Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige in Oberösterreich
Der Pflegebedürftige oder das Kind, für welches Pflegegeld bezogen wird, muss mindestens Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe 3 haben. Gefördert werden die Urlaube unabhängig davon, ob der Urlaub mit oder ohne die zu pflegende Person /das pflegebedürftige Kind verbracht wird.
Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt 175 Euro, unabhängig von der Dauer des Urlaubs (mind. eine Übernachtung). Wurde der Urlaub in Oberösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss 225 Euro. Der Zuschuss wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung des Beherbergungsbetriebes, Bescheid über die Festlegung der Pflegegeldstufe) und des vollständig ausgefüllten Antragsformulars an die antragstellende Person ausgezahlt. Der Hauptwohnsitz des pflegenden Angehörigen muss sich mindestens 6 Monate vor Urlaubsantritt in Oberösterreich befinden.
Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Ende des Urlaubs beim Amt der OÖ Landesregierung (Formulare unter www.ooe.gv.at oder auf den Gemeindeämtern) von der Hauptpflegeperson gestellt werden.