Nach der Fachschule – was tun?
Mit Ende des Schuljahres
endet für viele Jugendliche
die Ausbildung in den landwirtschaftlichen
Fachschulen.
Daher stellt sich für viele
Schüler bereits um die Semesterferien
die Frage: Was tun?
Oftmals wird an die landwirtschaftliche
Ausbildung
auch noch eine forstwirtschaftliche
Ausbildung in
Form einer Anschlusslehre gemacht.
In einem Jahr Lehrzeit
ist damit ein zweiter Beruf erreichbar.
Damit eine Anschlusslehre
rechtzeitig am eigenen Betrieb
oder auch auf einem Fremdbetrieb
beginnen kann, ist es
erforderlich, zeitgerecht einen
Antrag auf Lehrbetriebsanerkennung
und Anerkennung
zum Ausbildner oder zur Ausbildnerin
zu stellen.
Anerkennung zum Lehrbetrieb
Um die Anerkennung als
Lehrbetrieb ist schriftlich bei
der land- und forstwirtschaftlichen
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
anzusuchen.
Im Internet steht unter
www.lehrlingsstelle.at auf
der Oberösterreich-Seite ein
Antragsformular unter der
Rubrik „Formulare“ zum Herunterladen
bereit.
Dem Antrag auf Lehrbetriebsanerkennung
ist ein
Leumundszeugnis von Lehrherr/
frau beizulegen.
- Spezielle Vorgabe Forstwirtschaft: mindestens fünf Hektar forstliche Nutzfläche
- Spezielle Vorgabe Bienenwirtschaft: mindestens zehn Bienenvölker
- Spezielle Vorgabe Pferdewirtschaft: Ausbildungsmöglichkeit im Reiten