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12.04.2018 | von Redaktion
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Landwirtschaftskammer begrüßt EU-Verordnungs-Vorschlag gegen unfaire Handelspraktiken

Europaweit einheitliche Regelung stärkt Verhandlungskraft der Landwirte

Angesichts der starken Verhandlungsposition des Lebensmittelhandels gegenüber den zuliefernden Landwirten wurde die EU-Kommission vom EU-Parlament aufgefordert, Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken zu setzen. Agrarkommissar Phil Hogan hat nun eine Verordnung gegen unfaire Handelspraktiken präsentiert. „Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich begrüßt den Verordnungsvorschlag von Kommissar Hogan, vier derzeit angewendete Praktiken wie die nachträgliche Änderung von Mengen und Qualitäten zu verbieten. Dies ist ein guter erster Schritt, um das Ungleichgewicht zwischen den wenigen Abnehmern von agrarischen Produkten auf der einen und den bäuerlichen Betrieben auf der anderen Seite auszugleichen“, zeigt sich ÖR Ing. Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, erfreut.
Innerhalb der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln sind die Landwirte in einer schwachen Verhandlungsposition. Gerade im Lebensmitteleinzelhandel hat in den letzten Jahrzehnten eine starke Konzentration stattgefunden, so werden in Österreich mehr als 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhandels von nur drei Unternehmen bewerkstelligt. Diesen wenigen Abnehmern steht eine große Anzahl an agrarischen Produzenten gegenüber. Dieses Ungleichgewicht führt oftmals zu schlechten Vertragsbedingungen für die Landwirte. „Durch unfaire Handelspraktiken werden die Gewinnmargen der Produzenten beschnitten. Die Europäische Kommission zielt mit dieser Verordnung klar darauf ab, die Einkommen der Landwirte zu verbessern. Damit werden langjährige Forderungen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich aufgegriffen“, erläutert Präsident Reisecker.

Verordnung verbietet im Speziellen vier unfaire Praktiken

In allen EU-Mitgliedstaaten sollen vier verschiedene unfaire Praktiken für große Lebensmitteleinzelhändler in Zukunft ausnahmslos verboten werden. Das sind um mehr als 30 Tage verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen für verderbliche Produkte, einseitige und nachträgliche Änderungen von Menge, Qualität und Preis und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde. Vorerst nicht generell verboten werden die Rücksendung unverkaufter Ware, Listungsgebühren und die Beteiligung von Lieferanten an Werbemaßnahmen. Diese Maßnahmen müssen aber laut Verordnung ausdrücklich im Abnahmevertrag vereinbart werden. Von der neuen Verordnung betroffen sind der Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelkonzerne mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Jahresumsatz, also keine kleinen und mittleren Unternehmen.
„Faire Vertragsbedingungen zwischen den bäuerlichen Betrieben und den Lebensmittelunternehmen sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Gerade bei sensiblen Produkten wie Lebensmitteln sind reibungslos laufende Lieferbeziehungen auch entscheidend, um Abfälle zu vermeiden. Da freiwillige Initiativen seitens des Lebensmittelhandels in den letzten Jahren leider nicht die notwendigen Fortschritte gebracht haben, schafft die EU-Kommission nun endlich Fakten“, so Präsident Reisecker. Die Verordnung wird nun vom Europaparlament und vom EU-Agrarministerrat beraten, bevor sie in einer endgültigen Version in Kraft treten kann.

Hohe Bedeutung anonymer Beschwerdemöglichkeiten

Die EU-Kommission fordert zusätzlich zur Verordnung die nationalen Kartellbehörden auf, stärker auf unfaire Handelspraktiken einzugehen. Auf nationaler Ebene soll eine Beschwerdemöglichkeit für Landwirte geschaffen werden, die anonym genutzt werden kann, damit Betroffene keine weiteren Nachteile fürchten müssen. „Durch die Konzentration der Abnehmer lastet großer Druck auf unseren bäuerlichen Produzenten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass unfaire Behandlungen und Praktiken anonym gemeldet werden können. In Österreich hat die Bundeswettbewerbsbehörde auf ihrer Homepage bereits ein sogenanntes ,Whistle-Blowing-System‘ umgesetzt. Alle Bäuerinnen und Bauern sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wenn sie mit unfairen Praktiken oder Vertragsbedingungen konfrontiert sind“, fasst Präsident Reisecker zusammen.
Die EU-Verordnung stärkt die Position der bäuerlichen Lieferanten. © LK OÖDie EU-Verordnung stärkt die Position der bäuerlichen Lieferanten. © LK OÖDie EU-Verordnung stärkt die Position der bäuerlichen Lieferanten. © LK OÖDie EU-Verordnung stärkt die Position der bäuerlichen Lieferanten. © LK OÖ[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.04.12%2F1523537249017113.jpg]
Die EU-Verordnung stärkt die Position der bäuerlichen Lieferanten. © LK OÖ

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