Kernelemente von "Tierwohl - Weide“ im ÖPUL
Das Weidejahr neigt sich dem Ende zu. Und doch ist der Blick nochmals auf die ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl Weide“ gerichtet. Als einjährige Maßnahme gewährt sie eine gewisse Flexibilität. Im Hinblick auf eine Weiterführung der Maßnahme werden hier nochmals die Kernelemente der Maßnahme aufgezeigt.
Die Mindestweidetage
Das Frühjahr 2023 war in vielen Teilen Österreichs lange nass und kühl, was vielerorts einen verspäteten Weidebeginn zur Folge hatte. Im Sommer dann weit verbreitet ein anderes Bild. Lange Schönwetterphasen führten zu stärkeren Trockenheiten und damit auch teilweise zu Einschränkungen im Weidegang. Fragen in Zusammenhang mit der Weide-Maßnahme beschäftigte viele Maßnahmenteilnehmer/Innen. Dabei ist festzuhalten, dass Unterbrechungen (z.B. boden-, witterungs-, tierbedingt) möglich sind, sofern zwischen 1. April und 31. Oktober in Summe die Mindestweidedauer von 120 Tagen (bzw. 150 Tage bei optionalem Zuschlag) erfüllt wird. Die Weidehaltung ist laufend zu dokumentieren, womit die genauen Weidezeiträume sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe aufgezeichnet werden müssen. Die Tage, an denen die Weidetiere aus Hinderungs- bzw. Unterbrechungsgründen nicht weiden können, zählen nicht zur Weidedauer. Die Dokumentation muss auch Angaben zur Tiergruppe/-kategorie sowie zum Weideort beinhalten. Weitere Infos zu Aufzeichnungen und zu den Meldepflichten gibt es hier: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Tierwohl - Weide
Neben dem Erreichen der Mindestweidetage ist jedoch speziell der Weidefutteraufnahme hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
Neben dem Erreichen der Mindestweidetage ist jedoch speziell der Weidefutteraufnahme hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Aufnahme von Weidefutter
Die Weidedauer ist nicht strikt vorgegeben, die Beweidung der beantragten Kategorie(n) muss jedoch über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen. Der wesentliche Teil des Tages kann auch durch eine Beweidung in der Nacht erfüllt werden. Der Grundfutterbedarf muss jedenfalls während der gesamten Weidedauer überwiegend über die Weidehaltung abgedeckt werden. Nicht an der Maßnahme teilnahmefähig sind daher zum Beispiel Haltungssysteme, bei denen die prämienfähigen Tiere zwar uneingeschränkten Zugang zu Weideflächen haben, diese aber aufgrund begrenzt verfügbarer Flächen oder durch hohe Zufütterungsraten im Stall nicht den überwiegenden Teil des Grundfutterbedarfs decken können.
Bio-Weide ≠ ÖPUL-Weide
Auch wenn Bio-Betriebe ohnehin ihre Tiere weiden müssen, sind damit die Teilnahmevoraussetzungen für die Maßnahme "Tierwohl - Weide" nicht automatisch erfüllt. Dies trifft vor allem dann zu, wenn in der Laufstallhaltung bei Vorhandensein eines richtlinienkonformen und ganzjährig begehbaren Auslaufes die Weidehaltung zeitlich oder flächenmäßig eingeschränkt wird. Die in der Maßnahme geforderte Futteraufnahme aus der Weide wird dann oft nicht mehr erreicht.
Weitere Infos zu den Teilnahmevoraussetzungen und den förderfähigen Tierkategorien sind im Artikel "Tierwohl – Weide" nachzulesen.
Können durch ein hohes Maß an Weide die Teilnahmebedingungen erfüllt werden, verlängert sich die Maßnahme automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht aktiv abgemeldet wird.
Können durch ein hohes Maß an Weide die Teilnahmebedingungen erfüllt werden, verlängert sich die Maßnahme automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht aktiv abgemeldet wird.