Kontrollen, Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen am tierhaltenden Betrieb - Teil 2
Die oberösterreichischen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte führen jährlich in über 1.500 Betrieben mit Tierhaltung eine Kontrolle oder Probenziehung durch. Zu Beanstandungen kommt es dabei nur in wenigen Fällen.
Im Veterinärdienst des Landes OÖ arbeiten derzeit 24 Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in den Bezirkshauptmannschaften und 14 in der zentralen Dienststelle. Die Aufgaben gliedern sich in die Tiergesundheitsüberwachung und Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelsicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft inklusive Überwachung Tierarzneimittel und Futtermittel sowie in die Überwachung des Tierschutzes in der Tierhaltung und bei Transport und Schlachtung.
Jährlich sind mindestens 2 Prozent der landwirtschaftlichen tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren. Zur bestmöglichen Nutzung der Synergien wird ein Großteil der Kontrollen auch als Konditionalitätskontrollen im Auftrag der AMA durchgeführt. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach einem Zufallsprinzip durch eine externe Stelle nach vorgegebenen Risikokriterien. Auf die selbe Art und Weise werden auch die Betriebe ausgewählt, in denen eine Probenziehung hinsichtlich Futtermittel, Rückstandsüberwachung oder für die Tiergesundheitsüberwachung erfolgen soll. Die Rückstandsproben dienen der Überwachung auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Umweltkontaminanten. Mittels Blut- und Tankmilchproben wird die Freiheit von Brucellose, Leukose, IBR, BVD und Blauzungenkrankheit überwacht.
Auch bei Probenziehungen wird routinemäßig ein Blick auf die Tierhaltung, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz, geworfen.
Jährlich sind mindestens 2 Prozent der landwirtschaftlichen tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren. Zur bestmöglichen Nutzung der Synergien wird ein Großteil der Kontrollen auch als Konditionalitätskontrollen im Auftrag der AMA durchgeführt. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach einem Zufallsprinzip durch eine externe Stelle nach vorgegebenen Risikokriterien. Auf die selbe Art und Weise werden auch die Betriebe ausgewählt, in denen eine Probenziehung hinsichtlich Futtermittel, Rückstandsüberwachung oder für die Tiergesundheitsüberwachung erfolgen soll. Die Rückstandsproben dienen der Überwachung auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Umweltkontaminanten. Mittels Blut- und Tankmilchproben wird die Freiheit von Brucellose, Leukose, IBR, BVD und Blauzungenkrankheit überwacht.
Auch bei Probenziehungen wird routinemäßig ein Blick auf die Tierhaltung, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz, geworfen.
Die Kontrollen werden vorwiegend von den im Bezirk tätigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten durchgeführt und müssen nach den EU-Vorgaben grundsätzlich unangekündigt stattfinden, außer wenn eine Ankündigung für den Kontrollzweck erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel bei Gesamtbetriebskontrollen zur umfassenden Bereitstellung von Dokumenten der Fall sein. Zur Einhaltung der Biosicherheit werden Einwegkleidung oder frisch gewaschene Mehrweg-Schutzkleidung und Überschuhe verwendet. Die Kontrollorgane sind bemüht, die Dauer der Kontrollen kurz zu halten, wofür griffbereite und übersichtliche Unterlagen ebenso hilfreich sind wie die entsprechende Kooperationsbereitschaft.
Je nach Kontrollzweck sind ein Bestandsregister inklusiver der Zu- und Abgänge, allfällige TKV-Bestätigungen, Unterlagen zum Zukauf von Futtermitteln, Aufzeichnungen über den Tierarzneimittelbezug und deren Anwendung an den Tieren, Aufzeichnungen über durchgeführte Eingriffe etc. bereitzustellen. Im Falle von Milchlieferbetrieben kommen noch Untersuchungsbefunde zum Trinkwasser sowie zur Keim- und Zellzahl hinzu. Bei Geflügelbetrieben sind die Eigenkontrollen auf Salmonellen relevant.
Je nach Kontrollzweck sind ein Bestandsregister inklusiver der Zu- und Abgänge, allfällige TKV-Bestätigungen, Unterlagen zum Zukauf von Futtermitteln, Aufzeichnungen über den Tierarzneimittelbezug und deren Anwendung an den Tieren, Aufzeichnungen über durchgeführte Eingriffe etc. bereitzustellen. Im Falle von Milchlieferbetrieben kommen noch Untersuchungsbefunde zum Trinkwasser sowie zur Keim- und Zellzahl hinzu. Bei Geflügelbetrieben sind die Eigenkontrollen auf Salmonellen relevant.
Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte führen immer einen Dienstausweis mit beziehungsweise zusätzlich Visitenkarten.
Die Kontrollen werden dokumentiert, was zunehmend digital erfolgt, und der Kontrollbericht übergeben oder gleich im Anschluss übermittelt. Darin sind auch die Kontaktdaten angeführt, damit die Möglichkeit besteht, Kontakt aufzunehmen, falls noch Fragen zur weiteren Vorgehensweise auftauchen sollten.
Neben diesen Routinekontrollen sind immer wieder auch Anlasskontrollen erforderlich, etwa bei Nachkontrollen oder nach Hinweisen auf mögliche Missstände.
Die Kontrollen werden dokumentiert, was zunehmend digital erfolgt, und der Kontrollbericht übergeben oder gleich im Anschluss übermittelt. Darin sind auch die Kontaktdaten angeführt, damit die Möglichkeit besteht, Kontakt aufzunehmen, falls noch Fragen zur weiteren Vorgehensweise auftauchen sollten.
Neben diesen Routinekontrollen sind immer wieder auch Anlasskontrollen erforderlich, etwa bei Nachkontrollen oder nach Hinweisen auf mögliche Missstände.
Wie kann man sich auf eine Kontrolle vorbereiten?
So wie auch beim KFZ eine regelmäßige Überprüfung nicht nur wegen einer möglichen Kontrolle Sinn macht, so ist auch im landwirtschaftlichen Bereich die beste Vorbereitung auf eine Kontrolle, laufend selber seinen Betrieb samt Aufzeichnungen kurz durchzuchecken und "auf Vordermann" zu halten. Gerade die LK OÖ, das LFI und der TGD-OÖ bieten dazu zahlreiche Unterlagen und Kurse an.
Was geschieht nach der Kontrolle?
Die Kontrollberichte gehen an die entsendenden Behörden (Amt der LRG, Bezirkshauptmannschaft) und werden dort bewertet. Handelt es sich um sogenannte Konditionalitätskontrolle so wird der Kontrollbericht jedenfalls der AMA übermittelt, was bei Verstößen Auswirkungen auf die Förderabwicklung haben kann.
Liegt eine Übertretungen rechtlicher Vorgaben vor, so kann dies von Seiten der BH zu Verwarnung, Verbesserungsaufträgen und gegebenenfalls Strafverfahren führen. Werden kranke oder verletzte Tiere vorgefunden, die nicht entsprechend versorgt und behandelt wurden, und führt dies zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren, so liegt hier ein Verstoß gemäß §5 Tierschutzgesetz vor (Verbot der Tierquälerei), der entsprechend höhere Konsequenzen nach sich zieht.
Zum überwiegenden Teil aber werden keine Mängel festgestellt, was für die Kontrollorgane ebenso erfreulich ist wie für die Kontrollierten, denn dann stellen die Kontrollen unter Beweis, dass das Tierwohl und die Hygiene in unseren Betrieben hochgehalten wird.
Liegt eine Übertretungen rechtlicher Vorgaben vor, so kann dies von Seiten der BH zu Verwarnung, Verbesserungsaufträgen und gegebenenfalls Strafverfahren führen. Werden kranke oder verletzte Tiere vorgefunden, die nicht entsprechend versorgt und behandelt wurden, und führt dies zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren, so liegt hier ein Verstoß gemäß §5 Tierschutzgesetz vor (Verbot der Tierquälerei), der entsprechend höhere Konsequenzen nach sich zieht.
Zum überwiegenden Teil aber werden keine Mängel festgestellt, was für die Kontrollorgane ebenso erfreulich ist wie für die Kontrollierten, denn dann stellen die Kontrollen unter Beweis, dass das Tierwohl und die Hygiene in unseren Betrieben hochgehalten wird.