01.02.2018 |
von Katharina Dornhofer
Ziegenhaltung: Neue Bestimmungen
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Ställe müssen so gebaut sein, dass keine Sackgassen vorhanden sind. Etwaige Engstellen müssen so gestaltet sein, dass auch rangniederen Tieren jederzeit das Durchgehen möglich ist. Das Herdenmanagement ist so zu betreiben, dass Umgruppierungen möglichst selten stattfinden, um die Stabilität der Herde aufrechtzuerhalten. Mit dieser Bestimmung soll vermieden werden, dass rangniedere Tiere ständigem Stress ausgesetzt sind, nur unzureichend Zugang zu Futter und Wasser bekommen und es möglicherweise zu Verletzungen kommt. Um dies zu erreichen, sind entsprechende stallbauliche Maßnahmen zu ergreifen. Erhöhte Flächen in Gruppenbuchten können bis zu einem Ausmaß von maximal 30% der Bodenfläche eingerechnet werden, wenn sie jederzeit zugänglich und zum Stehen und Liegen geeignet sind und eine Mindesthöhe über einer darunter liegenden Ebene von 60 cm sowie Maximaltiefe von 150 cm und eine Minimaltiefe von 30 cm gegeben ist.
Während sich die Fressplatzbreiten mit der neuen Verordnung nicht verändert haben, ist jedoch das Fressplatzverhältnis von vormals 2,5 : 1 auf 1,5 Ziegen je Fressplatz (bei ständiger Futtervorlage) deutlich eingeschränkt worden.
Mit der Novelle der ersten Tierhaltungsverordnung sind seit 1. Oktober 2017 auch neue Regelungen für die Eingriffe bei Ziegen in Kraft.
Während sich die Fressplatzbreiten mit der neuen Verordnung nicht verändert haben, ist jedoch das Fressplatzverhältnis von vormals 2,5 : 1 auf 1,5 Ziegen je Fressplatz (bei ständiger Futtervorlage) deutlich eingeschränkt worden.
Mit der Novelle der ersten Tierhaltungsverordnung sind seit 1. Oktober 2017 auch neue Regelungen für die Eingriffe bei Ziegen in Kraft.
Mindest-Stallbodenfläche je Ziege ab 1.1.2018
Tierkategorie | Gruppenbucht bis 20 Tiere | Gruppenbucht ab 21 Tiere | Einzelbucht |
Mutterziege ohne Kitz | 1,40 m² | 1,20 m² | 1,40 m² |
Mutterziege mit 1 Kitz | 1,75 m² | 1,55 m² | 1,40 m² |
Mutterziege mit mehr als 1 Kitz | 2,10 m² | 1,90 m² | 2,10 m² |
Kitze, Jungziegen bis 6 Monaten | 0,50 m² | 0,50 m² | - |
Jungziegen über 5 bis 12 Monaten | 0,60 m² | 0,60 m² | - |
Böcke | 3,00 m² | 3,00 m² | 3,00 m² |
Neue Werte nach Änderung der 1. Tierhalteverordnung