Landschaftselemente

In mehreren Bereichen müssen Bestimmungen im Zusammenhang mit Landschaftselementen beachtet werden. In diesem Beitrag gehen wir auf wichtige Vorgaben für GLÖZ 8 und ÖPUL 2023 ein.
Landschaftselemente werden mit LSE abgekürzt.
Landschaftselemente werden mit LSE abgekürzt.
GLÖZ 8
GLÖZ ist die Abkürzung für "Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ und ist Teil der Konditionalität in der GAP ab 2023.
Sämtliche flächigen ÖPUL 2015-LSE (Hecken, Feldgehölze, Raine, …) gelten ab 2023 als GLÖZ-LSE - zusätzlich zu den bisherigen GLÖZ-LSE (Teiche, Steinriegel, …). Im Beitrag "GLÖZ 8 – Acker-Bracheflächen / Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen GAP 2023" sind die Kriterien für GLÖZ-LSE beschrieben - m², Länge, Breite, ….
Wichtige Punkte:
Sämtliche flächigen ÖPUL 2015-LSE (Hecken, Feldgehölze, Raine, …) gelten ab 2023 als GLÖZ-LSE - zusätzlich zu den bisherigen GLÖZ-LSE (Teiche, Steinriegel, …). Im Beitrag "GLÖZ 8 – Acker-Bracheflächen / Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen GAP 2023" sind die Kriterien für GLÖZ-LSE beschrieben - m², Länge, Breite, ….
Wichtige Punkte:
- GLÖZ-LSE können auf die 4%-Bracheverpflichtung ab 10 ha Acker angerechnet werden, allerdings nur dann, wenn sie mit mindestens 25% des Umfangs direkt an Ackerflächen angrenzen.
- Die Erhaltungsverpflichtung ist auf alle GLÖZ-LSE bezogen.
- Das "Schnittverbot“ von Hecken und Bäumen im Zeitraum zwischen 20. Februar und 31. August betrifft nicht nur GLÖZ-LSE; der Pflegeschnitt bei Obstbäumen ist zulässig.
- GLÖZ-LSE müssen im MFA beantragt werden, sofern sich diese in der Verfügungsgewalt des Antragstellers befinden - andernfalls liegt "Unterdeklaration" vor.
ÖPUL 2023
Zu den ÖPUL-LSE zählen:
- Punktförmige LSE:
Diese können sich auf oder maximal 5 m neben landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden und müssen in der Verfügungsgewalt des Betriebes stehen; zum Beispiel Bäume mit einem Kronendurchmesser von mindestens 2 m und einem Abstand zueinander von zumindest 5 m. Ab dem Jahr 2023 muss also der Kronendurchmesser generell mindestens 2 m betragen.
Die Erhaltungsverpflichtung ist im ÖPUL 2023 auf die Maßnahmen UBB oder BIO und nur mehr auf das jeweilige Antragsjahr beschränkt.
Zwischen "Bäumen" und "Streuobstbäumen" besteht ein Prämienunterschied - 8 Euro pro Baum bzw. 12 Euro pro Streuobstbaum (Code "SO" für Streuobstbaum) - für maximal 80 Bäume je ha am Feldstück. Streuobstbäume sind stark wüchsige und großkronige Hoch- oder Halbstammbäume bestimmter Obstarten wie zum Beispiel Apfel, Birne, Kirsche oder Zwetschke. - Mehrnutzenhecken sind direkt an Ackerflächen angrenzende, ab dem Jahr 2023 jeweils bis 15. Mai neu angelegte Hecken - ein "Konzept" der Abteilung Naturschutz ist erforderlich. Eine durchschnittliche Breite von mindestens 5 m bis maximal 20 m ist Voraussetzung. Der krautige Bereich muss dauerhaft begrünt werden und muss zumindest 20% umfassen - eine Nutzung des krautigen Bereichs ist nicht zulässig.
Mehrnutzenhecken sind als Acker-Biodiversitätsflächen anrechenbar, wenn hinsichtlich des krautigen Bereichs die Pflegeauflagen für Biodiversitätsflächen eingehalten werden.