Getreideherbizide – besten Einsatzzeitpunkt nicht verpassen
Sind die Unkräuter einmal zu groß oder haben schon zu blühen begonnen, lassen sie sich zum Teil nur mehr sehr schwer bekämpfen. Abgesehen von der Bekämpfbarkeit verursachen Unkräuter gegenüber der Kultur bis zu ihrer Blüte bezugnehmend auf Wasser- und Nährstoffhaushalt den stärksten Schaden. Es ist daher also erstrebenswert, sämtliche Schadpflanzen vor ihrer Blüte zu erfassen und zu bekämpfen. Hierfür ist die Integration von ackerbaulichen Maßnahmen, mechanischen und chemischen Unkrautbekämpfungsverfahren wesentlich. Maßgeblich für die Entscheidung über einen Herbizideinsatz ist jedoch die Beurteilung der wirtschaftlichen Schadschwelle bzw. die Besatzdichte möglicher Leitunkräuter. Chemische Pflanzenschutzeinsätze sind unter Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Ist der Unkrautbesatz sehr gering, kann im Einzelfall z. B. bei Sommergetreide auch ein Striegeleinsatz ausreichend sein. Im Wintergetreide hingegen hat sich die chemische Regulierung zur Absicherung des Ertragspotenzials bewährt. Hierfür stehen verschiedene Präparate zur Verfügung. Um jedoch eine ausreichende Breitenwirkung zu erlangen, bedarf es manchmal aber der Ergänzung des Herbizides durch ein zweites Präparat. Hierbei muss jedoch sehr auf die Mischbarkeit und die Kulturverträglichkeit der einzelnen Mittel in der Tankmischung geachtet werden.
Früher Einsatz
Für den frühen Einsatz im Wintergetreide eignen sich vorwiegend Sulfonylharnstoffe, welche auch bei niedrigen Temperaturen (1 bis 5 °C) und Nachtfrösten bis –3 °C eingesetzt werden können. Hierbei gilt es Unkräuter so früh wie möglich zu bekämpfen, da die beste Wirkung im 2- bis 4-Blattstadium erreicht wird. Allgemein gilt, dass die Unkrautbehandlung im Wintergetreide bis zum Ende der Bestockung abgeschlossen sein sollte. Ein zu spät oder zum falschen Zeitpunkt eingesetztes Herbizid kann unnötigen Stress verursachen und in weiterer Folge zu Ertragsverlusten führen. Abgesehen davon, dass Herbizide ohnehin nur für gewisse Entwicklungsstadien zugelassen sind, sollte das Getreide ab dem 2-Knotenstadium von keinen äußeren Einflüssen mehr gestört werden. Etwaige Korrekturen können ab 4 cm Ährenlänge wieder durchgeführt werden, jedoch müssen die Herbizide dafür über die passende Registrierung verfügen. Um die Länge der Ähren beurteilen zu können, schneiden Sie den Getreidehalm der Länge nach auf. Für Korrekturen von Winde oder Distel eignen sich Wuchsstoffpräparate wie z. B. Dicopur M. oder gegen Klettenlabkraut Tomigan XL am besten. Diese Nachbehandlungen sind bis spätestens zum Fahnenblattstadium (EC 39) zu erledigen. Ein zu später Einsatz führt möglicherweise zum Steckenbleiben der Ähre.
Für jeden Herbizideinsatz gilt: Die Wahl der Herbizide muss an die Umweltbedingungen (Witterung, Boden, Temperaturen), Entwicklung und Zustand der Zielunkräuter sowie Kulturpflanzen angepasst werden.
Für jeden Herbizideinsatz gilt: Die Wahl der Herbizide muss an die Umweltbedingungen (Witterung, Boden, Temperaturen), Entwicklung und Zustand der Zielunkräuter sowie Kulturpflanzen angepasst werden.
Mittelwahl
Die Mittelwahl richtet sich nach Einsatzzeitpunkt, Temperatur und Verunkrautung: Nicht jedes Herbizid hat dasselbe Wirkungsspektrum. So können beispielsweise Windhalmvorkommen nicht mit jedem Herbizid behandelt werden. Mit Husar OD (Wintergetreide ohne Hafer) oder Husar Plus (keine Zulassung in Wintergerste) kann man Windhalm und Einjährige Rispe gut erfassen. Artist in Kombination mit Sekator OD oder Express SX verfügen ebenfalls über eine gute Wirkung gegen Windhalm und Einjährige Rispe. Auch gegen Ehrenpreis und Taubnessel ist dies eine gute Kombination. Mischverunkrautungen mit Ackerstiefmütterchen, Vogelmiere, Taubnessel und Kamille können z. B. mit Biathlon 4D, Express SX, Harmony Extra SX oder Pointer Plus bekämpft werden. Die Wirkung gegen Ehrenpreis bei Soloanwendung von Express SX ist nicht ausreichend.
Achtung: Arrat, Artist und Biathlon 4D verlieren ihre Zulassung und dürfen nur noch dieses Jahr verwendet werden. Da Pflanzenschutzmittel nach Erreichen der Aufbrauchfrist auch nicht mehr gelagert werden dürfen, sollten Sie beim Einkauf speziell darauf achten, dass so gut wie keine Restmengen bleiben. Sollten Restmengen überbleiben, sind diese vor Ablauf der Aufbrauchfrist zu entsorgen.