Bekanntgabe der Betriebsnummer bei Beratungsleistungen
Die Erbringung qualitativ hochwertiger Beratungsleistungen erfordert auch eine entsprechende Dokumentation. Damit die Beratungsleistungen den Kundinnen und Kunden zugeordnet werden können, ist die Bekanntgabe der Betriebsnummer erforderlich.
Diese Aufzeichnungen sind auch die Grundlage dafür, dass die Beratungsleistungen gefördert werden und somit den Bäuerinnen und Bauern kostenlos bzw. kostengünstig angeboten werden können.
Wir ersuchen Sie daher, bei Inanspruchnahme von bestimmten Beratungsleistungen - auch bei Telefonberatungen - die Betriebsnummer bekannt zu geben.
Diese Aufzeichnungen sind auch die Grundlage dafür, dass die Beratungsleistungen gefördert werden und somit den Bäuerinnen und Bauern kostenlos bzw. kostengünstig angeboten werden können.
Wir ersuchen Sie daher, bei Inanspruchnahme von bestimmten Beratungsleistungen - auch bei Telefonberatungen - die Betriebsnummer bekannt zu geben.