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ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker": Ausweitung der Untersaaten auf erosionsgefährdete Kulturen Mais und Sorghum

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13.09.2024 | von DI Thomas Wallner

Ab 2025 werden im Zuge der ÖPUL Maßnahme "Erosionsschutz Acker" Untersaaten zusätzlich auch auf den erosionsgefährdeten Kulturen Mais und Sorghum förderbar sein. Bei Teilnahme an dieser Maßnahme (letzte Einstiegsmöglichkeit mit MFA 2025 bis 31. Dezember) sind Schläge mit Untersaaten bis spätestens 15. April mit "US" zu codieren. Wichtig: Bei Codierung einer Fläche mit "US" ist kein Herbizideinsatz erlaubt.

Erosion bei Mais_BWSB.jpg © BWSB/Wallner
Erosion bei Mais – ab dem Jahr 2025 sind Untersaaten im Mais und Sorghum über die ÖPUL Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ förderbar © BWSB/Wallner

Gründe für die ÖPUL-Anpassung

Die positiven Wirkungen der Untersaaten auf die Bodenfruchtbarkeit und -funktionen, etwa durch Stickstoffbindung und Humusbildung, sowie der Beitrag zum Erosions- sowie Gewässerschutz durch Bodenbedeckung sind bekannt.

Mais und Sorghum sind gerade im Zuge der Zunahme von klimawandelbedingten Starkregenereignissen extremst erosionsgefährdet. Im Rahmen der ÖPUL Maßnahme "Erosionsschutz Acker" werden neben den bisher bereits geförderten Kulturen ab 1. Jänner 2025 auch Untersaaten in Mais und Sorghum gefördert. Durch diese Untersaaten kann auch bei Mais und Sorghum die Bodenfruchtbarkeit verbessert und die Erosionsgefahr im Acker weiter verringert werden. Diese Untersaaten können somit auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer leisten.

Auflagen

Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, und Sonnenblume und Sorghum:
  • Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblume, Sorghum, spätestens jedoch bis zum 30. Juni.
  • Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
  • Die Saatstärke, die Anbautechnik und der Anbauzeitpunkt sind so zu wählen, dass ein ausreichender Feldaufgang mit entsprechender Erosionsschutzwirkung gewährleistet ist.
  • Eine Bodenbearbeitung oder ein Herbizideinsatz sind nach der Anlage der Untersaat bis zur Ernte der Hauptkultur nicht erlaubt. Striegeln zählt als Bodenbearbeitung und ist daher nicht gestattet.
  • Die Untersaat muss mindestens bis zur Ernte der Hauptkultur erhalten bleiben und darf nicht mit der Hauptkultur mitgeerntet werden. Wichtig ist, dass die Untersaat nicht als Erntegut verwertet wird. Wird die Untersaat beim Drusch der Hauptkultur beispielsweise "geköpft", ist das zulässig. Wird sie mitgeerntet, handelt es sich nicht um eine Untersaat, sondern um eine Mischkultur.
Bild4_Quelle_Hofmann_Rudi.jpg © Rudi Hofmann
Gelungene Untersaat im Biomais © Rudi Hofmann

Fördersätze

  • 81,0 Euro/ha für Untersaat
  • 16,2 Euro/ha Zuschlag zu Untersaatprämie bei Teilnahme an der ÖPUL Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise"

Fazit

Untersaaten haben das Potenzial Boden- und Gewässer zu schützen. Mit der Anpassung der ÖPUL Maßnahme "Erosionsschutz Acker" besteht ab nächstem Jahr die Möglichkeit mittels Untersaaten freiwillig mit einer Abgeltung aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz zusätzlich auch bei Mais und Sorghum zu setzen. Neue Technologien, wie z.B. die Einsaat mittels Drohne können dabei eine wesentliche Hilfe und ein Teil der Lösung sein. Trotz der Herausforderungen gilt es gemeinsam zahlreiche Erfahrungen zu sammeln und untereinander zu teilen - ganz nach dem alten chinesischen Sprichwort: "Der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt".

Die mehrjährige Maßnahme "Erosionsschutz Acker" kann mit dem MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 letztmalig in dieser Programmperiode beantragt werden. Für Schläge mit den erosionsgefährdeten Kulturen Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume sowie ab dem Antragsjahr 2025 eben auch Mais und Sorghum kann die Prämie für Untersaaten beantragt werden. Die betreffenden Schläge sind im MFA bis spätestens 15. April mit "US" zu codieren.

Links zum Thema

  • GSP Version 3.1 genehmigt.pdf (bml.gv.at)
  • Erosionschutz Acker 2024.03.pdf (ama.at)

Broschüren

  • © BML

    Richtlinie für die sachgerechte Düngung im Ackerbau und Grünland - 8. Auflage, aktualisierte Version 2023

    Anleitung zur Interpretation von Bodenuntersuchungsergebnissen mit daraus abgeleiteten Düngeempfehlungen.
  • © BWSB

    Bodenuntersuchung: Kompaktinfo

    In Anlehnung an die überarbeitete 8. Auflage der Richtlinie für sachgerechte Düngung wurde die bewährte kompakte Bodenuntersuchungsbroschüre adaptiert.
  • © BWSB

    Bodennahe Gülleausbringung

    Win-Win-Situation, wenn die Maßnahme freiwillig und damit im ÖPUL abgeltungsfähig bleibt!
  • © BWSB

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