Nitratinformationsdienst (NID) - Mais 2023
Achtung: Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GRUNDWasser 2030) ist in Oberösterreich eine Düngung zu Mais mit leichtlöslichen, stickstoffhaltigen Düngern erst ab 22. März möglich.
Für die Empfehlungen wurden vom 28. Februar bis 9. März 50 Schläge auf der nördlichen (26) und südlichen (24) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 bis 90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm und 60 bis 90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen drei Tiefenstufen, Ammonium in 0 bis 30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischem Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinie für die sachgerechte Düngung auszugehen.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, die Zwischenfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, die Zwischenfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.
Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Anfang März 2023
Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 46 kg N/ha (im Vorjahr waren es 42 kg N/ha), in den einzelnen Tiefenstufen: durchschnittlich 27 kg in den obersten 30 cm, 13 kg in 30 bis 60 cm und 6 kg in 60 bis 90 cm Tiefe. Die Hälfte der Werte liegen in einem Bereich zwischen 35 und 55 kg N/ha in 0 bis 90 cm Bodentiefe. Ein Schlag hatte einen Nmin-Gehalt unter 20 kg N/ha, fünf Schläge über 70 kg N/ha, der höchste Wert betrug 91 kg N/ha. Die Werte liegen in diesem Jahr somit - bis auf Einzelfälle - auf niedrigem bis mittlerem Niveau.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz-Land und Wels-Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Da ein Großteil der Ergebnisse in einem engen Bereich liegt, ist die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte gering. Generell sind die durchschnittlichen Nmin-Gehalte nach Wintergerste (50 kg N/ha) um 15 kg N/ha höher als nach Winterweizen (durchschnittlich 35 kg N/ha). Das Einsparungspotenzial bei der Düngung ist aber gering, da nur Beträge über 40 kg N/ha anzurechnen sind. Körnermais war nur in zwei Fällen als Vorfrucht vorhanden, weshalb nicht genügend Vergleichsfälle für eine Auswertung zur Verfügung standen. Nachdem fast alle untersuchten Schläge über den Winter begrünt waren, ist eine Aussage über Unterschiede zwischen begrünten und unbegrünten Schlägen nicht möglich.
Das ergibt nach Vorfrucht Wintergerste eine Einsparungsmöglichkeit bei der Düngung von 10 kg N/ha. Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für den Mais vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten oder zweiten Düngetermin vorgenommen werden. Als Grundlage für die Einsparung ist eine ertragslagenabhängige Einschätzung des Düngebedarfs vorzunehmen. Eine bereits erfolgte Herbstdüngung (zur Zwischenfrucht) muss bei der Gesamtdüngemenge berücksichtigt werden.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL usw. sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL usw. sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 oder www.bwsb.at.