Wirtschaftsdüngereinarbeitung auf LN ohne Bodenbedeckung
Güllen, Jauchen, Gärreste/Biogasgüllen, nicht entwässerter Klärschlamm, jeder Mist vom Geflügel (inklusive Hühnertrockenkot).
Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Dazu sind folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen, sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Dazu sind folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße (bzw. Schlagbezeichung und Schlaggröße)
- Anzubauende Kultur
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
- Art des ausgebrachten Düngemittels:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen, sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.