Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung: erster wichtiger Schritt
Mit der von Gesundheitsminister Rauch angekündigten verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung ab Mitte 2023 wird eine seit langer Zeit bestehende Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung endlich umgesetzt. Damit ist für die Landwirtschaftskammer OÖ ein erster wichtiger Schritt gesetzt, weitere in Form der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte und für die Gastronomie müssen nun folgen.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier bis Mitte 2023 im Bereich der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung umgesetzt wird. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Senioren- und Rehaheime, Schulen oder Kantinen von Betrieben. Diese müssen zukünftig ausweisen, woher sie Fleisch, Milch und Eier für die Zubereitung ihrer Gerichte beziehen. "Die Lebensmittelproduktion in Österreich wird damit gestärkt und der Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern die dringend erforderliche Wertschätzung entgegengebracht“, so LK-Präsident Franz Waldenberger.
