EU-Entwaldungsverordnung: Einigung zur Verschiebung für weitere Verbesserungen nutzen
Nach intensiven Verhandlungen ist es geschafft: Kommission, Rat und Parlament haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen auf eine Verschiebung und erste Erleichterungen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich begrüßt diese Einigung ausdrücklich als wichtigen Schritt für die bäuerlichen Familienbetriebe und die gesamte Forst- und Holzwertschöpfungskette. Damit ist ein drohendes Bürokratiechaos vorerst abgewendet. „Die Einigung ist ein Erfolg für unsere Betriebe. Wir haben erreicht, dass die Anwendung der Verordnung um ein Jahr verschoben wird – das bringt vorerst Klarheit und Zeit für weitere Verbesserungen und die die Vorbereitung“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger.
Wertschöpfungsketten bei Holz und Rindern bleiben funktionsfähig
Für mittlere und große Unternehmen gelten die neuen Regeln der EU-Entwaldungsverordnung erst ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinbetriebe ab 30. Juni 2027. „Diese Verschiebung ist ein Etappensieg, den wir dem beharrlichen Einsatz der bäuerlichen Interessenvertretung und Umweltminister Norbert Totschnig verdanken. Sie war notwendig, um ein drohendes Chaos auf den Holz- und Rindermärkten zu verhindern. Die elektronischen Systeme der Kommission wären aktuell völlig überlastet gewesen, und die praktische Umsetzung für viele Betriebe schlicht unrealistisch. Mit der Verschiebung wurde ein wichtiger Schritt gesetzt,um die Wertschöpfungsketten bei Holz und Rindern auch im neuen Jahr voll funktionsfähig zu halten“, betont Waldenberger.