Häufige FragenNeue Netzentgelte Stand 03.11.2026 Netzentgelte und StromkostenKeine passende Frage gefunden. Worum es gehtWas ändert sich?Bisher zahlen die meisten Höfe die Netzkosten nur nach den verbrauchten kWh Strom. Künftig zählt auch, wie viel Strom gleichzeitig bezogen wird. Jedes Monat sucht der Netzbetreiber die Viertelstunde mit dem höchsten Bezug und verrechnet diese Leistung. Geht es um die Energiekosten oder um die Netzkosten?Um die Netzkosten. Die Stromrechnung hat drei Teile: Die Energiekosten gehen an den Stromlieferanten, die Netzkosten an den Netzbetreiber. Dazu kommen Abgaben und Steuern. Der neue Leistungspreis betrifft nur die Netzkosten. Was ist der Unterschied zwischen kW und kWh?Die Kilowattstunde (kWh) ist das Maß für die Menge Strom, die insgesamt verbraucht wird. Das Kilowatt (kW) ist das Maß für die Leistung, also wie viel gleichzeitig gebraucht wird. Wie bei einem Wasserschlauch: Was gleichzeitig durch den Schlauch fließt, ist die Leistung. Was sich am Ende im Behälter sammelt, ist die Energiemenge. Bisher zahlt man nur für das Wasser im Behälter. Künftig zahlt man jedes Monat auch dafür, wie dick der Schlauch ist, also wie viel Wasser in diesem Monat höchstens gleichzeitig durchgeflossen ist. Im Vergleich, vor und zurück gerechnet:
Faustregel: Verbrauch einer Viertelstunde mal 4 ergibt die Leistung. So rechnet auch der Netzbetreiber. Ab wann gilt das für meinen Hof?Anschlüsse, die bisher nicht gemessen wurden, zahlen voraussichtlich bis Ende 2027 oder Anfang 2028 einen Pauschalbetrag. Danach wird die höchste Viertelstunde verrechnet. Je nach Netzbereich kann sich der Termin verschieben, spätestens ab 1. Juli 2028 gilt es überall. Netzanschlussentgelt und Netznutzungsentgelt: Was ist der Unterschied?Das Netzanschlussentgelt ist eine einmalige Zahlung für die Leistung, die ein Netzkunde beziehen kann. Diese Leistung steht auf der Stromrechnung als Netzbereitstellungsleistung (NBE). Darum geht es beim Sichern der Leistung bis Jahresende. Die Netznutzungsentgelte zahlt man künftig jedes Monat, sie richten sich nach der höchsten gemessenen Viertelstunde. Das gilt voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028. Meine LeistungWelche Leistung ist was?Rund um den Anschluss sind mehrere Leistungen im Umlauf, die leicht verwechselt werden:
Wie viel Leistung habe ich bezahlt?Das legt jeder Netzbetreiber selbst fest, der Wert ist auf der Stromrechnung zu finden. Die Sicherung allein sagt es nicht. Bei einem oberösterreichischen Netzbetreiber gehören zum Beispiel zu einer 50-Ampere-Sicherung 20 kW Netzbezugsrecht (NBE, Netzbereitstellung), technisch möglich sind rund 35 kW. Zu einer 25-Ampere-Sicherung gehören nur 4 kW. Der eigene Wert kann davon abweichen, auf einer Rechnung mit 50-Ampere-Sicherung stehen zum Beispiel nur 13,7 kW. Bei diesem Netzbetreiber heißt er Netzbereitstellungsleistung. Welche Leistung darf ich künftig ohne Aufpreis beziehen?Als bereits abgegolten gilt für bestehende Anschlüsse auf Netzebene 7 der höchste von drei Werten: 10 kW, die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung oder der Durchschnitt der zwei höchsten monatlichen Viertelstunden-Leistungswerte (aus zwei unterschiedlichen Monaten) des Jahres 2026, bzw. 2027, wenn für 2026 keine Messwerte vorliegen. In der Verordnung heißt dieser Wert netzwirksame Leistung. Das gilt für alle bestehenden Anschlüsse auf Netzebene 7, auch für jene, deren Leistung schon heute gemessen wird. Was passiert, wenn ich nichts tue?Dann gilt trotzdem der höchste der drei Werte, also mindestens 10 kW, die vertraglich vereinbarte Leistung oder der Durchschnitt der zwei höchsten Monatswerte aus 2026, wenn einer davon höher ist. Man verliert nichts. Man nützt nur die Möglichkeit nicht, sich mehr Leistung zu sichern, indem man heuer in zwei Monaten je einmal hoch bezieht. Betrifft mich das auch mit 63-Ampere-Sicherung?Ja. Die Regel gilt für die gesamte Netzebene 7, auch für Anschlüsse, deren Leistung schon heute gemessen wird. Anschlüsse, deren Leistung schon gemessen wird, profitieren voraussichtlich am meisten. Nach derzeitiger rechtlicher Auslegung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung steht ihnen danach zu, was sie heuer beziehen. Bei einem oberösterreichischen Netzbetreiber wird ab einer 63-Ampere-Sicherung schon bisher die gemessene Leistung verrechnet. Bis zu einer 50-Ampere-Sicherung wird dort nichts nachverrechnet. Bei anderen Netzbetreibern hängt es von deren Bedingungen ab. Wie war das bisher bei gemessener Leistung?Bisher wurden die höchsten gemessenen Monatsspitzen für die Verrechnung des Netzanschlussentgelts herangezogen. Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung ist das für das Jahr 2026 ausgesetzt. Damit haben die Landwirte heuer die Chance, sich Leistungsrechte zu sichern. Gilt das auch für Nachtstrom und andere unterbrechbare Anschlüsse?Nein. Für Anschlüsse, die am 31. Dezember 2026 unterbrechbar sind, etwa für Nachtstrom, Warmwasser oder Wärmepumpe, gibt es das Sichern der Leistung nicht. Ein hoher Bezug heuer bringt auf einem solchen Anschluss also nichts. Dasselbe gilt für Kleinstanschlüsse. Leistung bis Jahresende sichernWelche Betriebe sind betroffen?Betroffen sind vor allem Betriebe, die davon ausgehen, dass sie künftig mehr Leistung benötigen, und Betriebe, die heuer weniger Leistung bezogen haben als sonst. Ein Beispiel: Auf einem Hof wurde heuer die Säge nicht eingesetzt, die 16 kW Leistung vom Netz bezieht. Die höchste Spitze (Viertelstundenleistung) lag heuer bei 8 kW, sonst läge sie bei rund 24 kW. Um das Bezugsrecht für die höhere Leistung auf Dauer zu sichern, lohnt es sich für solche Betriebe, bis Jahresende höhere Leistungen zu beziehen. Wie sichere ich mir mehr Leistung?Im November und im Dezember 2026 je einmal mindestens 30 Minuten lang die gewünschte Leistung vom Netz beziehen. Der Durchschnitt der zwei höchsten Monatswerte gilt dann ab 2027. Vorher prüfen lassen, ob die Leitungen die Leistung aushalten. Zu schwache Leitungen werden heiß, im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand. Dabei Sicherung und Leitung nicht überlasten: Nur Geräte zusammen einschalten, die gemeinsam unter der Sicherung bleiben. Warum 30 Minuten, wenn doch eine Viertelstunde zählt?Gemessen wird in ganzen Viertelstunden. Angefangen werden die Viertelstundenmessungen jeweils zur vollen Stunde, gemessen wird also etwa von 13.45 bis 14.00 Uhr und von 14.00 bis 14.15 Uhr. Die Leistung sollte zur Sicherheit 30 Minuten gehalten werden. Wer von 13.37 bis 13.52 Uhr Strom bezieht, hat zwar eine Viertelstunde, aber keine gemessene Viertelstunde ganz gefüllt. Wer von 13.37 bis 14.07 Uhr durchhält, hat die gemessene Viertelstunde von 13.45 bis 14.00 Uhr sicher zu 100 Prozent drinnen. Reicht ein Monat?Nein. Es gilt der Durchschnitt der zwei höchsten Monatswerte. Wer nur in einem Monat hoch bezieht, bekommt den Mittelwert mit dem zweithöchsten Monatswert. Beispiel: 14 kW in einem Monat und 28 kW im anderen ergeben 21 kW. Womit erreiche ich so eine Leistung am besten?Mit einem Gerät, das gleichmäßig viel Strom zieht, ohne hohe Spitze. Ein Elektroauto zum Beispiel lädt durchgehend mit 11 oder 22 kW. Oder große Geräte bewusst gleichzeitig einschalten, etwa die Mahl- und Mischanlage zur Heubelüftung dazu. Woher weiß ich, wie viel ich gerade beziehe?Die modernen Smart Meter zeigen das im Regelfall an. Bei vielen Photovoltaikanlagen ist ein zusätzlicher Zähler verbaut, dann lässt sich die aktuelle Leistung meist in einer App am Handy ablesen. Wie sehe ich, ob es geklappt hat?Am nächsten Tag im Portal des Netzbetreibers nachsehen. Wer bei Photovoltaikanlage oder Speicher einen eigenen Smart Meter hat, kann auch dort nachsehen. Steht je Viertelstunde nur ein Wert in kWh, diesen mal 4 nehmen, das ergibt die Leistung in kW. Wird meine Viertelstunde überhaupt gemessen?Bei fast allen Betrieben ja. Die Monatsauswertung ist online beim Netzbetreiber einsehbar. Wer die Viertelstundenmessung noch nicht aktiv hat, für den zählen die zwei höchsten Monatswerte aus 2027. Wie man zu den Werten kommt, erklärt der Rechner der Landwirtschaftskammer OÖ auf lk-online für die Netzbetreiber in Oberösterreich. Kostet mich das heuer etwas?Bei Anschlüssen ohne Leistungsmessung fallen heuer keine Mehrkosten an, es zählt nur die verbrauchte Energie. Die Leistung wird dort heuer noch pauschal abgerechnet. Wer schon eine Leistungsabrechnung hat, für den fallen Mehrkosten an, weil die höhere gemessene Leistung verrechnet wird. Das Sichern lohnt sich trotzdem, auch mit 63-Ampere-Sicherung: Wer später mehr Leistung braucht, zahlt für die Erweiterung des Netzanschlusses, und diese Anschlusskosten sind höher als der Leistungspreis. Ist das gefährlich?Die elektrische Anlage muss die Leistung aushalten. Zu schwache Leitungen werden heiß, im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand. Vorher prüfen, ob der Leitungsquerschnitt richtig dimensioniert und richtig abgesichert ist, also die richtige Leitungssicherung eingebaut ist. Und beim Bezug auf die aktuelle Leistung achten, damit die Sicherung nicht auslöst. Was kostet es, später mehr Leistung zu bekommen?Wer später mehr braucht, als ihm zusteht, zahlt voraussichtlich einmalig je Kilowatt nach. Laut Entwurf der Tarifverordnung sind es rund 234 Euro je kW inklusive Umsatzsteuer. Der Betrag kann sich bis zur endgültigen Verordnung noch ändern. Ist das nicht ein Widerspruch: heuer viel beziehen, später wenig?Nein, es sind zwei verschiedene Dinge. Heuer geht es darum, wie viel Leistung der Anschluss ab 2027 ohne Nachzahlung beziehen kann. Ab dem Start des Leistungspreises zahlt man jedes Monat für die höchste Viertelstunde, deshalb will man sie dann niedrig halten. Künftige KostenZählt die kurze Spitze, wenn ein Motor anläuft?Nein. Gezählt wird der Durchschnitt über die ganze Viertelstunde, nicht der kurze Stoß beim Einschalten. Wie hoch wird der Leistungspreis?Verbindlich wird er mit der Tarifverordnung, ihr Entwurf liegt zur Begutachtung vor. Für Oberösterreich sieht er 2027 inklusive Umsatzsteuer 34,70 Euro je kW und Jahr bis 10 kW und 52,13 Euro darüber vor. Für den Endausbau hat die E-Control 40,58 und 81,17 Euro genannt. Der Leistungspreis steigt schrittweise auf diese Höhe, der Arbeitspreis sinkt im Gegenzug. Verrechnet wird jedes Monat ein Zwölftel des Jahrespreises, bezogen auf die Spitze dieses Monats. Beispiel im Endausbau mit einer Monatsspitze von 22 kW: Die ersten 10 kW kosten 10 × 40,58 Euro / 12 = 33,82 Euro, die übrigen 12 kW kosten 12 × 81,17 Euro / 12 = 81,17 Euro. Zusammen sind das 114,99 Euro für dieses Monat. Was kostet der neue Tarif in welchem Jahr?Beim Beispielbetrieb, einem Milchviehbetrieb mit Melkroboter, Photovoltaik und Speicher in Oberösterreich, steigt das Netzentgelt schrittweise. Für 2028 ist mit Werten zwischen 2027 und dem Endausbau gerechnet.
Ab wann ist der neue Tarif günstiger als heute?Entscheidend ist, wie gleichmäßig ein Betrieb Strom bezieht: Jahresbezug in kWh geteilt durch die mittlere Monatsspitze in kW. Bei Anschlüssen ohne Leistungsmessung und 20 kW Monatsspitze braucht es im Endausbau rund 2.650 Stunden, also rund 53.000 kWh im Jahr, 2027 rund 3.660 Stunden. Die durchgerechneten Milchviehbetriebe ohne Leistungsmessung liegen bei 1.000 bis 1.600 Stunden und zahlen künftig mehr. Lohnen sich Photovoltaik und Speicher noch?Ja, jede Ausbaustufe senkt das Netzentgelt. Bei einem Betrieb mit 20.000 kWh und 28 kW Spitze sind es im Endausbau ohne Anlagen 2.308 Euro, mit Photovoltaik 1.662 Euro, mit Photovoltaik und Speicher 1.176 Euro und mit einer Regelung, die eine Reserve für die Spitzen hält, 812 Euro. Ohne Regelung senkt der Speicher vor allem den Arbeitspreis, die Spitzen bleiben. Dazu kommt der eingesparte Energiepreis für den selbst erzeugten Strom. Zahle ich künftig mehr?Nicht unbedingt. Wer gleichmäßig Strom bezieht, wird entlastet, weil der Arbeitspreis sinkt. Mehr zahlt, wer im Verhältnis zum Verbrauch hohe Spitzen hat. Spitzen senkenWann entstehen die Spitzen?Wenn mehrere große Geräte gleichzeitig laufen. Beim Beispielbetrieb, einem Milchviehbetrieb mit Melkroboter, Photovoltaik und Speicher, fallen die meisten Spitzen in die Früh zwischen 5 und 7 Uhr. Dann liefert die Photovoltaik noch nichts, und der Speicher ist nach der Nacht oft leer. Welche Geräte es wirklich sind, zeigt erst der Blick auf den eigenen Betrieb. Wo sehe ich meine Spitzen?Im Kundenportal des Netzbetreibers sind die Viertelstundenwerte und die Monatsspitzen einsehbar. Wie man dort hinkommt, erklärt der Rechner der Landwirtschaftskammer OÖ auf lk-online für die Netzbetreiber in Oberösterreich. Wie halte ich die Spitzen künftig niedrig?Große Geräte nacheinander statt gleichzeitig einschalten, das kostet nichts. Geräte mit Zeitschaltuhr oder Lastmanagement steuern. Ein Elektroauto kann mit weniger Leistung länger laden. Was passiert mit den unterbrechbaren Tarifen?Sie laufen in drei Jahren aus. An ihre Stelle tritt die flexible Entnahme.
Wer heute unterbrechbar ist, sollte ab Herbst 2027 mit dem Netzbetreiber die flexible Entnahme vereinbaren. Was ist die flexible Entnahme?Der Kunde, zum Beispiel ein landwirtschaftlicher Betrieb, erlaubt dem Netzbetreiber, einen vereinbarten Teil der Leistung bei hoher Netzlast einzuschränken, höchstens zweimal zwei Stunden am Tag. Die Zeiten werden fix vereinbart und dürfen nur zweimal im Jahr verlegt werden. Für diesen Teil zahlt man voraussichtlich nur 25 Prozent des Leistungspreises. Er muss mindestens 4 kW groß sein, und mindestens 4 kW bleiben immer frei, außer man vereinbart die ganze Leistung als flexibel. Der Netzbetreiber muss die flexible Entnahme auf Wunsch anbieten, spätestens ab 1. Oktober 2027. Die Vereinbarung läuft grundsätzlich zehn Jahre. Photovoltaik und SpeicherIch habe Photovoltaik und Speicher. Betrifft mich das trotzdem?Ja. Die Spitzen fallen oft in der Früh und an Winterabenden an. Dann liefert die Photovoltaik nichts, und der Speicher ist ohne Regelung meist leer. Die Grafik zeigt ein Jahr eines Milchviehbetriebs mit Photovoltaik und Speicher, einmal ohne und einmal mit Regelung. Was bringt eine Spitzenlastregelung für den Speicher?Ein Speicher, der nur auf Eigenverbrauch läuft, ist zur falschen Zeit leer. Das Spitzenlastmanagement oder Peak-Shaving, also die Kappung der Leistungsspitzen, hält einen Teil des Speichers für die Spitzen zurück und gibt ihn genau dann frei, wenn der Bezug über eine Grenze steigt. Im Sommer lädt sie aus Sonnenstrom nach, von Oktober bis März auch aus dem Netz, aber nur so weit, dass dabei keine neue Spitze entsteht. HilfeWo bekomme ich Hilfe für meinen Betrieb?Der Rechner auf lk-online zeigt mit dem eigenen Lastprofil die Kosten heute und im neuen Tarif, die Spitzen je Monat und was eine niedrigere Spitze bringt. Das Lastprofil wird dabei nur im eigenen Browser ausgewertet, es wird nicht hochgeladen und nicht gespeichert. Zwei Erklärvideos auf YouTube zeigen das Wichtigste: Video 1 „Bis 31. Dezember Leistung sichern“ unter youtu.be/ucaUudtvBKU und Video 2 „Eine Viertelstunde im Monat entscheidet“ unter youtu.be/c2vNArbGe3Q. Ein Podcast ist geplant. Dazu gibt es Seminare beim LFI, etwa das Onlineseminar Stromkosten: Spitzenlastmanagement am 26. November 2026 und am 2. März 2027, und Energieberatungsstammtische am 10., 17. und 24. November und am 1. Dezember 2026 sowie am 12. Jänner und 2. Februar 2027, jeweils um 19 Uhr, kostenlos online über Zoom: us06web.zoom.us/j/83169202269, Meeting-ID 831 6920 2269, Kenncode Energie. Weitere Termine kommen im Newsletter. Telefonische Anfragen bitte vermeiden, die Energieberatung ist ausgelastet. Landwirtschaftskammer Oberösterreich · Abteilung Forst und Bioenergie Ing. Martin Schneeweiss B.Eng. · Auf der Gugl 3, 4021 Linz · +43 50 6902-1434 · bioenergie@lk-ooe.at · ooe.lko.at Die Entgelte des neuen Tarifs beruhen auf Richtwerten der E-Control, sind nicht rechtsverbindlich und ändern sich mit der Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung sowie deren jährlichen Novellen. Diese Information ist unverbindlich und ersetzt weder die Auskunft des Netzbetreibers noch eine Rechtsberatung. Ohne Gewähr. Häufige Fragen · Stand 03.11.2026 Es kann eine neuere Fassung dieser Fragen geben. Sie ist beim Artikel zu den neuen Netzentgelten auf ooe.lko.at erhältlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||