07.07.2017 |
von DDI Sylvia Maria Schindecker
Rechtlicher Rahmen für die biologische Landwirtschaft in Österreich
So wurden die ersten biologisch wirtschaftenden
Betriebe bereits im Jahr 1927 in Kärnten gegründet. Österreich war weltweit das erste Land,
das staatliche Richtlinien für die biologische Landwirtschaft festlegte. Bereits 1983 ergingen
die ersten Erlässe des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, die 1989 im
Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) als Kapitel A8
aufgenommen wurden.
Seither wurden die Grundsätze der biologischen Landwirtschaft in verschiedenen Gesetzen
und Richtlinien verankert. Im Folgenden soll ein Überblick über die unterschiedlichen
rechtlichen Ebenen, die die biologische Produktion regeln, gegeben werden.
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.07.07%2F1499430311372180.gif]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2017.07.07/1499430311372180.gif?m=MzYzLDIyNA%3D%3D&_=1506338730)
Allgemein gültige Rechtsvorschrift für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung
Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung – unabhängig davon ob biologisch oder konventionell
– ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer bzw. internationaler Ebene in einen
umfassenden rechtlichen Rahmen, der aus vielen Gesetzen und Richtlinien besteht,
eingegossen. Dieser erstreckt sich über internationale WTO-Agrarabkommen, die
europäischen Cross Compliance-Regelungen bis hin zu den österreichischen Gesetzen aus
den Bereichen Tierschutz, Bodenschutz, Pflanzenschutz etc.
EU-Bio-Verordnung
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 werden die Produktion,
die Verarbeitung, die Kontrolle und der Import von Bio-Produkten durch die EU-Bio-
Verordnungen geregelt.
Um innerhalb der Europäischen Union als landwirtschaftlicher Betrieb biologisch
wirtschaftend zu gelten, müssen die EU-Bio-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG) Nr.
889/2008 eingehalten werden. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Regelwerk
innerhalb der Europäischen Union.
Link zur EU-Bio-Verordnung:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
Download zur EU-Bio-Verordnung:
Kennzeichnung von Bio-Produkten
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
Download zur EU-Bio-Verordnung:
Kennzeichnung von Bio-Produkten
Nationale Vorschriften
Bei einzelnen Teilbereichen, die von den EU-Bio-Verordnungen nicht geregelt sind, bzw. bis
zum Ablauf einiger Übergangsfristen gelten die Regelungen aus dem Österreichischen
Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) bzw. die Richtlinie des Beirates für
biologische Produktion gemäß EU-Qua-DG.
Link zu den nationalen Vorschriften:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
ÖPUL Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise
Im Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) gibt es für Biobetriebe eine
Maßnahme, an der freiwillig unter bestimmten Bedingungen teilgenommen werden und so
eine Bioprämie in Anspruch genommen werden kann.
Link zum ÖPUL Merkblatt:
https://www.ama.at/getattachment/276f41b3-0689-4e86-9e65- f1b318acd59c/Merkblatt_OEPUL_2015_Stand_Jaenner_2017.pdf
Link zum AMA-Maßnahmenerläuterungsblatt Biologische Wirtschaftsweise:
https://www.ama.at/getattachment/e4932efb-0d00-455c-a972-af552f7847cc/MEB_Oepul2015_Biologische_Wirtschaftsweise_4-0.pdf
https://www.ama.at/getattachment/276f41b3-0689-4e86-9e65- f1b318acd59c/Merkblatt_OEPUL_2015_Stand_Jaenner_2017.pdf
Link zum AMA-Maßnahmenerläuterungsblatt Biologische Wirtschaftsweise:
https://www.ama.at/getattachment/e4932efb-0d00-455c-a972-af552f7847cc/MEB_Oepul2015_Biologische_Wirtschaftsweise_4-0.pdf
Verbandsrichtlinien
Für Biobetriebe, die Mitglied in einem Bioverband sind, sind darüber hinaus die jeweiligen
Verbandsrichtlinien zu berücksichtigen.
Link zu den verschiedenen Bioverbänden:
http://www.bio-austria.at/
http://www.erde-saat.at/
http://www.bioland-ennstal.at/home/
http://www.demeter.at/
http://www.bio-austria.at/
http://www.erde-saat.at/
http://www.bioland-ennstal.at/home/
http://www.demeter.at/
Privatwirtschaftliche Richtlinien der Biohandelsmarken
Zusätzlich gibt es noch privatwirtschaftliche Richtlinien der Biohandelsmarken, die von den
landwirtschaftlichen VertragspartnerInnen eingehalten werden müssen.
DDI Sylvia Maria Schindecker, Abteilung Marktpolitik überarbeitet von DI Elisabeth Ziegler, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ