Kollektivvertrag Saisonarbeiter/innen 2019
Dieser Kollektivvertrag hat die Geltung:
1. Örtlich, für das gesamte Bundesland Oberösterreich
2. Sachlich, für alle Dienstnehmer und Dienstgeber der landwirtschaftlichen Betriebe mit überwiegendem Gemüse-, Obst- oder Weinbau, die Mitglieder einer der vertragsschließenden Parteien sind.
3. Persönlich, für alle Anbau- und Erntehelfer bis 3 Monate Beschäftigung im Kalenderjahr und Saisonarbeiter bis 6 Monate Beschäftigung im Kalenderjahr in den vorgenannten Betrieben, soferne diese 1.557 Arbeitsstunden im Kalenderjahr nicht überschritten haben.
1. Örtlich, für das gesamte Bundesland Oberösterreich
2. Sachlich, für alle Dienstnehmer und Dienstgeber der landwirtschaftlichen Betriebe mit überwiegendem Gemüse-, Obst- oder Weinbau, die Mitglieder einer der vertragsschließenden Parteien sind.
3. Persönlich, für alle Anbau- und Erntehelfer bis 3 Monate Beschäftigung im Kalenderjahr und Saisonarbeiter bis 6 Monate Beschäftigung im Kalenderjahr in den vorgenannten Betrieben, soferne diese 1.557 Arbeitsstunden im Kalenderjahr nicht überschritten haben.