Kontrollen, Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen am tierhaltenden Betrieb - Teil 1

Das Wort "Kontrolle" ist, nicht nur im landwirtschaftlichen Kontext, eher negativ behaftet. Prüfungen lösen Unbehagen aus, zumal ein gewisses Misstrauen mitschwingt. Auf tierhaltenden Betrieben gibt es eine Reihe von Überprüfungen, die die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter durchaus beschäftigen und mitunter belasten.
In einer Artikelserie in den nächsten Ausgaben von "Der Bauer" wird der Themenbereich Kontrollen, Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen mit dem Fokus auf die Tierhaltung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Beiträge behandeln die Bereiche Tierschutz, Tiertransport, AMA-Gütesiegel und Tiergesundheitsdienst (TGD) und sollen dazu dienen, Bewusstsein zu schaffen.
Technische Überprüfungen z.B. von Geräten und Maschinen sind differenziert von Ablauf- und Prozessüberprüfungen zu sehen. Vor allem in der Landwirtschaft macht die Arbeit mit und in der Umwelt (z.B. durch Witterungseinflüsse) bzw. mit Tieren (z.B. Verhalten, Reaktionen, Physiologie) bestimme Parameter nicht exakt plan- oder messbar.
Alle Maßnahmen der (Über-)Prüfung sollen dazu dienen, bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln - sowohl in der Herstellung, als auch beim Produkt selbst - Sicherheit, Vertrauen, Transparenz und beste Qualität zu schaffen bzw. zu erhalten.
Die Art und Anzahl der Kontrollen ist vom jeweiligen Betriebstyp bzw. der Verarbeitungstiefe abhängig. Die Teilnahme an verschiedenen Programmen und Labels dient dazu, die Wertschöpfung zu erhöhen und bedingt im Sinne der Transparenz und Akzeptanz zusätzliche Überprüfungen.
Jede Regel oder Auflage verlangt zumeist entsprechende Überprüfungen. Daher ist besonders darauf zu achten, welche Regeln und damit Kontrollpunkte (Maßzahlen, Aufzeichnungen) zur Erreichung des gewünschten Zieles unbedingt erfolgreich sein, da es ohnehin schon eine sehr große Zahl an Dokumentationen und Überprüfungen gibt. Überschneidungen verschiedener Fach-bzw. Kontrollbereiche sollten zur Vereinfachung und nicht zur Mehrfach- bzw. Parallelüberprüfung führen (z.B. bei TGD Teilnahme). Schon jetzt ist die Erzeugung tierischer Lebensmittel am landwirtschaftlichen Betrieb sehr eng und umfangreich geregelt. Dazu kommen weitere Überprüfungen bei der Weiterverarbeitung. Qualitätssicherungsmaßnahmen sind heute bei allen gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen üblich und die Kontrollen in der Landwirtschaft dienen großteils auch der Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion. Dieser hohe Aufwand muss neben der Qualitätssicherung auch im Preis seinen Niederschlag finden muss.
Die Abnehmerseite (Verarbeiter und Konsumentinnen und Konsumenten) erwartet die Einhaltung der gesetzlichen Standards oder Auflagen im Labelprogrammen und verlangt entsprechende Sicherstellungen (z.B. Zertifikate, Protokolle etc.). Qualitätssicherung über Dokumentation, Überprüfung und externe Kontrolle findet man in allen Bereichen des täglichen Lebens und der Wirtschaft. Auslöser von gesetzlichen Anpassungen bzw. engen Prüf- oder Kontrollintervallen, sind oftmals Produktmängel, Illegalität, Umgehungen etc.
In einer Artikelserie in den nächsten Ausgaben von "Der Bauer" wird der Themenbereich Kontrollen, Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen mit dem Fokus auf die Tierhaltung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Beiträge behandeln die Bereiche Tierschutz, Tiertransport, AMA-Gütesiegel und Tiergesundheitsdienst (TGD) und sollen dazu dienen, Bewusstsein zu schaffen.
Technische Überprüfungen z.B. von Geräten und Maschinen sind differenziert von Ablauf- und Prozessüberprüfungen zu sehen. Vor allem in der Landwirtschaft macht die Arbeit mit und in der Umwelt (z.B. durch Witterungseinflüsse) bzw. mit Tieren (z.B. Verhalten, Reaktionen, Physiologie) bestimme Parameter nicht exakt plan- oder messbar.
Alle Maßnahmen der (Über-)Prüfung sollen dazu dienen, bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln - sowohl in der Herstellung, als auch beim Produkt selbst - Sicherheit, Vertrauen, Transparenz und beste Qualität zu schaffen bzw. zu erhalten.
Die Art und Anzahl der Kontrollen ist vom jeweiligen Betriebstyp bzw. der Verarbeitungstiefe abhängig. Die Teilnahme an verschiedenen Programmen und Labels dient dazu, die Wertschöpfung zu erhöhen und bedingt im Sinne der Transparenz und Akzeptanz zusätzliche Überprüfungen.
Jede Regel oder Auflage verlangt zumeist entsprechende Überprüfungen. Daher ist besonders darauf zu achten, welche Regeln und damit Kontrollpunkte (Maßzahlen, Aufzeichnungen) zur Erreichung des gewünschten Zieles unbedingt erfolgreich sein, da es ohnehin schon eine sehr große Zahl an Dokumentationen und Überprüfungen gibt. Überschneidungen verschiedener Fach-bzw. Kontrollbereiche sollten zur Vereinfachung und nicht zur Mehrfach- bzw. Parallelüberprüfung führen (z.B. bei TGD Teilnahme). Schon jetzt ist die Erzeugung tierischer Lebensmittel am landwirtschaftlichen Betrieb sehr eng und umfangreich geregelt. Dazu kommen weitere Überprüfungen bei der Weiterverarbeitung. Qualitätssicherungsmaßnahmen sind heute bei allen gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen üblich und die Kontrollen in der Landwirtschaft dienen großteils auch der Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion. Dieser hohe Aufwand muss neben der Qualitätssicherung auch im Preis seinen Niederschlag finden muss.
Die Abnehmerseite (Verarbeiter und Konsumentinnen und Konsumenten) erwartet die Einhaltung der gesetzlichen Standards oder Auflagen im Labelprogrammen und verlangt entsprechende Sicherstellungen (z.B. Zertifikate, Protokolle etc.). Qualitätssicherung über Dokumentation, Überprüfung und externe Kontrolle findet man in allen Bereichen des täglichen Lebens und der Wirtschaft. Auslöser von gesetzlichen Anpassungen bzw. engen Prüf- oder Kontrollintervallen, sind oftmals Produktmängel, Illegalität, Umgehungen etc.
Grundsätzlich gibt es direkte Kontrollen durch verschiedene Institutionen am Betrieb. Diese können nach Zufallsprinzip, risikobasierter Systematik, oder einer bestimmten Regelmäßigkeit (z.B. Leistungskontrolle, TGD Betriebsaudit) stattfinden. Eine Reihe von Untersuchungen und Überprüfungen wird am Produkt vorgenommen (z.B. Schlachtkörperuntersuchung, Milchuntersuchung,...), die Rückschlüsse auf die Produktion und Qualität geben können und sollen.
Landwirtschaftliche Betriebe umfassen eine Reihe von Verfahrens- und Produktionsschritten, die die Einhaltung gesetzlicher Normen verlangen und zu Überprüfungen führen. Das kann die Betriebsleiterinnen und -leiter im täglichen betrieblichen Ablauf durchaus fordern, denn persönliche Betriebsbesuche nehmen einige Zeit in Anspruch. Die ordentliche Dokumentation (Führung von Aufzeichnungen, Ablagesystem, etc.) bzw. die Zuhilfenahme (EDV)-technischer Werkzeuge soll den zeitlichen Aufwand möglichst überschaubar halten. Der Gesamtaufwand und die damit verbundenen Kosten sollen aber keineswegs kleingeredet werden. Soweit inhaltlich und/oder zeitlich sinnvoll bzw. gesetzlich möglich können verschiedene Bereiche auch kombiniert überprüft werden.
Jede Prüfung oder Kontrolle gibt den Betrieben die Sicherheit Vorgaben richtig umzusetzen und Gesetze einzuhalten. Das Ergebnis muss nicht unbedingt eine Sanktion oder Strafe nach sich ziehen. Es soll Verbesserungsvorschläge liefern, die entweder über einzelne Maßnahmen oder eine dauerhafte Umsetzung in Betriebsabläufen bewerkstelligt werden. Das Ergebnis einer Kontrolle kann optimalerweise auch eine Bestätigung sein.
Kontrollen zielen auch darauf ab, Problembereiche oder mitunter Problembetriebe zu finden, die im Hinblick auf die Außenwirkung andere Betriebe oder Produktionszweige in die Kritik bringen oder in ein falsches Licht rücken könnten. Gerade die Tierhaltung steht hier in einem besonderen Fokus.
Festzuhalten ist generell: Es braucht bei der Durchführung der Kontrollen gegenseitigen Respekt beider Seiten - also von Kontrolleur und Betrieb. Kontrolleure machen ihre Arbeit und haben entsprechende Grundlagen, Checklisten und Vorgaben. Die Bäuerinnen und Bauern sind bemüht, die Vielzahl an Auflagen einzuhalten und zu erfüllen (vor allem im Hinblick auf Dokumentationen, etc.). Zusätzlich haben sie auch ihre tägliche Arbeit zu erledigen, die gerade in der Tierhaltung manchmal unvorhergesehene Dinge (wie Erkrankungen, etc.) mit sich bringen kann. Tätigkeiten in der Außenwirtschaft sind darüber hinaus von Wetter und Witterung abhängig. Daher braucht es ein gewisses Augenmaß und Pragmatismus, also die Fähigkeit, sich nicht in theoretischen Diskussionen über Details zu verlieren, sondern praxisorientiert zu denken und zu handeln.
Die Sache und Zielsetzung muss im Vordergrund stehen, Spitzfindigkeiten oder persönliche Befindlichkeiten sind nicht zielführend, sondern können zu emotionalen Druck führen.
Die Anzahl und der inhaltliche Umfang von Überprüfungen und Kontrollen sollte auf ein notwendiges und sinnvolles (Aus-)maß beschränkt werden. Korrektheit, Sicherheit und Qualitätssicherung sollten im Vordergrund stehen und nicht jeder "Punkt und Beistrich".
Landwirtschaftliche Betriebe umfassen eine Reihe von Verfahrens- und Produktionsschritten, die die Einhaltung gesetzlicher Normen verlangen und zu Überprüfungen führen. Das kann die Betriebsleiterinnen und -leiter im täglichen betrieblichen Ablauf durchaus fordern, denn persönliche Betriebsbesuche nehmen einige Zeit in Anspruch. Die ordentliche Dokumentation (Führung von Aufzeichnungen, Ablagesystem, etc.) bzw. die Zuhilfenahme (EDV)-technischer Werkzeuge soll den zeitlichen Aufwand möglichst überschaubar halten. Der Gesamtaufwand und die damit verbundenen Kosten sollen aber keineswegs kleingeredet werden. Soweit inhaltlich und/oder zeitlich sinnvoll bzw. gesetzlich möglich können verschiedene Bereiche auch kombiniert überprüft werden.
Jede Prüfung oder Kontrolle gibt den Betrieben die Sicherheit Vorgaben richtig umzusetzen und Gesetze einzuhalten. Das Ergebnis muss nicht unbedingt eine Sanktion oder Strafe nach sich ziehen. Es soll Verbesserungsvorschläge liefern, die entweder über einzelne Maßnahmen oder eine dauerhafte Umsetzung in Betriebsabläufen bewerkstelligt werden. Das Ergebnis einer Kontrolle kann optimalerweise auch eine Bestätigung sein.
Kontrollen zielen auch darauf ab, Problembereiche oder mitunter Problembetriebe zu finden, die im Hinblick auf die Außenwirkung andere Betriebe oder Produktionszweige in die Kritik bringen oder in ein falsches Licht rücken könnten. Gerade die Tierhaltung steht hier in einem besonderen Fokus.
Festzuhalten ist generell: Es braucht bei der Durchführung der Kontrollen gegenseitigen Respekt beider Seiten - also von Kontrolleur und Betrieb. Kontrolleure machen ihre Arbeit und haben entsprechende Grundlagen, Checklisten und Vorgaben. Die Bäuerinnen und Bauern sind bemüht, die Vielzahl an Auflagen einzuhalten und zu erfüllen (vor allem im Hinblick auf Dokumentationen, etc.). Zusätzlich haben sie auch ihre tägliche Arbeit zu erledigen, die gerade in der Tierhaltung manchmal unvorhergesehene Dinge (wie Erkrankungen, etc.) mit sich bringen kann. Tätigkeiten in der Außenwirtschaft sind darüber hinaus von Wetter und Witterung abhängig. Daher braucht es ein gewisses Augenmaß und Pragmatismus, also die Fähigkeit, sich nicht in theoretischen Diskussionen über Details zu verlieren, sondern praxisorientiert zu denken und zu handeln.
Die Sache und Zielsetzung muss im Vordergrund stehen, Spitzfindigkeiten oder persönliche Befindlichkeiten sind nicht zielführend, sondern können zu emotionalen Druck führen.
Die Anzahl und der inhaltliche Umfang von Überprüfungen und Kontrollen sollte auf ein notwendiges und sinnvolles (Aus-)maß beschränkt werden. Korrektheit, Sicherheit und Qualitätssicherung sollten im Vordergrund stehen und nicht jeder "Punkt und Beistrich".