22.11.2018 |
von Dr. Karl Penninger, LK OÖ
Umsatzsteuergutschrift bei Übergabe eines teilpauschalierten Betriebes
Umsatzsteuergutschriften bei teilpauschalierten Betrieben
Umsatzsteuergutschriften eines regelbesteuerten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind bei der Teilpauschalierung grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu erfassen. Für diese Einnahmen steht das 70 %-ige Betriebsausgabenpauschale zu. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt sind mit dem 70 %-igen Betriebsausgabenpauschale abgegolten.
Formale Umsatzsteuergutschrift bei Betriebsaufgabe
Bei der Übergabe eines umsatzsteueroptierenden Betriebes entsteht beim Übergeber eine Umsatzsteuerzahllast. Ist der Übernehmer ebenfalls in der Regelbesteuerung, wird ihm die Umsatzsteuer bei Rechnungslegung als Vorsteuer vergütet. Zur Vermeidung der Zahllast wird in der Regel ein Antrag auf Umbuchung gestellt.
In einer Anfragebeantwortung stellt das Bundesministerium für Finanzen klar, dass bei der Übergabe eines umsatzsteueroptierenden Betriebes die Umsatzsteuergutschrift bei der Teilpauschalierung nicht als Betriebseinnahme zu erfassen ist.