Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
Trotz des bürokratischen Aufwands (und ohne diesen zu verteidigen), sollten diese Aufzeichnungen auch für Monitoring und Weiterentwicklung des Betriebs genutzt werden.
Es gibt keine festen Formvorschriften für die Dokumentation, aber Vorlagen der Kontrollstellen sind vorteilhaft (Kontrollorgane sind damit vertraut). Elektronische Aufzeichnung z.B. mit dem ÖDüPlan Plus ist auch möglich. Sofern die erforderlichen Punkte der Aufzeichnungspflicht erfüllt werden, ist die Dokumentationspflicht eingehalten.
Es gibt keine festen Formvorschriften für die Dokumentation, aber Vorlagen der Kontrollstellen sind vorteilhaft (Kontrollorgane sind damit vertraut). Elektronische Aufzeichnung z.B. mit dem ÖDüPlan Plus ist auch möglich. Sofern die erforderlichen Punkte der Aufzeichnungspflicht erfüllt werden, ist die Dokumentationspflicht eingehalten.
Das Pflanzenbau-Journal
Im Pflanzenbaujournal sind alle Maßnahmen zu erfassen, die auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Acker, Grünland, Dauerkultur) gesetzt werden.
Ackerbau (je Feldstück bzw. Schlag und Kultur)
- Aussaat
- Düngung
Für Ackerfutterflächen reicht die Dokumentation wie bei Dauergrünland.
- Pflanzenschutz
Es ist zu beachten, dass im Bereich Pflanzenschutz eine strengere Dokumentation aus anderen Gesetzen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz gilt. Werden Pflanzenschutzmittel auf Feldstücken ausgebracht, muss auch an die richtige Codierung im MFA (PSMBIO) gedacht werden. Oftmals ist hier eine Korrektur des MFA notwendig!
Mechanische Beikrautregulierung (Striegeln, Hacken usw.) ist nicht verpflichtend aufzuzeichnen.
- Ernte
Zusätzliche Vorgaben zur Ernte sind im Absatz Ernte- und Vermarktungsmengen angeführt.
Dauergrünland/Ackerfutter
- Düngemaßnahmen
Je differenzierter die Düngung der Flächen ist, sind auch die Aufzeichnungen exakter zu führen.
- Nachsaat/Neuansaat
Dauerkulturen
- Pflanztermin
- Pflanzenschutz
Es ist zu beachten, dass im Bereich Pflanzenschutz eine strengere Dokumentation aus anderen Gesetzen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz gilt. Werden Pflanzenschutzmittel auf Feldstücken ausgebracht, muss auch an die richtige Codierung im MFA (PSMBIO) gedacht werden. Oftmals ist hier eine Korrektur des MFA notwendig!
- Düngemaßnahmen
- Ernte
Zusätzlich notwendige Aufzeichnungen im Bereich Pflanzenbau:
Fruchtfolgeplan
Vom Bio-Betrieb ist im Ackerbau ein Fruchtfolgeplan zu führen. Dieser soll sicherstellen, dass eine für den Biolandbau geeignete Fruchtfolge eingehalten wird. Es ist dazu die zeitliche Abfolge der unterschiedlichen Kulturen und Zwischenfrüchte nachvollziehbar über die vergangenen und auch zukünftigen Wirtschaftsjahre auf den einzelnen Schlägen zu erfassen. Dazu kann auch der jeweilige Mehrfachantrag bzw. die vergangenen Mehrfachanträge dienen.
Wesentlich in der Fruchtfolgegestaltung sind der Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bzw. der Pflanzengesundheit und auch die Vorbeugung gegenüber Schadorganismen.
Wesentlich in der Fruchtfolgegestaltung sind der Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bzw. der Pflanzengesundheit und auch die Vorbeugung gegenüber Schadorganismen.
Ernte-, Vermarktungsmengen
Es sind das Erntedatum, die geernteten Mengen der Kulturen (ausgenommen Ackerfutter) zu dokumentieren und zusätzlich ist die Verwendung der geernteten Ware anzugeben (Verfütterung am eigenen Betrieb, Direktvermarktung, Verkauf an Händler). Bei Verkauf sind die Verkaufsmenge und der Käufer mit beiliegendem Lieferschein bzw. Rechnung zu dokumentieren.
Betriebsmittelzugänge
Betriebsmittel jeder Art (Düngemittel, Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel, Futtermittel, Desinfektionsmittel und Lagerschutzmittel usw.), die auf den Bio-Betrieb zugekauft bzw. auf den Betrieb gebracht werden, sind zu dokumentieren. Dazu ist die Rechnung bzw. Lieferschein aufzubewahren und der Kontrolle vorzulegen.
Im Bereich Saatgut sind auch die Saatgut-Anhänger und bei konventionell unbehandeltem Saatgut die Ausnahmegenehmigung beizulegen.
Im Bereich Saatgut sind auch die Saatgut-Anhänger und bei konventionell unbehandeltem Saatgut die Ausnahmegenehmigung beizulegen.
Checkliste Vorsorgemaßnahmen
Ein besonderer Hinweis gilt der Checkliste Vorsorgemaßnahmen, die von jedem Bio-Betrieb ausgefüllt sein muss. Diese Checkliste umfasst die wesentlichen Bereiche in Verfügungsgewalt des landwirtschaftlichen Betriebs, wo die Vorsorgemaßnahmen lt. Bio-Verordnung anzuwenden sind.
Diese Checkliste hat bei der Bio-Kontrolle aufzuliegen und ist grundsätzlich einmalig innerhalb einer Förderperiode auszufüllen. Falls sich wesentliche Bereiche des Betriebs ändern (z.B. Vergabe Lohnverarbeitung, Zupachten von Flächen o.ä.), ist die Checkliste zu aktualisieren.
Die Checkliste Vorsorgemaßnahmen steht auf lk-online (Rubrik Bio) und auch auf den Websites der Bioverbände und Biokontrollstelle zum Download bereit.
Verbandsmitglieder von Bio Austria sollten zudem den aktuellen Biodiversitätsrechner bei der Kontrolle bereithalten.
Diese Checkliste hat bei der Bio-Kontrolle aufzuliegen und ist grundsätzlich einmalig innerhalb einer Förderperiode auszufüllen. Falls sich wesentliche Bereiche des Betriebs ändern (z.B. Vergabe Lohnverarbeitung, Zupachten von Flächen o.ä.), ist die Checkliste zu aktualisieren.
Die Checkliste Vorsorgemaßnahmen steht auf lk-online (Rubrik Bio) und auch auf den Websites der Bioverbände und Biokontrollstelle zum Download bereit.
Verbandsmitglieder von Bio Austria sollten zudem den aktuellen Biodiversitätsrechner bei der Kontrolle bereithalten.