sind massiv von einbrechenden Absätzen betroffen, weil Gastronomie und Hotellerie geschlossen haben. Sie brauchen unsere Hilfe. Mit dem Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe in der Landwirtschaft lindern wir existentielle Nöte und fangen die größten Verluste auf.“ „Wir stehen zu unseren bäuerlichen Familienbetrieben, gerade in schwierigen Zeiten. Dieser Verlustersatz kann ab 15. Februar bei der AMA beantragt werden. Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffen Betrieben ankommen.“

Statement von Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich Josef Moosbrugger:

„Die Landwirtschaft ist eng mit der Gastronomie, dem Tourismus und der gesamten Lebensmittelindustrie verflochten. Sie stellt die Grundprodukte für diese wichtigen, aber von der Corona-Krise enorm betroffenen Wirtschaftszweige zur Verfügung. Die Krise trifft daher die Landwirtschaft ebenso heftig, insbesondere pauschalierte bäuerliche Betriebe. Nun hilft die Bundesregierung mit dem Verlustersatz besonders betroffenen Bäuerinnen und Bauern.“ „Gesamt stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wir bieten all jenen landwirtschaftlichen Branchen, die besonders schwer unter Absatz- und Einkommensproblemen als Folge der Corona-Krise leiden, Hilfe an. Es unterstützt unsere Betriebe dabei, die Produktion auch weiterhin zu gewährleisten.“

Statement von Agrarlandesrat Max Hiegelsberger:

„Oberösterreich trägt mit 40 Prozent der Schweineproduktion und 30 Prozent der Rinderhaltung wesentlich zur Ernährungssouveränität in Österreich bei - wir sind das Tierhaltungsland Nummer Eins. Die Corona-Pandemie hat aufgrund des Ausfalls der Gastronomie und des Tourismus zu schweren wirtschaftlichen Verlusten auf unseren Betrieben geführt. Die aktuelle Verlängerung des Lock-Downs hat die Situation noch einmal verschärft.“ „Wir haben daher in den letzten Wochen beständig an einem unbürokratischen und praktikablen Verlustersatz gearbeitet, um keine Betriebe aus der Produktion zu verlieren. Die Bundesregierung und besonders Bundesministerin Elisabeth Köstinger machen mit der erarbeiteten Lösung klar, dass sie fest hinter unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft stehen. Die bäuerlichen Familienbetriebe sollen nach dieser Krise wieder positiv in die Zukunft blicken können.“ „Der Verlustersatz für indirekt betroffene Landwirte ist ein klares Zeichen der Bundesregierung für eine rentable und zukunftsfähige Tierhaltung in Österreich.“
LK Präsidentin_LK OÖ (88).jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Die mehrwöchigen intensiven Bemühungen von Branchenvertretern und Landwirtschaftskammer haben nun zu einem konkreten Ergebnis für die hart betroffenen Betriebe geführt, betont LK-Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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  • Andrea Steinmetz
    MMag. Andrea Steinmetz
    medien@lk-ooe.at
    T (050) 6902-1491

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