Besondere Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten - Vorsicht beim MFA!
Was sind Lebensraumtypen
Ein Lebensraumtyp oder auch FFH-Lebensraumtyp ist ein Überbegriff für zusammengefasste gleichartige Lebensräume und dient der Beschreibung des Schutzstatus nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). In Oberösterreich kommen im bewirtschafteten Grünland vor allem folgende Lebensraumtypen vor:
- Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (6210)
- Artenreiche montane Borstgrasrasen (6230)
- Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (6410)
- Magere Flachland-Mähwiesen (6510)
- Berg-Mähwiesen (6520)
- Kalkreiche Niedermoore (7230)
- Alpine und subalpine Kalkrasen (6170)
Wie ist mit Lebensraumtypen umzugehen?
Welche Bewirtschaftung auf den Flächen mit Lebensraumtypen zulässig ist, ist in den Verordnungen der Europaschutzgebiete, zumeist unter dem Paragrafen "erlaubte Maßnahmen" mit der Festlegung von Nutzungsart, Nutzungsintensität (Häufigkeit), Düngungsmöglichkeiten und anderen Bestimmungen definiert. Erlaubte Maßnahmen in den Verordnungen heißt, dass die angeführten Maßnahmen jedenfalls erlaubt sind (meist demonstrative Aufzählung in den Verordnungen). Die Verordnungen der Europaschutzgebiete können im Rechtsinformationssystem des Bundes unter "Landesrecht Oberösterreich“ tagesaktuell eingesehen werden.
Davon abweichende Maßnahmen sind vor der Umsetzung in einem ersten Schritt mit der vom Land Oberösterreich eingerichteten Gebietsbetreuung abzustimmen. Das aktuell zuständige Gebietsmanagement kann auf der Homepage des Landes Oberösterreich im geografischen Naturschutzinformationssystem (GENISYS) eingesehen werden. Wählt man bei den Suchkriterien unter Ordnungstyp "Natura 2000 Gebiet" sowie Bezirk und gegebenenfalls die Gemeinde aus, bekommt man die entsprechenden Gebiete für die Auswahl angezeigt. Durch Anklicken des "Auges" (1) neben der Nummer des Gebiets gelangt man zur jeweiligen Detailansicht mit der Auswahlmöglichkeit "Ansprechpartner Gebietsbetreuung" (2).
Davon abweichende Maßnahmen sind vor der Umsetzung in einem ersten Schritt mit der vom Land Oberösterreich eingerichteten Gebietsbetreuung abzustimmen. Das aktuell zuständige Gebietsmanagement kann auf der Homepage des Landes Oberösterreich im geografischen Naturschutzinformationssystem (GENISYS) eingesehen werden. Wählt man bei den Suchkriterien unter Ordnungstyp "Natura 2000 Gebiet" sowie Bezirk und gegebenenfalls die Gemeinde aus, bekommt man die entsprechenden Gebiete für die Auswahl angezeigt. Durch Anklicken des "Auges" (1) neben der Nummer des Gebiets gelangt man zur jeweiligen Detailansicht mit der Auswahlmöglichkeit "Ansprechpartner Gebietsbetreuung" (2).
Was hat das mit dem Mehrfachantrag (MFA) zu tun?
Die gesetzlichen Vorgaben zu den Lebensraumtypen sind mitunter schon beim MFA zu berücksichtigen: Wenn beispielsweise ein Grünland-Lebensraumtyp aufgrund gesetzlicher Vorgaben maximal zwei Mal genutzt werden darf, dann steht eine Schlagnutzungsart "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen" oder eine Ackernutzung im Widerspruch dazu.
Deshalb soll man sich bei der Abgabe des MFA folgende Fragen stellen:
Die Erhaltungspflicht der Lebensraumtypen gilt unabhängig davon, ob die ÖPUL-Maßnahme Naturschutz (NAT) angemeldet wurde oder nicht - es ist eine Grundanforderung! Das Umwandlungs- und Umbruchsverbot von umweltsensiblen Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten ist auch in der Konditionalität im GLÖZ 9 festgelegt. Auch wenn eine Grünlanderneuerung gemäß GLÖZ 9 nach Rücksprache mit der AMA (referat23@ama.gv.at) grundsätzlich möglich ist, so stehen die landesrechtlichen Bestimmungen der Schutzgebietsverordnungen hierarchisch darüber und müssen eingehalten werden.
Deshalb soll man sich bei der Abgabe des MFA folgende Fragen stellen:
- Habe ich Schläge, die in einem Europaschutzgebiet liegen?
- Sind diese Schläge von einem besonderen Lebensraumtyp betroffen?
- Wie darf ich den Lebensraumtyp bewirtschaften?
- Welche Schlagnutzungsart passt zur erlaubten Bewirtschaftung?
Die Erhaltungspflicht der Lebensraumtypen gilt unabhängig davon, ob die ÖPUL-Maßnahme Naturschutz (NAT) angemeldet wurde oder nicht - es ist eine Grundanforderung! Das Umwandlungs- und Umbruchsverbot von umweltsensiblen Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten ist auch in der Konditionalität im GLÖZ 9 festgelegt. Auch wenn eine Grünlanderneuerung gemäß GLÖZ 9 nach Rücksprache mit der AMA (referat23@ama.gv.at) grundsätzlich möglich ist, so stehen die landesrechtlichen Bestimmungen der Schutzgebietsverordnungen hierarchisch darüber und müssen eingehalten werden.