Freizeitaktivitäten auf Wiesen und Feldern
Ersitzung von Benützungsrechten
Wurde die Sportausübung schon mindestens 30 Jahre auf einem bestimmten Grundstück ausgeübt, kommt auch eine Ersitzung von Benützungsrechten in Frage. Siehe dazu die Ausführungen im Artikel Auf Privatwegen und Forststraßen (1)
Verwaltungsstrafe
Wer auf bebauten oder zum Anbau vorbereiteten Äckern, sowie auf Wiesen zur Zeit des Graswuchses unbefugt geht, lagert, reitet, mit Fahrzeugen – wozu auch Fahrräder gehören - fährt oder diese abstellt, kann nach den jeweiligen Landesgesetzen von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden.
Schipisten und Langlaufloipen
Oft werden Verträge über Schipisten und Langlaufloipen zwischen Tourismusverbänden oder Liftgesellschaften und den Grundeigentümern abgeschlossen. Wichtige Punkte sind:
- Genaue Beschreibung der Piste/Loipe mit Plan
- Dauer und Kündbarkeit des Vertrages mit angemessenen Fristen
- Entgelt für die Benützung und Wertsicherung
- Haftung für den Zustand der Piste/Loipe und der angrenzenden Bäume; diese ist von den Betreibern zu übernehmen; die Grundeigentümer sind schad- und klaglos zu halten
- Anbringen von Hinweisschildern und Eintragung in Karten
- Vorübergehende Sperre der Piste/Loipe wegen land- oder forstwirtschaftlicher Arbeiten
- regelmäßige Entfernung von Müll durch die Betreiber
- Herstellung des ursprünglichen Zustandes nach Vertragsende