Verlängerung Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (PSA)
In Niederösterreich läuft mit 31.12.2021 ein Großteil der Ausweise aus. Für die Verlängerung müssen mindestens fünf Stunden anerkannte Weiterbildung absolviert werden.
Achten Sie bei Veranstaltungen darauf, dass diese als Weiterbildung gemäß NÖ Pflanzenschutzgesetz anerkannt sind – Veranstaltungen anderer Bundesländer etc. werden nicht automatisch auch in NÖ anerkannt!
Sie können im letzten Jahr der Gültigkeit Ihren Ausweis verlängern. In diesem Fall schließt die Gültigkeit des neuen Ausweises nahtlos an jene des bisherigen an.
Beachten Sie, dass Sie lückenlos im Besitz eines gültigen PSA sind – dieser ist neben Kauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nämlich auch für die Lagerung notwendig!
Die Verlängerung können Sie in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer beantragen, dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.
Achten Sie bei Veranstaltungen darauf, dass diese als Weiterbildung gemäß NÖ Pflanzenschutzgesetz anerkannt sind – Veranstaltungen anderer Bundesländer etc. werden nicht automatisch auch in NÖ anerkannt!
Sie können im letzten Jahr der Gültigkeit Ihren Ausweis verlängern. In diesem Fall schließt die Gültigkeit des neuen Ausweises nahtlos an jene des bisherigen an.
Beachten Sie, dass Sie lückenlos im Besitz eines gültigen PSA sind – dieser ist neben Kauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nämlich auch für die Lagerung notwendig!
Die Verlängerung können Sie in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer beantragen, dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.