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03.09.2018 | von Redaktion
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Stallbau: Leitlinie für raschere Verfahren und mehr Rechtssicherheit gefordert

Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor

Die Landwirtschaft ist nach wie vor einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige Oberösterreichs. Mit einem Produktionswert von rund 2 Mrd. Euro sichert die Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Wertschöpfung in der Region, sondern mit ihren 100.000 Jobs im vor- und nachgelagerten Bereich auch jeden sechsten Arbeitsplatz in Oberösterreich. Ihre wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Relevanz ist unumstritten. Oberösterreich ist in vielen Produktionssparten, wie Rind, Milch und Schwein, das produktionsstärkste Bundesland mit dem größten Marktanteil und kann demnach als Agrarbundesland Nummer Eins bezeichnet werden. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt in Oberösterreich bei rund 33 Hektar, davon sind 18,1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche.
„Wir dürfen nicht vergessen, dass Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern kleinstrukturierte Familienbetriebe bewirtschaften. Ihre Produktionsstärke und Wertschöpfung sichern unsere Versorgung mit hochqualitativen Lebensmitteln, Rohstoffen und Energie. Unsere heimische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion unterliegen dabei strengsten Auflagen und Kontrollen, die die hohe Qualität und einzigartige Sicherheit unserer Lebensmittel, die auf der täglichen Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern fußen, gewährleisten. Doch unsere bäuerlichen Familienbetriebe bewegen sich auf einem stark globalisierten Markt und sind zudem mit einem steigenden Druck durch höhere gesellschaftliche Ansprüche, Wetterextremen und den Klimawandel konfrontiert. Dabei sichern sie die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unseren ländlichen Regionen und betreiben aktiven Umwelt-, Klima-, und Naturschutz“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, der bekräftigt: „Wir müssen die standortangepasste, effiziente und ressourcenschonende Lebensmittelproduktion in unserer Heimat halten, stärken und auf die Anforderungen der heimischen Märkte ausrichten, ansonsten gefährden wir letzten Endes unsere Selbstversorgung.“

Selbstversorgungsgrad halten bzw. ausbauen

Betrachtet man die österreichischen Selbstversorgungsgrade, so wird deutlich, dass die Selbstversorgung Österreichs, vor allem bei pflanzlichen Ölen (21%), Obst (49%), Gemüse (57%), und Honig (60%), aber auch bei Geflügelfleisch (67%), Butter (75%), Eiern (84%) und Getreide (88%), nicht gewährleistet ist. „Das Ziel unserer Land- und Lebensmittelwirtschaft ist die Versorgung der eigenen Bevölkerung. Dabei sind auch Stallbauverfahren ein wichtiger Wettbewerbsfaktor unseres (Land)wirtschaftsstandorts“, so der Landesrat.

Stallbau muss einfacher werden

Im Sinne der Bäuerinnen und Bauern fordert die Landwirtschaftskammer OÖ die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Die Bauwerber sollen bereits im Vorhinein Gewissheit über die Dauer eines Verfahrens haben, um sich darauf angemessen einstellen zu können.
  • Vor allem kleinere und mittlere Ställe sollen nach standardisierten Vorgaben rasch genehmigt werden können. Diese Standards sollen allen Baubehörden zu Verfügung stehen und von ihnen verwendet werden.
  • Die Standards sollen auch erreichen, dass unterschiedliche Sichtweisen der einzelnen berührten Gesetze vereinheitlicht werden.
  • Es soll klar sein, bei welchen Stallkategorien welche Art von Gutachten erforderlich und in welchem Umfang diese auszufertigen sind.
  • Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sollen bei kleinen und mittleren Ställen Gutachten nicht so aufwändig ausgefertigt werden müssen, wie dies bei großen Ställen der Fall ist.
  • Bei der Prüfung von Flächenwidmungsplänen soll im Rahmen der Interessenabwägung mehr Augenmerk auf einen ausreichend großen Abstand zwischen tierhaltenden Betrieben und Wohnbebauung gelegt werden. (Schutz landwirtschaftlicher Anlagen vor heranrückender Wohnbebauung)
  • Ein öffentliches Interesse an der heimischen Produktion von Nahrungsmitteln soll künftig bei der Erstellung von Gutachten nach dem OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz stärker als bisher bei der Interessenabwägung gewichtet werden.
„Die Tierbestände auf Oberösterreichs Bauernhöfen blieben in den letzten Jahren in etwa gleich. Aufgrund des Strukturwandels verteilen sie sich aber auf immer weniger, dafür aber größere Ställe. Fakt ist, dass Stallbauverfahren komplizierter werden. Die Landwirtschafts-kammer OÖ setzt alles daran, die Landwirte auf das Stallbauverfahren rechtzeitig und gut vorzubereiten“, erläutert Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ.

Forderung in der Landesverwaltung eingebracht

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert die Erarbeitung klarer Leitlinien für alle mit der Stallbaugenehmigung befassten Stellen, um raschere Verfahren und mehr Rechtssicherheit für die Stallbauwerber sicher zu stellen. Agrar-Landesrat Hiegelsberger regt dazu die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene, zur Deregulierung und Prüfung möglicher praxisnaher sowie unbürokratischer Lösungen an. „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer oberösterreichischen Landwirtschaft, als führender Tierproduktions-Standort, und die Wertschöpfung in den ländlichen Regionen unseres Landes gewährleisten. Oberösterreich ist ein Top-Wirtschaftsstandort, der auch seine Land- und Lebensmittelwirtschaft im Blick hat“, bekräftigen Landesrat Hiegelsberger und LK-Präsident Reisecker.

Erfahrungen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich

In der Praxis können unterschiedliche Verfahrensdauern zwischen einem Umbau bzw. der Erweiterung eines bestehenden Stalles einerseits und einem Neubau andererseits beobachtet werden. Wenn ein bereits bestehender Stall umgebaut oder in einem gewissen Rahmen erweitert wird, können viele Fragestellungen bereits durch den Bestand geklärt werden. Häufig unterschreiben die Nachbarinnen und Nachbarn am Bauplan, wodurch ein „Vereinfachtes Bauverfahren“ mit Entfall der Bauverhandlung möglich wird. Anders verhält es sich bei der Errichtung eines gänzlich neuen Stalles. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft, den Natur- und Landschaftsschutz und auf die Raumordnung (Sonderausweisung) sind von Grund auf detailliert zu prüfen. Dazu kommen teils große Bedenken aus der Nachbarschaft hinsichtlich Geruch, Lärm und Staub. Dies zieht die Erstellung umfangreicher Gutachten nach sich.

Die häufigsten Bedenken bei Stallbauverfahren

Nachbarinnen und Nachbarn haben häufig Bedenken wegen der großen Ausmaße von modernen Ställen. Die Ställe werden als störend im Landschaftsbild wahrgenommen. Moderne Ställe sind tatsächlich oft groß und erinnern aufgrund ihrer großen, hallenartigen Bauweise an gewerblich-industrielle Bauten. „Die Größe resultiert nicht zuletzt aus strengen Tierschutzbestimmungen. Den Tieren steht viel mehr Bewegungsraum als früher zur Verfügung. Die oft geäußerte Forderung, dass sich im Landschaftsbild nichts ändern darf, kann aus diesem Grund nicht umgesetzt werden“, erläutert dazu Reisecker. Der Betrieb eines Stalles für Nutztiere wie Schweine, Rinder, Geflügel, Ziegen, Schafe und Pferde kann natürlich zu Geruchsimmissionen führen, die nicht immer verhindert werden können. Ziel ist es, diese auf ein ortsübliches Ausmaß zu beschränken. „Häufig wird auch nicht die Geruchsemmissionen aus dem Stall, sondern die der Wirtschaftsdüngerausbringung thematisiert. Diese ist aber grundsätzlich gestattet“, betont Reisecker.

Im Stall steht das Tierwohl im Mittelpunkt

Moderne Stallungen stellen das Wohl der Tiergesundheit in den Mittelpunkt. Gesunde Tiere sind nicht zuletzt die beste wirtschaftliche Grundlage für einen Bauernhof. Das tierfreundliche Klima in den Ställen führt auch dazu, dass unerwünschte Emissionen in die Umwelt vermindert werden. In modernen Ställen herrscht ein großer Luftdurchsatz, damit die Tiere möglichst viel frische Luft erhalten. Die Landwirte investieren in eine moderne Technik, um Belästigungen möglichst gering zu halten.

Geeignete Stallstandorte sind nur begrenzt verfügbar

Generell wird gewünscht, dass sich der Stall in das Landschaftsbild integriert und nicht in bisher unverbaute Landschaftszonen gestellt wird. Er benötigt aber auch eine Wasser- und Stromversorgung sowie eine LKW-taugliche Zufahrt. Weiters sollen sensible Naturräume, wie z.B. die 50 Meter breite Uferschutzzone zu Fließgewässer gemieden werden. Steilere Hänge können ebenfalls nicht bebaut werden. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass ein Stallstandort immer ein Kompromiss aus den unterschiedlichen Wünschen ist.

Beratung durch die Landwirtschaftskammer OÖ

Die Landwirtschaftskammer OÖ verfügt über viel Erfahrung bei der Vorbereitung von Stallbauverfahren. Sie zeigt den Landwirten mögliche Hindernisse im Vorhinein auf und erarbeitet Vorschläge, wie damit umzugehen ist. Sie vertritt die Landwirte bei Besprechungen mit der Baubehörde in komplexeren Fällen. „Die Landwirtschaftskammer kann ein Verfahren nicht beschleunigen. Sie kann aber einen Beitrag zu einer guten Vorbereitung des Projektes leisten“, betont Reisecker. Den Bauwerbern muss im Vorhinein klar sein, dass ein neuer Stall zu Widerständen in der Nachbarschaft führen kann, auch wenn keine Beeinträchtigung der Nachbarinnen und Nachbarn objektiv nachweisbar ist. Obwohl ein grundsätzliches Recht für die Errichtung eines neuen Stalles im Grünland besteht, lässt sich dieses Recht nicht immer rasch durchsetzen.

Hofportrait Familie Mistlbacher

Manuel Mistlbacher (vulgo Humer z Reith) bewirtschaftet mit seiner Frau einen 25 Hektar Betrieb im Vollerwerb. Neben dem Anbau von Weizen, Mais, Zuckerrübe, Soja und Erdäpfeln hält der Landwirt auf seinem Betrieb in Leonding 1.500 Legehennen in Bodenhaltung. Der „Gutes vom Bauernhof“-Betrieb vermarktet seine Eier und Erdäpfel, wie auch die mit Gold prämierten Fruchtsäfte, Moste, Cider, Frizzante, Schnäpse und Liköre ab Hof und auf Wochenmärkten. Zudem beliefert er die regionale Gastronomie. Die prämierten Säfte sind bei einzelnen, ausgewählten Kaufleuten der Region erhältlich. Manuel Mistlbacher schildert die Praxis eines Stallbauvorhabens. Sein Projekt umfasst die Erweiterung seines Betriebs auf 2.800 Legehennen, Freiland-Haltung.
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