22.11.2019 |
von DI Dagmar Henn
März 2020 bringt nächste Agrarstrukturerhebung
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Die Agrarstrukturerhebung
(AS) 2020 wird als Vollerhebung
durchgeführt. Das heißt,
dass jeder land- und forstwirtschaftliche
Betrieb in Österreich
per Post von der Statistik
Austria angeschrieben
wird und Zugangsdaten für
seinen Onlinefragebogen erhält.
Es gilt laut Verordnung
die Auskunftspflicht.
"In Österreich gibt es 162.018 land- und forstwirtschaftliche Betriebe", diese Aussage kann nur aufgrund der Agrarstrukturerhebung im Jahr 2016 getroffen werden. Zahlreiche Verwaltungsdaten sind vorhanden, so auch für die Österreichische Landwirtschaft. Die genaue Anzahl der Betriebe geht allerdings nur aus einer statistischen Erhebung hervor. Die Verwaltungsdaten nennen für 2016 nur 113.128 Betriebe, die Agrarstrukturerhebung umfasst alle 162.018 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich.
Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die zumindest eine der Erhebungsschwellen (siehe Kasten unten) erfüllen, sind zur Mitwirkung verpflichtet.
"In Österreich gibt es 162.018 land- und forstwirtschaftliche Betriebe", diese Aussage kann nur aufgrund der Agrarstrukturerhebung im Jahr 2016 getroffen werden. Zahlreiche Verwaltungsdaten sind vorhanden, so auch für die Österreichische Landwirtschaft. Die genaue Anzahl der Betriebe geht allerdings nur aus einer statistischen Erhebung hervor. Die Verwaltungsdaten nennen für 2016 nur 113.128 Betriebe, die Agrarstrukturerhebung umfasst alle 162.018 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich.
Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die zumindest eine der Erhebungsschwellen (siehe Kasten unten) erfüllen, sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Selbsttätiges Ausfüllen
Jeder land- und forstwirtschaftliche
Betrieb wird im
Februar/März 2020 ein umfassendes
Informationsschreiben
der Statistik Austria
erhalten, dieses enthält
auch die persönlichen Zugangsdaten.
Wer mit dem Ausfüllen Probleme
hat, kann sich Hilfe
holen, je nachdem, ob ein
Betrieb im Jahr 2020 einen
Mehrfachantrag (MFA) stellt
oder nicht:
- MFA-Betriebe mit Ausfüllproblemen können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
- Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Dazu ist die dem Schreiben der Statistik Austria beigelegte Antwortkarte auszufüllen und an die Statistik Austria zu retournieren.
Datenschutz ist oberstes Prinzip
Persönliche wie auch betriebliche
Daten herzugeben, erweckt
erstmals ein mulmiges
Gefühl. Bei statistischen Erhebungen
ist aber Datenschutz
das oberste Prinzip. Alle erhobenen
Zahlen unterliegen der
Geheimhaltung. Dafür erhält
jeder Betrieb auch seine eigenen
gesicherten Zugangsdaten.
Es werden keine einzelbetrieblichen
Daten veröffentlicht
oder weitergegeben. Alle
gesammelten Daten werden in
aggregierter Form dargestellt,
sodass keinerlei Rückschlüsse
auf Einzelbetriebe getroffen
werden können.
Nähere Informationen zur AS 2020 werden laufend auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.lko.at/betriebsführung zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen zur AS 2020 werden laufend auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.lko.at/betriebsführung zur Verfügung gestellt.
ERHEBUNGSSCHWELLEN
Die Erhebungsschwellen laut
Verordnung: (Artikel 2 lit. a
und lit. b der Verordnung (EU)
2018/1091):
§ 2. (1) Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
1. 3 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche
2. 3 ha Dauergrünland
3. 1,50 ha Ackerland
4. 50 Ar Kartoffeln
5. 10 Ar Gemüse und Erdbeeren
6. 10 Ar Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen, Forstbaumschulen
7. 10 Ar Erwerbsweinbauflächen
8. 30 Ar intensiv genutzte Obstflächen, sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen)
9. 100 m2 überwiegend gewerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung
10. 100 m2 Zuchtpilze
11. Viehhaltung mit mindestens 1,7 Großvieheinheiten
(2) Statistische Einheiten sind weiters forstwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 3 ha Waldfläche.
§ 2. (1) Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
1. 3 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche
2. 3 ha Dauergrünland
3. 1,50 ha Ackerland
4. 50 Ar Kartoffeln
5. 10 Ar Gemüse und Erdbeeren
6. 10 Ar Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen, Forstbaumschulen
7. 10 Ar Erwerbsweinbauflächen
8. 30 Ar intensiv genutzte Obstflächen, sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen)
9. 100 m2 überwiegend gewerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung
10. 100 m2 Zuchtpilze
11. Viehhaltung mit mindestens 1,7 Großvieheinheiten
(2) Statistische Einheiten sind weiters forstwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 3 ha Waldfläche.