Weiterbildungskurs Sachkunde Pflanzenschutz - Grünland
Pflanzenschutzmittelanwender müssen sachkundig bleiben. Dazu muss in regelmäßigen Abständen alle drei Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert werden. Erst nach dieser Weiterbildung ist eine Neuausstellung des Sachkundeausweises möglich.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Änderungen vorbehalten.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Änderungen vorbehalten.
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Kursdauer:5 Einheiten
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Anrechnung:5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung
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Zielgruppe:Pflanzenschutzmittelanwender
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Kursbeitrag:€ 60.00 (Teilnehmerbeitrag ohne Förderung)
€ 30.00 (Teilnehmerbeitrag gefördert) -
Fachbereich:Pflanzenbau