09.04.2018 |
von DI Johann Graßl
Weinbau: Mehrfachantrag-Flächen (MFA) bei Bewirtschaftung
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.11.30%2F1512037976518136.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2017.11.30/1512037976518136.jpg?m=MzYzLDI0Mg%3D%3D&_=1512038090)
Diese Information wurde allen betroffenen Landwirten auch im Rahmen des Auszahlungsbescheides der AMA mitgeteilt.
Wenn die Verpflichtung zur Abgabe eines MFA nicht eingehalten wird, werden von der AMA Teile der erhaltenen Prämien zurückgefordert.
Die Verpflichtung beginnt in dem auf das Jahr der Auszahlung folgenden Kalenderjahr
Auszahlung der Förderung 2017 | Abgabe MFA 2018, 2019, 2020 |
Auszahlung der Förderung 2018 | Abgabe MFA 2019, 2020, 2021 |
Achtung bei Verkauf
Auch wenn die geförderte Fläche verkauft oder verpachtet wurde, besteht trotzdem die Verpflichtung für den Betrieb, der die Prämie erhalten hat, für weitere 3 Jahre die CC-Bestimmungen einzuhalten (und damit einen MFA abzugeben, wenn weiterhin 0,3 ha oder mehr Fläche bewirtschaftet werden)