Schwerpunkte der agrarpolitischen Herbstarbeit
Die im Frühjahr aufgekündigte Regierungsvereinbarung und die aktuelle innenpolitische Situation haben erhebliche negative Rückwirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Damit wurden nicht nur wichtige, ursprünglich bereits ausverhandelte bäuerliche Vorhaben in Frage gestellt, sondern durch das aktuell freie Spiel der Kräfte im Parlament drohen insbesondere bäuerliche Interessen unter die Räder zu kommen. „Gerade in der momentanen Situation zeigt sich die hohe Abhängigkeit der Bauernschaft von politischen Entscheidungen in ganz gravierender Weise. Im Mittelpunkt der agrarpolitischen Herbstarbeit stehen daher dringend notwendige Entlastungen für die Bauernschaft, die Sicherung der Agrarfinanzierung auf EU- und nationaler Ebene sowie insbesondere die Abwehr wettbewerbsverzerrender und rein politisch motivierter Produktionsauflagen für die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe“, betont LK Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger.
Abgabenentlastungen haben Priorität
„Das ursprüngliche Steuerreformpaket sah für die Land- und Forstwirtschaft eine gesamte Entlastung von 120 Millionen Euro vor. Ziel der Landwirtschaftskammer ist es, diese Entlastungsmaßnahmen nach dem Scheitern der alten Bundesregierung neu auf den Weg zu bringen. Ein im Parlament liegender Initiativantrag sieht trotz der erfolgten Aufkündigung der bisherigen Regierungsvereinbarung die Umsetzung der ersten Etappe des Steuerreformvorhabens „Entlastung Österreichs“ vor.“ Als Bauernvertretung drängen wir darauf, dass die Entlastung noch vor der Nationalratswahl Ende September beschlossen wird“, so Langer-Weninger. Als Kernmaßnahme ist eine Senkung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung um 0,85 Prozentpunkte (7,65 auf 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage) mit einem Entlastungsvolumen von bundesweit 24,3 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen auf Basis des zur Entscheidung anstehenden Initiativantrages Anträge zur Umsatzsteueroption bäuerlicher Betriebe künftig bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich sein. Bisher kann die Option zur Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgeübt werden. Für die betroffenen Betriebe soll damit eine längere Frist und damit bessere Entscheidungsgrundlage für die Umsatzsteueroption zur Verfügung stehen.
Weitere Entlastungen für Kleinbetriebe gefordert
Viele kleinere bäuerliche Betriebe, insbesondere Nebenerwerbsbetriebe, können ihre Sozialversicherungsbeiträge oft nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem 3-prozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind bisher Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert. Die Landwirtschaftskammer fordert daher schon länger eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung mit den Regelungen der gewerblichen Sozialversicherung. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Fusion der bäuerlichen Sozialversicherung mit der gewerblichen Sozialversicherung zur SVS soll die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage von aktuell 446,81 Euro abgesenkt werden.
Im pauschalen System würde das ein Absenkung der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage von 4.100 Euro auf künftig 2.200 Euro Einheitswert bedeuten. Von dieser Entlastung würden in Oberösterreich ca. 5.000 Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 347 Euro jährlich profitieren. Gleichzeitig soll die KV-Mindestbeitragsgrundlage in der Sozialversicherungsoption ebenfalls auf dieses Niveau abgesenkt werden. In der Beitragsgrundlagenoption könnten in OÖ aktuell ca. 1.400 Betriebe mit einer jährlichen Ersparnis von bis zu 1.055 Euro profitieren. Damit könnte die SV-Beitragsgrundlageoption in Zukunft auch für klein- und kleinstbäuerliche Betriebe zu einer wirklichen Alternative für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis einer realistischen Einkommensgrundlage werden.
Auch Erhöhung bäuerlicher Mindestpensionen gefordert
Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, dann werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (Ausgedinge, Pachtzins usw.), sondern ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“ angerechnet. Die Landwirtschaftskammer fordert durch eine weitere Absenkung dieses fiktiven Ausgedinges, künftig die bäuerlichen Mindestpensionen um monatlich bis 28 Euro beim Einzelrichtsatz und um bis zu 42 Euro beim Ehegattenrichtsatz anzuheben. In OÖ würden davon etwa 5600 bäuerliche Mindest-Pensionisten profitieren. Damit könnte ein wesentlicher Schritt zur besseren sozialen Absicherung von Bauern-Pensionisten gesetzt werden.
Steuerliche Lockerungen für Betriebsentwicklungsschritte unverzichtbar
Im Jahr 2014 wurde die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von 400.000 Euro auf 550.000 Euro angehoben. Die land- und forstwirtschaftliche Einheitswertgrenze für die Buchführungspflicht blieb damals mit 150.000 Euro unverändert. Im Zuge notwendiger Betriebsentwicklungsschritte zur Sicherung eines entsprechenden Familienkommens stoßen zunehmend mehr bäuerliche Betriebe an diese Grenzen zu Buchführungspflicht. Insbesondere die bisherige Einheitswertgrenze ist in vielen Bereichen nicht mehr sachgerecht. Auch in keinem anderen Zweig der Wirtschaft gibt es eine derartige Begrenzung. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine gänzliche Streichung der bisherigen Einheitswertgrenze. Zudem soll die umsatzabhängige Buchführungsgrenze auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro angehoben werden. Damit könnte ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der klein- und mittelbäuerlich strukturierten heimischen Landwirtschaft im EU-weiten Wettbewerb gesetzt werden.
„Die Landwirtschaftskammer fordert, dass die ursprünglich vorgesehen weiteren Schritte der Steuerreform in ein künftiges Regierungsprogramm aufgenommen und möglichst zügig umgesetzt werden“, betont Kammerpräsidentin Langer-Weninger.
Politisch motivierte Produktionsauflagen verhindern
Die vom Parlament mehrheitlich beschlossene Novelle des Pflanzenschutzgesetzes mit der das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff „Glyphosat“ verboten wird, stellt für die heimischen Betriebe eine einseitige wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrung dar und ist nicht zuletzt sowohl für den Bodenschutz als auch umweltpolitisch kontraproduktiv. Im Gegensatz zu anderen Pflanzenschutzmitteln kommt Glyphosat aufgrund der bestehenden Anwendungsbestimmungen nie mit dem Erntegut in Berührung, sodass bei Lebensmitteln aus Österreich schon bisher keine Glyphosatrückstände zu finden waren. Der Glyphosateinsatz war bisher eine wesentliche Unterstützung für den Erosionsschutz von abfrostenden Winterzwischenfrüchten. Aufgrund des Verbotes von Glyphosat ist nun davon auszugehen, dass vor bestimmten Kulturen wie zum Beispiel Zuckerrübe Erosionsschutzmaßnahmen reduziert werden müssen und die Anwendung zusätzlicher Unkrautbekämpfungsmittel in Pflanzenbeständen erforderlich wird. „Die Gesamtbilanz des Glyphosatverbotes ist daher umweltpolitisch äußerst kontraproduktiv. An diesem Beispiel zeigt sich, wohin parlamentarische Entscheidungen führen die nicht von Fakten, sondern ausschließlich von populistischen politischen Motiven geleitet sind“, zeigt LK-Präsidentin auf und ergänzt: „Zudem gehen weiter davon aus, dass dieses Verbot EU-rechtswidrig ist. Wir warten daher vorerst ab, ob es überhaupt zu einer EU-Notifizierung dieser beschlossenen Gesetzesregelungen kommt und werden dann erforderliche weitere Schritte prüfen.“
LK warnt vor einseitigen Produktionsauflagen
In den im Parlament liegenden Anträgen mit Fristsetzung finden sich mehrere Entschließungsanträge die sich mit Tierschutzthemen, insbesondere mit Tiertransporten auseinandersetzen. Die Landwirtschaftskammer warnt vor dem Beschluss weiterer einseitiger Produktionsauflagen zu Lasten der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe. Dies hätte zur Konsequenz, dass am Ende Teile der heimischen bäuerlichen Lebensmittelproduktion durch Importe mit fragwürdigen Produktionsbedingungen zu wesentlich niedrigeren Standards ersetzt würden. „Als Vertreterin der Bauernschaft warne ich daher, dass im Zuge der laufenden Wahlauseinandersetzung weiter populistisch motivierte Beschlüsse auf Kosten der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe gefasst werden“, appelliert Langer-Weninger.
Die Landwirtschaftskammer drängt gleichzeitig auf einen Beschluss des im Parlament liegenden Ölkesseleinbauverbotsgesetzes und die notwendige Änderung des Öko-Stromgesetzes um die Öko-Stromproduktion mittelfristig finanziell abzusichern. Diese Beschlüsse sind gerade im Hinblick auf den Klimaschutz absolut unverzichtbar.
Handelspolitik erfordert entschlossenes Auftreten
Die vorliegende politische Einigung für ein EU-Mercosur-Abkommen würde massiv zu Lasten der heimischen Rinder-, Geflügel- und Rübenbauern gehen und wird daher auf Basis der bisher vorliegenden Inhalte vehement abgelehnt. Dies betrifft insbesondere die vorgesehenen Importkontingente für Rindfleisch (99 000 Tonnen, Zollsatz 7,5 Prozent), Geflügelfleisch (180.000 Tonnen, Nullzoll), Zucker (180.000 Tonnen, Nullzoll) und Ethanol (650.000 Tonnen, zollbegünstigt). Die EU hat damit sehr substanzielle Zugeständnisse bei Rind- und Geflügelfleisch sowie Zucker und Ethanol gemacht. Im Gegenzug sind die für die EU Landwirtschaft gewährten Exportchancen äußerst überschaubar. Eine endgültige Einschätzung und Bewertung kann erst nach Vorliegen konkreter Vertragsentwürfe erfolgen. Zu erinnern ist weiters daran, dass es in den letzten Jahren insbesondere bei Fleischimporten aus Brasilien immer wieder zu Beanstandungen gekommen ist, weil durch die EU vereinbarte Mindeststandards nicht eingehalten wurden. Dabei geht es insbesondere auch um die Rückverfolgbarkeit der Produkte im Fleischsektor. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Klimaauswirkungen dieses Abkommens. Einerseits gehen zusätzliche Fleischexporte aus Südamerika oft zulasten des Regenwaldes, andererseits erfolgt die Endmast von Fleischrindern in Südamerika im Rahmen sogenannter „Feedlots“ vorwiegend mit Kraftfutter. Damit weist die Rindfleischproduktion in Südamerika auch ohne Berücksichtigung des Transports eine wesentlich schlechtere Klimabilanz als die heimische Fleischproduktion auf.
Stabile Agrarfinanzierung unverzichtbar
Für die Bauern stehen in den nächsten Monaten auf EU- und nationaler Ebene auch wichtige Entscheidungen zur künftigen Agrarfinanzierung sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik an. „Die Bauernschaft drängt auf eine zumindest stabile EU-Agrarfinanzierung. Die von der EU vorgeschlagenen Kürzungen werden mit allem Nachdruck abgelehnt. Hier ist daher die EU-Verhandlungsführung der derzeitigen und auch einer künftigen Bundesregierung massiv gefordert. Sollte es auf EU-Ebene dennoch zu einer für die österreichischen Bauern wirksamen Mittelkürzung kommen, so ist zwingend ein Ausgleich auf nationaler Ebene erforderlich. Eine stabile Agrarfinanzierung muss daher einer der Kernpunkte einer künftigen Regierungsvereinbarung sein“, betont Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
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Kammerdirektor Mag. Karl Dietachmair:
Agrarbudget ist Hauptknackpunkt bei Verhandlungen zur GAP - Viele inhaltliche Kernpunkte weiterhin offen
Während im Zuge der österreichischen Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2018 wesentliche Verhandlungsfortschritte zur Gemeinsamen Agrarpolitik erzielt werden konnten, tritt man seither – wohl auch aufgrund der umfassenden Brexit-Probleme, der erfolgten Neuwahl des Europäischen Parlamentes und der anstehenden Neubestellung der EU-Kommission im Herbst – weitgehend auf der Stelle.
Der EU-Kommissionsvorschlag sieht ein Budget in der Höhe von 1,11 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung (BNE) vor, die Positionen der Mitgliedsländer im Rat liegen in einer Bandbreite 1 bis 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das Lager der Nettozahlerländer (insbesondere Dänemark, Schweden, Niederlande, aber auch Österreich) fordert 1 Prozent der Wirtschaftsleistung, das Lager der Nettoempfänger (insbesondere Portugal, Griechenland) fordert 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung. Auch das Europäische Parlament will eine Budgeterhöhung auf 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung und generell keine Kürzungen im Agrarbudget.
Auf Basis des EU-Kommissionsvorschlages würden sich für die österreichische Landwirtschaft bei den Direktzahlungen der ersten Säule eine Kürzung um etwa 4 Prozent (von 692,3 auf 664,8 Millionen Euro) und bei den Zahlungen für die Ländliche Entwicklung (Agrarumweltprogramm, Bergbauernförderung, Investitionsförderung, Existenzgründungsbeihilfen usw.) sogar eine Kürzung um 15 Prozent (auf 480,5 Millionen Euro an EU-Mitteln) ergeben. Insbesondere in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik würden die Kürzungen einen dramatischen Einschnitt in bisher erfolgreich umgesetzte Programme bedeuten.
Der Beschluss über den anstehenden neuen EU-Finanzrahmen 2021 bis 2027 erfordert letztendlich eine Einstimmigkeit im Rat (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) sowie eine mehrheitliche Zustimmung im EU-Parlament.
Strategiepläne als neues Kernelement der GAP
Der EU-Kommissionsvorschlag sieht für die Gemeinsame Agrarpolitik mit den sogenannten nationalen Strategieplänen ein neues Instrument der Umsetzung vor. Bisher waren auf nationaler Ebene nur die Maßnahmen der zweiten Säule zu programmieren (Programme zur Ländlichen Entwicklung). Künftig sind in den nationalen Strategieplänen sowohl die Maßnahmen der ersten als auch der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in ein gemeinsames Programm zu fassen. Aus derzeitiger Sicht ist noch offen welche Spielräume hier tatsächlich bestehen, da von der EU einerseits weiterhin Mindestvorgaben definiert werden und andererseits die nationalen Strategiepläne von der Europäischen Kommission zu genehmigen sind. Es gibt hier einen gewissen Spagat, wobei es darum geht, einerseits für mehr Flexibilität bei den Mitgliedsstaaten zu sorgen, andererseits aber auch die Gemeinsamkeit der Agrarpolitik in Frage zu stellen. Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus werden derzeit die erforderlichen Strukturen für die Erstellung des nationalen Strategieplanes aufgebaut, sodass demnächst mit der Programmerarbeitung für Österreich begonnen werden soll.
„Auch hier fordert die Landwirtschaftskammer, dass wesentliche Eckpunkte wie die Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung, die Absicherung des Agrarumweltprogramms ÖPUL sowie der Bergbauern-, Bio-, Investitions- und Junglandwirteförderung in ein künftiges Regierungsprogramm aufgenommen werden“, betont Kammerdirektor Mag. Karl Dietachmair.
Umsetzung für bäuerliche Betriebe machbar und praxistauglich gestalten
Es geht hier darum, Einstiegsvoraussetzungen und Auflagen für die Gewährung von Direktzahlung so zu gestalten, dass diese auch für den typischen klein- und mittelbäuerlichen Betrieb machbar sind. Dies betrifft insbesondere Umweltauflagen und administrative Anforderungen als Einstiegsvoraussetzungen für die Gewährung von Direkt- und Ausgleichszahlungen im Rahmen der sogenannten „Konditionalität“. Von der Landwirtschaftskammer kritisiert werden insbesondere das vorgeschlagene Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe (Nährstoffbilanzierung), das geplante Verbot vegetationsloser Böden und der geplante Mindestanteil an Landschaftselementen.
„Es ist für die Bauernschaft nicht akzeptabel, dass einerseits die Auflagen für die Betriebe wesentlich erhöht und andererseits die für die Bauern vorgesehenen Finanzmittel massiv gekürzt werden sollen. Die Landwirtschaftskammer drängt vielmehr auf die vollständige Fortsetzung und den weiteren Ausbau von freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Diese erfahren sowohl in der Bauernschafft als auch bei Umweltorganisationen und in der Gesellschaft eine hohe Wertschätzung. Es ist unverständlich, dass gerade hier Einschnitte und Kürzungen vorgenommen werden sollen“, erklärt Dietachmair.
Regelungen für Dauergründlandwerdung überdenken
„Ein massiver Kritikpunkt in der Bauernschaft sind die bestehenden Regelungen zur Dauergründlandwerdung. Ackerflächen mit z. B. Wechselwiesen bzw. Feldgras- oder Kleegrasbeständen müssen spätestens nach 5 Jahren umgebrochen werden damit sie nicht zu Dauergrünland werden. Diese Regelung ist letztendlich auch umweltpolitisch kontraproduktiv, da sie dazu führt, dass derartige Flächen praktisch in jedem Fall nach 5 Jahren umgebrochen werden um nicht zu Dauergrünland zu werden. Diese Maßnahme ist mittlerweile auch in der Abwicklung äußerst kompliziert und führt vor allem zu einer zusätzlichen Mineralisierung organischer Substanz mit der entsprechenden CO2-Freisetzung“, erklärt Dietachmair.
Capping und Degression EU-weit umsetzen
Die Landwirtschaftskammer bekennt sich zu betriebsbezogenen Obergrenzen bei den Direktzahlungen durch Degression und Capping, fordert aber eine EU-weit einheitliche Umsetzung dieser Obergrenzen und eine EU-weite Umverteilung der dadurch einbehaltenen Finanzmittel. Derzeit zeichnet sich allerdings ab, dass selbst das von der EU vorgeschlagene Modell in größeren EU-Mitgliedsländern weiterhin auf Ablehnung stößt. Bei diesen Überlegungen haben vor allem die bäuerlichen Familienbetriebe als tragende Säule der EU-Landwirtschaft im Mittelpunkt zu stehen.
Gemeinsame Agrarpolitik - Ausblick
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik sollte eigentlich mit Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten. Aufgrund des bisherigen Verhandlungsfortschrittes und der aktuellen Unwägbarkeiten durch den BREXIT sowie der personellen Neubesetzungen in den EU-Institutionen ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen erst im kommenden Jahr in die entscheidende Phase und damit zu einem Abschluss kommen. Erst nach Vorliegen aller EU-Rechtsgrundlagen können die nationalen Strategiepläne fertig gestellt und bei der EU zur Notifizierung eingereicht werden. Es zeichnet sich daher jetzt schon ab, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit ein- bis zweijähriger Verspätung in Kraft treten wird und die Landwirtschaft neuerlich mit ein bis zwei Übergangsjahren bei den Direkt- und Ausgleichszahlungen sowie mit einer damit verbundenen Rechtsunsicherheit konfrontiert sein wird. Während dieser Übergangszeit sollen bisherige Programme mit Finanzierung aus dem neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen fortgesetzt werden.
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