Auflagen in Wasserschutz- und Wasserschongebieten einhalten - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Liegen die eigenen Flächen in einem Wasserschutz- bzw. Wasserschongebiet?
Pflanzenschutzauflagen in Wasserschutz- und Wasserschongebieten
Der Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro etc.), Metazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor trio) ist in Wasserschutz- und -schongebieten nicht erlaubt. Diese Wirkstoffe sind sehr leicht auswaschbar und werden verbreitet im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. Es sind dabei die Kulturen Mais, Raps und Kohlgemüse betroffen. Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnimmt, darf diese Wirkstoffe in der Gebietskulisse bei Mais, Sorghum und Raps auch nicht anwenden.