Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Die Einhaltung von Konditionalitäts- und ÖPUL-Auflagen kann aber auch durch Umstände, auf die die antragstellende Person keinen Einfluss hat, verunmöglicht werden – zum Beispiel bei Eintreten von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Hagel.
Wichtige Punkte
- Die AMA entscheidet nach der Meldung im Einzelfall über die Anerkennung als „Höhere Gewalt“ bzw. „Außergewöhnlicher Umstand“. Die Frage der Prämienfähigkeit wird je nach Konstellation bewertet.
- Für eine positive Beurteilung sind jedenfalls die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit von Ereignissen, die durch Förderungswerber nicht beeinflusst werden können, entscheidend. Zudem darf das Ereignis zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht bekannt gewesen sein.
- Versäumte Handlungen (Fristversäumnisse) aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen sind nach Ende der höheren Gewalt bzw. des außergewöhnlichen Umstands unverzüglich nachzuholen.
- Negative Beurteilungen können zu Prämieneinbußen führen.
Meldung
- Meldungen erfolgen einzelbetrieblich und innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist. In bestimmten Fällen können Fristwahrungsanträge gestellt werden.
- Die Meldung muss sich auf die betroffenen Förderbereiche (Direktzahlungen, AZ, ÖPUL) beziehen und ist im Internetserviceportal eAMA unter dem Reiter „Eingaben“, im Menüpunkt „Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular zu übermitteln. Entsprechende Nachweise sind gleichzeitig mit dem Antrag einzureichen oder ehestmöglich nachzubringen.
- Die Meldung für höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände auf Almen und Gemeinschaftsweiden bei tierbezogenen Maßnahmen ist ebenfalls im eAMA über die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste für Rinder bzw. das Formular „Pferde und Neuweltkamele – Änderungsmeldung Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ vorzunehmen.
- Im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2023“ (https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#2825) sind eine Reihe von Fallkonstellationen von höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände, notwendige Schritte und vorzulegende Nachweise, dargestellt.