LK OÖ startet ab Montag wieder Entgegennahme von Mehrfachanträgen
Nach erheblichen Einschränkungen im direkten persönlichen Kundenkontakt seit 16. März nimmt die Landwirtschaftskammer ab Montag, 27. April die Entgegenahme von EU-Mehrfachanträgen sowie direkte persönliche Beratungen zur Unterstützung der Agrar- und Lebensmittelproduktion wieder voll auf. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen müssen im Interesse der Kundinnen und Kunden entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. „Die momentan außergewöhnliche Situation erfordert auch außergewöhnliche Maßnahmen im Dienstbetrieb. Unser zentrales Anliegen ist es, dass die Bäuerinnen und Bauern auch heuer alle mit der gewohnten fachlichen Unterstützung fristgerecht ihren Mehrfachantrag für EU Direktzahlungen bis spätestens 15. Juni stellen können“, erklärt LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
Beratung unterstützt Agrar- und Lebensmittelproduktion
Die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung hat in der aktuellen Krisensituation besondere Priorität. Daher wurde die Landwirtschaft als Teil der systemkritischen Infrastruktur eingestuft. Service- und Beratungsleistungen, die zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Agrar- und Lebensmittelproduktion dienen, können daher nach erfolgter Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde unter Einhaltung von Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen auch wieder im direkten persönlichen Kontakt erbracht werden. Nach der erfolgten Umstellung in den letzten Wochen werden neue digitale Methoden in der Leistungserbringung zügig weiter ausgebaut. So wird derzeit intensiv daran gearbeitet, Beratungsleistungen demnächst auch per Videokonferenz anbieten zu können. „Wir wollen als Kammer gerade jetzt für unsere Bäuerinnen und Bauern da sein und unseren Beitrag zur positiven Bewältigung der momentan hohen Herausforderungen auf den bäuerlichen Betrieben leisten“, betont Kammerdirektor Karl Dietachmair. Mit den LK-Beratungsleistungen unterstützt die LK OÖ die Bäuerinnen und Bauern in der derzeit schwierigen Situation, damit diese ihren Aufgaben in der Agrar- und Lebensmittelproduktion bestmöglich nachkommen und neue rechtliche Anforderungen in der Coronakrise erfüllen können.
Neue Mehrfachantrags-Abgabetermine
Die von Österreich auf Drängen der Bauernvertreter beantragte Verlängerung der Frist für die Mehrfachantragstellung bis 15. Juni wurde zwischenzeitig auch von der EU-Kommission genehmigt. Eine weitere Verschiebung war nicht möglich, da damit auch die Auszahlungstermine zum Jahresende in Frage gestellt worden wären.
Alle noch offenen Mehrfachantragsteller haben von der Landwirtschaftskammer für den Zeitraum 27. April bis Mitte Juni einen neuen Abgabetermin zugeteilt erhalten. Nur in absolut zwingenden Ausnahmefällen kann mit der zuständigen Bezirksbauernkammer ein Ersatztermin vereinbart werden. Aufgrund der festgelegten personellen Beschränkungen im Wartebereich ist ein Zutritt in die Dienststellen der Landwirtschaftskammer ohne Terminvereinbarung im Regelfall nicht möglich.
Alle noch offenen Mehrfachantragsteller haben von der Landwirtschaftskammer für den Zeitraum 27. April bis Mitte Juni einen neuen Abgabetermin zugeteilt erhalten. Nur in absolut zwingenden Ausnahmefällen kann mit der zuständigen Bezirksbauernkammer ein Ersatztermin vereinbart werden. Aufgrund der festgelegten personellen Beschränkungen im Wartebereich ist ein Zutritt in die Dienststellen der Landwirtschaftskammer ohne Terminvereinbarung im Regelfall nicht möglich.
Mund-Nasen-Schutz erforderlich
Das Betreten der Dienststellen ist aufgrund der erfolgten behördlichen Anordnungen nur mit einer Mund-Nasen-Schutzmaske (wie in Supermärkten) möglich. Gleichzeitig muss im Eingangsbereich eine Handdesinfektion vorgenommen werden. Im Wartebereich müssen entsprechende Sicherheitsabstände zu anderen Personen eingehalten werden. Am Abgabetermin dürfen max. zwei Personen aus dem gleichen Haushalt teilnehmen. Im Idealfall sollte die MFA-Antragstellung nur durch eine Person durchgeführt werden.
Umfassendes Beratungsangebot steht zur Verfügung
Das umfassende Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer steht den Bäuerinnen und Bauern auch derzeit zur Verfügung. Im Zuge der Klärung des Beratungsanliegens ist jeweils zu vereinbaren, wie bestimmte Beratungsleistungen erbracht werden. Bevorzugt werden Beratungen derzeit am Telefon oder per E-Mail durchgeführt.
Beratungen vor Ort
Wenn sachlich erforderlich (z.B. Beratungen in der Tierproduktion) können ab nun auch wieder Beratungen am Hof angeboten werden. Das Beratungsanliegen ist vor dem Hofbesuch im Detail zu klären und die Aufenthaltsdauer am Betrieb auf das unbedingt erforderliche Ausmaß einzuschränken. Auch hier wird gebeten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den geforderten persönlichen Mindestabstand von einem Meter konsequent einzuhalten. In der Forstberatung ist es möglich, dass Vor-Ort-Besichtigungen auch ohne direkten Kundenkontakt durch den Forstberater durchgeführt und anschließend Beratungen im Wege des Telefons oder per E-Mail gemacht werden.
LK-Newsletter und lk-online nutzen
Die bäuerlichen Betriebe sind gerade in der momentanen Situation mit schnellen Veränderungen und Entwicklungen konfrontiert. Rasche Informationen bietet die Landwirtschaftskammer auf lk-online und mit dem LK-Newsletter. Damit werden insbesondere auch Beratungsvideos, Erklärvideos und Podcasts zur Verfügung gestellt.
Um Verständnis wird ersucht
„Die Landwirtschaftskammer ist auch derzeit bemüht Serviceleistungen in den Bereichen Beratung, Interessenvertretung und INVEKOS möglichst uneingeschränkt zu erbringen. Die konkreten Anliegen der Bäuerinnen und Bauern stehen weiter im Mittelpunkt unserer Arbeit. Unsere Beraterinnen und Berater sind wie gewohnt um rasche Problemlösungen bemüht. Wir ersuchen aber um Verständnis, dass aufgrund behördlicher Auflagen und im Interesse der Gesundheitsvorsorge die festgelegten Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen zwingend eingehalten werden müssen“, erklärt Kammerdirektor Dietachmair.
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