Kirchdorf: Infoveranstaltung der Jagdausschüsse
"Das Jagdrecht hängt am Grundeigentum. In Eigenjagdgebieten mit einem Ausmaß von mindestens 115 Hektar ist der Grundeigentümer und in genossenschaftlichen Jagdgebieten die Jagdgenossenschaft jagdberechtigt", wie Gabriele Hebesberger von der BBK Kirchdorf Steyr erklärt.
Die Interessen der Jagdgenossen, also der Grundeigentümer werden durch ein eigens bestellte Gremium, nämlich den Jagdausschuss vertreten. Dieser setzt sich aus neun Mitgliedern, welche von der Ortsbauernschaft und der Gemeinde entsandt werden, zusammen. Zu den Aufgaben des Jagdausschusses einer Gemeinde gehört unter anderem die Verpachtung der Jagd, zB an eine Jagdgesellschaft.
Da es durch den Wildbestand zu Verbissschäden an den jungen Waldbäumen kommen kann, ist es den Grund- und Waldbesitzern wichtig, dass es einen Abschussplan für das Wild gibt und dieser seitens der Jägerschaft erfüllt wird. HR DI Franz Zehetner, Leiter der Bezirksforstinspektion Kirchdorf zeigt auf, dass der Verbiss durch Flächenbesichtigungen, sogenannte Weiser- und Vergleichszaunflächen ermittelt wird. "Je nach dem Ausmaß der festgestellten Verbissschäden wird der Abschussplan festgelegt", wie Zehetner den Grundeigentümervertretern versichert.
Die Begehungen der Weiserflächen starten jetzt im Frühjahr in den Gemeinden. Die Behörde lädt dazu die Jagdausschussmitglieder und die Vertreter der Jagd in der jeweiligen Gemeinde ein.
Der Obmann der Bezirksbauernkammer Kirchdorf Andreas Ehrenhuber freut sich über die gute Zusammenarbeit von Jägern, Grundeigentümern und der Behörde im Bezirk Kirchdorf und dankt auch Bezirksjägermeister Franz Humpl für den Besuch der Veranstaltung.