01.06.2018 |
von Franz Strasser ABL
Praktische Lösungen für die Kadaverlagerung
Viele Betriebe setzen den mühsam erarbeiteten stabilen Gesundheitsstatus durch Personen bzw. Fahrzeugverkehr nicht aufs Spiel. Denn jeder weiß, der TKV Wagen hat hochansteckende Fracht und wenn davon die Ladeklappe aufgeht, macht sich dies auf Grund des intensiven Geruches bemerkbar.
Darüber hinaus ist mancher Schweinehalter in Verruf gekommen, weil er verendete Tiere hinterm Haus frei liegen hatte. Passanten (Spaziergänger, Jogger...) stoßen sich an dem Anblick eines oft aufgeblähten, saftenden Kadavers, an dem sich Fliegen bedienen und dem unangenehmen Geruch. Dass ein Konsument mit wenig landwirtschaftlichem Verständnis dies vielleicht im Freundeskreis erzählt, ist noch das geringste Übel. Dass er sich aber vielleicht beim nächsten Lebensmitteleinkauf auch an den Geruch und an den Anblick erinnert, trägt mit Sicherheit nicht zur Förderung des Schweinefleischabsatzes bei. Eines soll jedem Schweinehalter bewusst sein: Durch ordnungsgemäße Kadaverlagerung schützt er nicht nur seinen Bestand, sondern auch den gesamten Ruf der Branche.
Die seit 1.1. 2017 in Kraft getretene Schweinegesundheitsverordnung (SchwG - VO) regelt die Lagerung verendeter, getöteter oder totgeborener Schweine:
- Gegen unbefugten Zugriff, gegen das Eindringen von Schadnagern, Haus und Wildtieren gesichert
- Leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- Geschlossen Behälter bzw. geeignete Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendeten Schweinen sind zur Abholung so aufzustellen, dass dies möglichst ohne Befahren der potentiellen Risikobereiches Betriebes befahren werden kann.
Seit mehreren Jahren wird in Oberösterreich in vielen Vorträgen von den Beratungskräften der LK, des VLV und den TGD-Tierärzten dies thematisiert. In der Praxis haben sich daraus folgende Lösungen gefunden:
Den geeigneten Platz auswählen:
Wo nun der Kadaver abgelegt wird, ist betriebsindividuell verschieden. Ziel ist es, möglichst weit weg vom Bestand, damit der LKW des Abfuhrunternehmens möglichst wenige Wege des Betriebes befahren muss. Bei der Suche nach dem geeigneten Lagerplatz empfiehlt es sich mit Hilfe eines Luftbildes (DORIS) aus der „Vogelperspektive“ seinen Betrieb anzusehen. Der ausgewählte Platz soll Versorgungs, Entsorgungs- bzw.Treibwege der Tiere und eigene Wege nicht kreuzen. Ein kühler (schattiger) Platz, auf der vom Wind abgewandten Seite, auf befestigtem Untergrund, an der Zufahrtsstraße, wo es aber gleichzeitig nicht im Blickfang von Joggern oder Spaziergängern wäre ideal. In vielen Fällen eignet sich dazu die Betondecke einer Güllegrube. Dies auch deshalb, da Kadaverplätze nach der Abholung wieder abgewaschen, abgeleitet und gegebenenfalls desinfiziert werden müssen.
Womit abdecken?
Nur eine Plane ist keine zeitgemäße Abdeckung. Eine gute Möglichkeit bietet die “Kadaverhaube“. Diese ist aus Polyäthylen gefertigt, hat eine Größe von 228 x 130 x 63 cm und sind in grüner Farbe unter € 200,00 erhältlich. Zusätzlich zur Haube wird ein dazu passender Auffangboden angeboten, der in eine Bodenoberfläche eingelassen werden kann. Die austretenden Flüssigkeiten müssen unterirdisch abgeleitete werden.
Weiters kann zur genannten Haube auch ein Fahrwerk angeschafft werden. Kunststoffcontainer mit 240 Liter, wie sie von der TKV bezogen werden können, sind ideal für Nachgeburten und tote Ferkel. Ein Metallbauer hat in Zusammenarbeit mit einem Landwirt eine ins Erdreich versenkbare Tonne entwickelt. Damit wird auch die Erdkühlung genutzt und der zusätzliche Deckel unterbindet die Verbreitung des Geruches.
Weiters kann zur genannten Haube auch ein Fahrwerk angeschafft werden. Kunststoffcontainer mit 240 Liter, wie sie von der TKV bezogen werden können, sind ideal für Nachgeburten und tote Ferkel. Ein Metallbauer hat in Zusammenarbeit mit einem Landwirt eine ins Erdreich versenkbare Tonne entwickelt. Damit wird auch die Erdkühlung genutzt und der zusätzliche Deckel unterbindet die Verbreitung des Geruches.
Die besten Lösungen kommen aus der Praxis
Schweinehalter hatten die Idee eines transportablen Transportbehälters weiterentwickelt. So verwenden sie einfache Leichtgutschaufeln ihres Hof- bzw. Frontladers dazu. Sie bauen auf diese Leichtgutschaufeln einen Deckel aus Alu, und ergänzen vorne eine Leiste, damit austretende Flüssigkeiten des Kadavers aufgefangen werden kann. Ein aufgeschraubter „Postkasten“ dient als Ablage des TKV Lieferscheines. Im Bedarfsfall fahren die Landwirte mit Schaufel bzw. Lader zur Stalltür, laden das verendete Tier auf und stellen sie an die Zufahrtsstraße, wo der TKV Wagen gut reversieren kann. Im Sommer kann Schaufel mit Kadaver auf einem schattigen Platz zwischenzeitlich abgestellt werden. Nach der Entleerung wird mit der „Kadaverschaufel“ zum Waschplatz gefahren und abgewaschen.
Für eilige Leser:
- Die Lagerung toter Tiere ist in der bevorstehenden Schweinegesundheitsverordnung geregelt
- Lagerplatz möglichst weit weg vom Schweinebestand schaffen
- LKW zur Abholung soll den Hof möglichst wenig befahren und umdrehen können
- Der Lagerplatz muss wasch- und desinfizierbar sein
- Eine Abdeckung schützt das Eindringen von Schadnager, Haus und Wildtieren
- „Postkasten“ für TKV Lieferschein anbringen
- Umgebaute Leichtgutschaufeln sind derzeit eine sehr praktikable Lösung
- Das Tierschutzgesetz schreibt vor, die Anzahl der verendeten Tiere zu dokumentieren