Gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in OÖ
Politische Interessenvertretungen in der Vollversammlung
1. OÖ Bauernbund
2. Unabhängiger Bauernverband (UBV)
3. Grüne Bäuerinnen und Bauern (GBB)
4. Freiheitliche Bauernschaft (FB)
5. SPÖ-Bauern
Mitglieder der Landwirtschaftskammer OÖ
- Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Bewirtschafter von in Oberösterreich gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit mindestens zwei Hektar sind.
- Familienangehörige oben angeführter Personen, das sind jedenfalls die Ehegatten; Kinder und Schwiegerkinder sowie Kindeskinder und deren Ehegatten dann, wenn sie der Pensionsver-sicherungspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz unterliegen und keiner gesetzlichen Interessenvertretung von Dienstnehmern (Arbeiterkammer oder Landarbeiterkammer) angehören.
- Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit mindestens zwei Hektar übergeben haben und deren Ehegatten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz auf dem übergebenen Betrieb haben und der Betriebsnachfolger Mitglied ist.
Weiterführende detaillierte Informationen sind im untenstehenden Download-Dokument zu finden.