Pflichten der Unternehmer & Amtliches Register
Da sich aus ihrer auf pflanzliche Waren bezogenen Tätigkeit das größte Risiko ergibt, treffen die Unternehmer besondere Pflichten. Diese sind im entsprechenden Informationsblatt im Downloadbereich zusammengefasst.
Unternehmer, die sich gewerblich mit bestimmten Tätigkeiten in Bezug auf Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beschäftigen, wie beispielsweise dem Import, Export, Handel, der Ausstellung von Pflanzenpässen (PP) oder Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz (VPH), müssen sich gemäß Artikel 65 der VO (EU) 2016/2031 und gemäß des Pflanzenschutzgesetzes 2018 registrieren und ggf. autorisieren lassen. Weitere Informationen und den Antrag auf Aufnahme in das Amtliche Unternehmerregister finden Sie auf der Website des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes. Hinweis: Das Formular kann auch für Änderungen der Registrierungsdaten von bereits registrierten Unternehmern, Antrag auf Ermächtigung oder Entregistrierung genutzt werden. Die Antragstellung erfolgt für in Oberösterreich ansässige Betriebe bei der amtlichen Pflanzenschutzstelle der LK OÖ.
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zum EU-Gesundheitsregime
- Informationsblatt zu den Pflichten von Unternehmern (nicht registrierte, registrierte und ermächtigte (PP & VPH))
- Eintragung in das Amtliche Unternehmerregister
- (verpflichtende) Meldung bei Änderung der Unternehmensdaten als .pdf- und .docx-Datei