Neues Tierarzneimittelgesetz in Begutachtung

Aktuell gibt es in der Bauernschaft verstärkt Diskussionen in Bezug zu geplanten Änderungen im Tierarzneimittelgesetzt (TAMG).
Erst mit 6. Juli 2023 wurde vom BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ein Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt.
Hintergrund für die aktuelle Überarbeitung des TAMG ist, dass seit 28. Jänner 2022 unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der EU im Tierarzneimittelsektor in Österreich gelten, im konkreten Fall die EU-Verordnung für Tierarzneimittel. Aufgrund dieser EU-weiten neuen Rahmenbedingungen ist es erforderlich, die diesbezüglich in Österreich geltenden Rechtstexte anzupassen bzw. zusammenzuführen und ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu erlassen. Zum Teil handelt es sich dabei um eine Zusammenführung des aktuell gültigen veterinärmedizinischen Teils des Arzneimittelgesetztes (AMG) und des aktuell gültigen Tierarzneimittelkontrollgesetzes (TAKG) unter Einbeziehung der neuen EU-Regelungen.
Antibiotika haben seit ihrer Entdeckung und Weiterentwicklung die Medizin revolutioniert und wesentlich dazu beigetragen, die Heilungsraten von Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier deutlich zu erhöhen. Unbestritten ist die Tatsache, dass Antibiotika in vielen Fällen essenziell für eine erfolgreiche Bekämpfung bakterieller Krankheitserreger sind. Jeder Einsatz von Antibiotika, sowohl in der Human-, als auch in der Veterinärmedizin, kann aber zur Entwicklung von Resistenzen führen. Daher ist es grundsätzlich vernünftig, klare und verbindliche Vorgaben zum Einsatz und insbesondere beim erhöhten Einsatz von Antibiotika zu haben.
Erst mit 6. Juli 2023 wurde vom BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ein Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt.
Hintergrund für die aktuelle Überarbeitung des TAMG ist, dass seit 28. Jänner 2022 unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der EU im Tierarzneimittelsektor in Österreich gelten, im konkreten Fall die EU-Verordnung für Tierarzneimittel. Aufgrund dieser EU-weiten neuen Rahmenbedingungen ist es erforderlich, die diesbezüglich in Österreich geltenden Rechtstexte anzupassen bzw. zusammenzuführen und ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu erlassen. Zum Teil handelt es sich dabei um eine Zusammenführung des aktuell gültigen veterinärmedizinischen Teils des Arzneimittelgesetztes (AMG) und des aktuell gültigen Tierarzneimittelkontrollgesetzes (TAKG) unter Einbeziehung der neuen EU-Regelungen.
Antibiotika haben seit ihrer Entdeckung und Weiterentwicklung die Medizin revolutioniert und wesentlich dazu beigetragen, die Heilungsraten von Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier deutlich zu erhöhen. Unbestritten ist die Tatsache, dass Antibiotika in vielen Fällen essenziell für eine erfolgreiche Bekämpfung bakterieller Krankheitserreger sind. Jeder Einsatz von Antibiotika, sowohl in der Human-, als auch in der Veterinärmedizin, kann aber zur Entwicklung von Resistenzen führen. Daher ist es grundsätzlich vernünftig, klare und verbindliche Vorgaben zum Einsatz und insbesondere beim erhöhten Einsatz von Antibiotika zu haben.
Jetzt gilt es den Entwurf kritisch zu beurteilen und auf Praktikabilität zu prüfen.
Für die Landwirtschaft ist es wichtig, neben den permanenten Anstrengungen im Bereich der Vorbeuge von Erkrankungen, im Anlassfall zielgerichtete Tierarzneimittel einsetzen zu können. Die Vermeidung von Leiden, Schäden und Schmerzen sind letztendlich im Tierschutzgesetz verankert.
Jedes kranke Tier darf mit Antibiotika behandelt werden (auf tierärztliche Verschreibung). In einigen Fällen kann die Durchführung eines Antibiogrammes vorgeschrieben werden. Das bedeutet, es muss eine Probe entnommen werden und im Labor untersucht werden, welches Antibiotikum gegen den Erreger wirkt. Diese Auflage entspricht den seit Jahren geltenden Leitlinien zum sorgfältigen Umgang mit antibakteriellen Tierarzneimitteln. Hier gilt es nach Tierart, möglichem Erreger, Probennahme und Analysemöglichkeiten bzw. Analysedauer genau zu differenzieren. Tiere können somit auch vor dem Vorliegen eines Antibiogrammes behandelt werden. Der Einsatz sogenannter Reserveantibiotika soll verringert werden, was aber nicht das generelle Verbot bedeuten darf.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Etablierung bzw. vielmehr die praktische Durchführung eines Schwellenwertsystems.
Die Landwirtschaftskammer wird den Entwurf des TAMG entsprechend begutachten und - unter Einbindung der zuständigen Funktionärinnen und Funktionäre - eine Stellungnahme dazu abgeben.
Für die Landwirtschaft ist es wichtig, neben den permanenten Anstrengungen im Bereich der Vorbeuge von Erkrankungen, im Anlassfall zielgerichtete Tierarzneimittel einsetzen zu können. Die Vermeidung von Leiden, Schäden und Schmerzen sind letztendlich im Tierschutzgesetz verankert.
Jedes kranke Tier darf mit Antibiotika behandelt werden (auf tierärztliche Verschreibung). In einigen Fällen kann die Durchführung eines Antibiogrammes vorgeschrieben werden. Das bedeutet, es muss eine Probe entnommen werden und im Labor untersucht werden, welches Antibiotikum gegen den Erreger wirkt. Diese Auflage entspricht den seit Jahren geltenden Leitlinien zum sorgfältigen Umgang mit antibakteriellen Tierarzneimitteln. Hier gilt es nach Tierart, möglichem Erreger, Probennahme und Analysemöglichkeiten bzw. Analysedauer genau zu differenzieren. Tiere können somit auch vor dem Vorliegen eines Antibiogrammes behandelt werden. Der Einsatz sogenannter Reserveantibiotika soll verringert werden, was aber nicht das generelle Verbot bedeuten darf.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Etablierung bzw. vielmehr die praktische Durchführung eines Schwellenwertsystems.
Die Landwirtschaftskammer wird den Entwurf des TAMG entsprechend begutachten und - unter Einbindung der zuständigen Funktionärinnen und Funktionäre - eine Stellungnahme dazu abgeben.
Es muss im Sinne der gesamten Tierhaltung, als Erzeuger von Lebensmitteln, sein, dass der Einsatz von antibiotisch wirkenden Tierarzneimitteln auf einer rechtlich fundierten Basis steht. Die Bäuerinnen und Bauern mit den Tierärztinnen und Tierärzten müssen einen sorgsamen und zielgerichteten Einsatz von Tierarzneitmitteln - im speziellen Antibiotika - vorweisen können. Auswertungs- und Vergleichssysteme über den Einsatz sind darüber hinaus in Qualitätsprogrammen vonseiten der Absatzmärkte definitive Vorgaben. Die Umsetzung soll auch über die Tiergesundheit Österreich bewerkstelligt werden. Daher ist aus Sicht der Erzeuger und der Verarbeitungswirtschaft eine fundierte, unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen und veterinären Praxis erstellte, Rechtsgrundlage von besonderer Wichtigkeit.