13.12.2018 |
von Mag. Ing. Stefan Fucik
Tiertransport: Zulassungen verlängern
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Demnach müssen Zulassungen, die bereits vor fünf Jahren ausgestellt oder verlängert wurden, bei der Bezirkshauptmannschaft für weitere fünf Jahre verlängert werden.
Nicht verwechseln mit Befähigungsnachweis
Bei Transporten von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel über 65 km ist seit 2008 ein personenbezogener Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser ist üblicherweise unbefristet ausgestellt worden und muss demnach nicht verlängert werden.
Nicht verwechseln mit Befähigungsnachweis
Bei Transporten von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel über 65 km ist seit 2008 ein personenbezogener Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser ist üblicherweise unbefristet ausgestellt worden und muss demnach nicht verlängert werden.