06.02.2019 | von Dr. Raphael Wimmer Empfehlen Drucken Geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn für ein Arbeitsverhältnis das Monatsentgelt unter der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von € 446,81 (Wert 2019) liegt. Downloads zum Thema Geringfügige Beschäftigung