24.07.2017 |
von DI Leo Weichselbaumer, DI Andreas Schlager
Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet bis 31.12.2020
Prämienzuschläge zu den Direktzahlungen für Junglandwirte
Zahlung für Junglandwirte (Top Up)
Junglandwirte haben die Möglichkeit für maximal 40 aktivierte ZA einen Prämienzuschlag von 75,86 Euro mit dem MFA zu beantragen.
Bei Überschreitung der nationalen Obergrenze müssen die Zahlungen linear gekürzt werden.
Als Junglandwirte gelten jene Antragsteller,
der Basisprämie Geburtsjahr oder jünger
2015 1975, 1976, ...
2016 1976, 1977, ...
2017 1977, 1978, ...
2018 1978, 1979, ...
2019 1979, 1980, ...
2020 1980, 1981, ...
Bei Überschreitung der nationalen Obergrenze müssen die Zahlungen linear gekürzt werden.
Als Junglandwirte gelten jene Antragsteller,
- die im Jahr der Antragstellung (oder während der fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie) die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgenommen haben,
- im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre alt sind,
der Basisprämie Geburtsjahr oder jünger
2015 1975, 1976, ...
2016 1976, 1977, ...
2017 1977, 1978, ...
2018 1978, 1979, ...
2019 1979, 1980, ...
2020 1980, 1981, ...
- und die zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Zahlung für Junglandwirte oder binnen zwei Jahre nach Betriebsgründung (in begründeten Fällen Höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände auf Antrag binnen 3 Jahren, sofern dieser Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Zweijahresfrist gestellt wird) eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben (Nachweis ist zur ersten Antragstellung beizulegen).
- Facharbeiterbrief
- Meisterbrief
- Maturazeugnis
- Bescheid zur Verleihung eines akademischen Grades
- Bienenwirtschaft
- Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung
- Feldgemüsebau
- Fischereiwirtschaft
- Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- Geflügelwirtschaft
- Landwirtschaft
- Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
- Landwirtschaftliche Lagerhaltung
- Landschaftsplanung und Landschaftspflege
- Lebensmittel- und Biotechnologie
- Molkerei und Käsereiwirtschaft
- Obstbau und Obstverwertung
- Pferdewirtschaft
- Phytomedizin
- Umwelt- und Bioressourcenmanagement
- Veterinärmedizin
- Weinbau und Kellerwirtschaft
- Agrarmanagement, -wissenschaften
Die Zahlung ist jährlich mit dem Mehrfachantrag (MFA) zu beantragen (Abgabefrist ist immer der 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres) und wird ab 2018 für einen
Zeitraum von maximal fünf Jahren ab Erstantragstellung (bis 2017 für maximal
fünf Jahren ab Aufnahme der Bewirtschaftung) gewährt. Junglandwirte, die in
den Antragsjahren 2016 bzw. 2017 aufgrund des Abzuges früherer
Bewirtschaftungsjahre nicht mehr anspruchsberechtigt waren, können daher das
Top-up im Antragsjahr 2018 wieder beantragen.
Erfolgt die Beantragung erst in der Nachreichfrist bis 9. Juni des betreffenden Antragsjahres so wird das Top Up um 1 % je Arbeitstag Verspätung gekürzt (im ersten Antragsjahr).
Weitere Detailinformationen entnehmen Sie der Homepage der Agrarmarkt Austria unter Formulare-Merkblaetter in der Rubrik "Direktzahlungen 2015 - 2020", da zum Zwecke der Antragstellung ausschließlich die Informationen der Agrarmarkt Austria als zuständige Behörde heranzuziehen sind.
Erfolgt die Beantragung erst in der Nachreichfrist bis 9. Juni des betreffenden Antragsjahres so wird das Top Up um 1 % je Arbeitstag Verspätung gekürzt (im ersten Antragsjahr).
Weitere Detailinformationen entnehmen Sie der Homepage der Agrarmarkt Austria unter Formulare-Merkblaetter in der Rubrik "Direktzahlungen 2015 - 2020", da zum Zwecke der Antragstellung ausschließlich die Informationen der Agrarmarkt Austria als zuständige Behörde heranzuziehen sind.