Geänderte Märkte steigern Wertigkeit des ÖPUL
Grafik: Der Absturz der Deckungsbeiträge war bei Getreide und Mais heuer besonders heftig.
Die größten Stellschrauben in der Deckungsbeitragsrechnung im Ackerbau sind die Erträge, die Produktpreise und die Düngemittelkosten. Insbesondere die Produktpreise und die Düngemittelkosten waren in den vergangenen 24 Monaten großen Schwankungen ausgesetzt.
So drehten sich 2023 die Märkte. Die meisten Betriebe hatten gegenüber dem Jahr davor sehr hohe Inputkosten. Abgesehen von wenigen Vorkontrakten lagen bei Getreide und Ölsaaten die Erzeugerpreise häufig auf dem Niveau der Vorjahre. Dies führt in Kombination mit den hohen Produktionskosten, insbesondere den Düngemitteln, zu im 5-Jahresschnitt unterdurchschnittlichen Deckungsbeiträgen. Schmerzhaft ist, dass insbesondere bei den für Oberösterreich flächenstarken Kulturen Weizen, Gerste und Körnermais die Deckungsbeiträge unter Druck stehen. Bei den Ölsaaten Raps und Sojabohne liegen die Deckungsbeiträge der Ernte 2023 ungefähr auf dem Niveau vom 5-Jahresdurchschnitt.
So drehten sich 2023 die Märkte. Die meisten Betriebe hatten gegenüber dem Jahr davor sehr hohe Inputkosten. Abgesehen von wenigen Vorkontrakten lagen bei Getreide und Ölsaaten die Erzeugerpreise häufig auf dem Niveau der Vorjahre. Dies führt in Kombination mit den hohen Produktionskosten, insbesondere den Düngemitteln, zu im 5-Jahresschnitt unterdurchschnittlichen Deckungsbeiträgen. Schmerzhaft ist, dass insbesondere bei den für Oberösterreich flächenstarken Kulturen Weizen, Gerste und Körnermais die Deckungsbeiträge unter Druck stehen. Bei den Ölsaaten Raps und Sojabohne liegen die Deckungsbeiträge der Ernte 2023 ungefähr auf dem Niveau vom 5-Jahresdurchschnitt.
Bis Ende Dezember 2023 ist noch ein Einstieg ins ÖPUL möglich. Bei der betriebswirtschaftlichen Bewertung der Argumente dafür und dagegen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Aktuell stehen die Deckungsbeiträge von Getreide und Mais stärker unter Druck als bei den Ölsaaten Raps und Sojabohne.
- Auch wenn die Deckungsbeiträge der Ernte 2022 erfreulich waren, zeigen die Ergebnisse der Ernte 2023, dass nicht mit den Werten der Ernte 2022 kalkuliert werden darf.
- Mit ÖPUL-Prämien kann zuverlässig kalkuliert werden und sie sind auch ein Beitrag zum Risikomanagement.
Im Folgenden wird am Beispiel eines Milchvieh- und eines Marktfruchtbetriebs gezeigt, dass der Einstieg in UBB, nicht zuletzt wegen der verpflichtenden Flächenstilllegung, deutlich interessanter geworden ist.
Betriebsbeispiele
Milchviehbetrieb mit Acker- und Grünland
Der Betrieb hat 40 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, davon sind 20 ha Acker und 20 ha gemähtes Grünland. Für die Teilnahme an UBB hat der Betrieb folgende Fruchtfolge (inkl. der notwendigen Biodiversitätsflächen am Acker- und Grünland):
Mit den 30 Streuobstbäumen ergeben sich in der Maßnahme UBB folgende Prämien:
Die UBB-Prämie ergibt bei diesem Beispielsbetrieb ab 2024 in Summe ca. 4.000 Euro bzw. rund 100 Euro je Hektar.
Anlage von Biodiversitätsflächen:
Um die Vorgaben der Konditionalität (GLÖZ 8) einzuhalten, muss der Betrieb bereits 4% seiner Ackerfläche stilllegen. Wenn zusätzlich die Vorgaben für Biodiversitätsflächen eingehalten werden (z.B. Ansaat von mindestens sieben Mischungspartnern aus zumindest drei Pflanzenfamilien) sind diese ohnehin notwendigen Stilllegungsflächen für die erforderlichen 7% Biodiversitätsflächen anrechenbar.
Bei den notwendigen Biodiversitätsflächen auf Grünland sind u.a. Schnittzeitpunktauflagen einzuhalten. Für die betriebswirtschaftliche Abwägung stehen einerseits die 4.000 Euro UBB-Prämie und andererseits die verringerte Kraftfutterernte der zusätzlichen 0,6 ha Biodiversitätsfläche am Acker (3% der Ackerfläche) und dem geringeren Grundfutterertrag der 1,5 ha Biodiversitätsfläche am Grünland gegenüber. Zusätzlich sind die eingesparten Kosten für Düngung, Pflanzenschutz und Ernte auf den Biodiversitätsflächen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Um die Vorgaben der Konditionalität (GLÖZ 8) einzuhalten, muss der Betrieb bereits 4% seiner Ackerfläche stilllegen. Wenn zusätzlich die Vorgaben für Biodiversitätsflächen eingehalten werden (z.B. Ansaat von mindestens sieben Mischungspartnern aus zumindest drei Pflanzenfamilien) sind diese ohnehin notwendigen Stilllegungsflächen für die erforderlichen 7% Biodiversitätsflächen anrechenbar.
Bei den notwendigen Biodiversitätsflächen auf Grünland sind u.a. Schnittzeitpunktauflagen einzuhalten. Für die betriebswirtschaftliche Abwägung stehen einerseits die 4.000 Euro UBB-Prämie und andererseits die verringerte Kraftfutterernte der zusätzlichen 0,6 ha Biodiversitätsfläche am Acker (3% der Ackerfläche) und dem geringeren Grundfutterertrag der 1,5 ha Biodiversitätsfläche am Grünland gegenüber. Zusätzlich sind die eingesparten Kosten für Düngung, Pflanzenschutz und Ernte auf den Biodiversitätsflächen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Marktfruchtbetrieb
Der Betrieb mit 35 ha liegt in einem Gebiet mit hoher Bodenbonität. Für die Erfüllung der UBB-Vorgaben sind zusätzlich zu den 4% Stilllegung (1,40 ha) für GLÖZ 8 noch zusätzliche 3% Biodiversitätsflächen (1,05 ha) anzulegen. In Summe legt der Betrieb 2,60 ha Stilllegung als Biodiversitätsflächen an; dabei nutzt er die Stilllegungsfläche auch dazu, die Ausformung der Feldstücke und somit die Bewirtschaftung der restlichen Flächen zu optimieren.
UBB-Prämien
Ab 2024 bekommt der Betrieb zusätzlich zur UBB-Basisprämie von 75,60 Euro/ha einen Zuschlag von 410,40 Euro/ha für jene Biodiversitätsflächen, die über die geforderten 7% hinausgehen. Da bei allen Biodiversitätsflächen die Ackerzahl größer 50 ist, bekommt er für die gesamte Biodiversitätsfläche einen Zuschlag von 75,60 Euro/ha. Umgelegt auf die 3% Zusatzstilllegungsfläche - 4% Fläche müsste der Betrieb im Rahmen der Konditionalität ohnehin stilllegen - bedeutet das eine Prämie von zusätzlichen 176 Euro/ha bei Betrieben mit hoher Bodenbonität.
Der Betrieb hat auch noch 15 punktförmige Landschaftselemente (keine Obstbäume), die er im Rahmen von UBB mit einer Prämie von 8,60 Euro je Stück abgegolten bekommt.
Der Betrieb hat auch noch 15 punktförmige Landschaftselemente (keine Obstbäume), die er im Rahmen von UBB mit einer Prämie von 8,60 Euro je Stück abgegolten bekommt.
Die UBB Prämie beträgt für diesen Betrieb ab 2024 rund 2.800 Euro bzw. rund 80 Euro/ha Ackerfläche. Von diesen 2.800 Euro an UBB-Prämie insgesamt sind der entgangene Deckungsbeitrag von 1,05 ha und die höheren Anlagekosten für die Biodiversitätsfläche (Saatgut und Saatbettbereitung) in Abzug zu bringen. Wenn es sich bei den Biodiversitätsflächen um Flächen handelt, die helfen, die Ausformung der Feldstücke und somit die Bewirtschaftung zu optimieren, ist zu beachten, dass auf diesen Flächen der entgangene Deckungsbeitrag niedriger ist als der Durchschnittsdeckungsbeitrag des Betriebes, da auf diesen Flächen die Arbeitserledigungskosten in der Regel deutlich höher sind. Diese Bewertungen und Abwägungen sind einzelbetrieblich zu machen.
Wichtige Info: Alle in diesem Artikel angeführten Prämiensätze gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab dem Antragsjahr 2024.