Viehauftrieb-Plattform und Fremdweiden
Viehauftrieb-Plattform
Diese Online-Viehauftriebs-Plattform dient der Vermittlung von Weideplätzen zwischen Bewirtschaftern von Flächen, auf denen Tiere aufgetrieben werden sollten (Almen, Gemeinschaftsweiden oder Fremdweiden) und Betrieben, die ihre Tiere genau auf solche Flächen auftreiben wollen. Die Viehauftrieb-Plattform ist somit eine einfache und unbürokratische Drehscheibe für die Bündelung von Angebot und Nachfrage von Weideplätzen.
Die Vorteile eines Alm- bzw. Weidetriebes können speziell bei Aufzuchttieren gut genutzt werden, falls am Herkunftsbetrieb dafür nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen. Auch im Hinblick auf erhöhte Weideerfordernisse im Bio-Tierhaltungsbereich kann der Auftrieb auf Alm-, Gemeinschafts- oder Fremdweiden eine Entlastung der Heimweideflächen bedeuten. Außerdem kann die Betreuung der Tiere so für die Weideperiode vom Heimbetrieb ausgelagert werden. Für die Flächenbesitzer bringt der Viehauftrieb oft eine günstige Gelegenheit, Flächen zu bewirtschaften bzw. offen zu halten.
Das Einstellen von Angeboten auf die Viehauftrieb-Plattform ist kostenlos! Die Eintragungen bleiben 12 Wochen online.
Die Vorteile eines Alm- bzw. Weidetriebes können speziell bei Aufzuchttieren gut genutzt werden, falls am Herkunftsbetrieb dafür nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen. Auch im Hinblick auf erhöhte Weideerfordernisse im Bio-Tierhaltungsbereich kann der Auftrieb auf Alm-, Gemeinschafts- oder Fremdweiden eine Entlastung der Heimweideflächen bedeuten. Außerdem kann die Betreuung der Tiere so für die Weideperiode vom Heimbetrieb ausgelagert werden. Für die Flächenbesitzer bringt der Viehauftrieb oft eine günstige Gelegenheit, Flächen zu bewirtschaften bzw. offen zu halten.
Das Einstellen von Angeboten auf die Viehauftrieb-Plattform ist kostenlos! Die Eintragungen bleiben 12 Wochen online.
Informationen zu den Tiermeldungen im Falle von Alm- und Gemeinschaftsweiden sind unter www.ama.at zu finden bzw. über die INVEKOS-Servicen-Tel.-Nr.: 050/6902-1600 erhältlich. Je nach Alm- oder Weideauftrieb gibt es für die auftreibenden Betriebe auch Anrechnungen für Direktzahlungen, ÖPUL Tierschutzmaßnahme Weide und Ausgleichszulage. Fremdweiden sind hier allerdings etwas anders zu sehen (siehe Absatz "Fremdweiden“).
Neben der Viehauftrieb-Plattform gibt es auch die Almbörse. Hier www.almwirtschaft.com können ebenso regionsbezogen Angebot und Nachfrage eingestellt und abgerufen werden. Die Almberater in den BBKs KI/SE und GM/VB geben das Angebot an die OÖ Almbauern weiter und stehen für Anfragen zur Verfügung.
Fremdweiden
Neben dem Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden gibt es die Möglichkeit, Tiere auf betriebsfremde Flächen aufzutreiben. Die wichtigsten Punkte, die hierzu beachtet werden müssen, sind folgend zusammengefasst:
MFA-Tierliste:
In der Tierliste sind bei jenem Betrieb die Tiere zu beantragen, der die Obhut über die Tiere hat. Bleibt die Obhut über die geweideten Tiere (z.B. Tierbetreuung, Belegung von Kalbinnen, etc.) beim Herkunftsbetrieb, sind die Tiere auch in dessen Tierliste anzugeben.
Meldung über Rinderdatenbank:
Im vorhin dargestellten Fall, dass die Obhut über die Tiere beim Herkunftsbetrieb bleibt, ist keine Abmeldung der Tiere in der Rinderkennzeich-nung erforderlich. Jedoch ist eine "Alm-/Gemeinschaftsweidemeldung" abzugeben, wenn die Fläche des Betriebes, auf die aufgetrieben wird, sich in einer anderen Gemeinde befindet oder Rinder auf der Fremdweide mit Rindern eines anderen Betriebes in Kontakt kommen.
Übernimmt jener Betrieb die Obhut der Tiere, der auch die Flächen zur Verfügung stellt, muss eine entsprechende Meldung über die Rinderdatenbank erfolgen bzw. in der Tierliste der Durchschnittbestand - aliquot berechnet - eingetragen/korrigiert werden.
Düngeraufzeichnungen:
Der Betrieb mit den beweideten Flächen muss den Düngeranfall berücksichtigen.
Bewirtschaftung der Flächen:
Hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen darf kein Zweifel bestehen: Die Verfügungsgewalt über die Flächen muss beim Antragssteller bleiben. Indizien dafür zum Beispiel sind, dass diverse Ernte-, Pflege- und Düngemaßnahmen durch den Antragssteller verrichtet werden oder der Zeitraum der Beweidung durch den Antragssteller festgelegt wird und nicht durch den Tierbesitzer.
Wenn Bio-Betriebe beteiligt sind:
o Bio Betrieb lässt konventionelle Tiere auf seinen Flächen weiden
Die aufgetriebenen Tiere dürfen nicht aus Haltungssystemen mit Vollspalten stammen. Weiters führt der Bio-Betrieb Aufzeichnungen über die aufgetriebenen Tiere.
o Betrieb, der die Flächen zur Verfügung stellt, ist konventionell
Flächen, welche von Bio-Tieren beweidet werden, müssen immer einem Bio-Kontrollverhältnis unterliegen. Infos und Möglichkeiten dazu gibt es im Referat Bio-landbau der LK OÖ oder bei den Bio-Kontrollstellen.
Die aufgetriebenen Tiere dürfen nicht aus Haltungssystemen mit Vollspalten stammen. Weiters führt der Bio-Betrieb Aufzeichnungen über die aufgetriebenen Tiere.
o Betrieb, der die Flächen zur Verfügung stellt, ist konventionell
Flächen, welche von Bio-Tieren beweidet werden, müssen immer einem Bio-Kontrollverhältnis unterliegen. Infos und Möglichkeiten dazu gibt es im Referat Bio-landbau der LK OÖ oder bei den Bio-Kontrollstellen.
Weitere Infos zum Thema Fremdweiden gibt es im gleichnamigen Merkblatt der Landwirtschaftskammer OÖ, welches bei Interesse gerne übermittelt werden kann.