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23.01.2019 | von Redaktion
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Forstliche Sperrgebiete unbedingt beachten

Der Schneedruck macht die Situation im Wald gefährlich

Der Schneefall sowie der Sturm der letzten Wochen hat den oberösterreichischen Wäldern zugesetzt. In Höhenlagen zwischen 500 und 850 Metern sind – vor allem im Mühlviertel, dem südlichen Bergland und in der Hausruckregion – insbesondere die Nadelholzbestände vom Schneedruck massiv betroffen. Derzeit gehen die Experten von einem Schadensausmaß von rund 200.000 Festmetern aus. Da die Flächen aufgrund der Schneelage und der anhaltenden Schneedruckgefährdung zu einem großen Teil noch nicht zugänglich sind, kann das genaue Schadensausmaß erst in den nächsten Wochen festgestellt werden. Die Bauern setzen alles daran, die gebrochenen Bäume rasch aufzuarbeiten und weisen darauf hin, dass der Aufenthalt auf den betroffenen Flächen gefährlich ist.
„Spaziergänger, Langläufer, Tourenskigeher und Schneeschuhwanderer, also Leute, die den Wald zu Erholungszwecken besuchen, werden dringend aufgefordert, befristete forstliche Sperrgebiete einzuhalten und die Wege und Flächen, die durch solche Tafeln gekennzeichnet sind, nicht zu betreten. Auf den Bäumen sind zum Teil noch enorme Schneelasten, sodass es laufend zu weiteren Brüchen kommen kann“, fordert Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die Bevölkerung auf, hier Vorsicht walten zu lassen. „Holzschlägerungsarbeiten sind für die Forstarbeiter gefährlich, noch gefährlicher werden sie allerdings, wenn diese bei ihrer Tätigkeit durch Wanderer und Spaziergänger behindert werden“, betont der Präsident.

Hinweistafeln weisen auf befristete forstliche Sperrgebiete hin

Waldbesitzer, die mit Holzschlägerungsarbeiten beschäftigt sind, können während der Holzerntearbeiten ein befristetes forstliches Sperrgebiet ausweisen. Dazu ist die Kennzeichnung mittels Hinweistafeln erforderlich, um einer allfälligen Gefährdung Dritter vorzubeugen. Zusätzlich ist außerdem der Zeitraum der Sperre (im Bedarfsfall bis zu vier Monate) anzugeben. „Die Sperren werden in der Regel nicht länger als notwendig verhängt, sind aber unbedingt einzuhalten“, appelliert Reisecker. Waldflächen, für die ein behördliches Betretungsverbot besteht, sind vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes ausgenommen.

Sperrgebiete dienen der Sicherheit der Bevölkerung

Hinweistafeln mit Informationen über die Dauer der Sperre sind vom Waldeigentümer an jenen Stellen anzubringen, wo öffentliche Wege und Straßen, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Skirouten, Skipisten oder Loipen in die gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen. „Eine derartige Sperre sollte im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt beachtet werden. Das Durchqueren eines Waldes, in dem gearbeitet wird, kann lebensgefährlich sein. Darüber hinaus sieht das Gesetz auch Strafen vor, wenn gesperrte Waldflächen unbefugt benutzt werden“, erläutert Reisecker. Auch Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen sind vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen, solange der Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat. Damit soll einer möglichen Gefährdung der forstlichen Bestandsentwicklung Einhalt geboten werden. Aber auch auf den sonst grundsätzlich zugänglichen Waldflächen ist nicht jedes Verhalten gesetzlich gedeckt. Schneeschuhwandern ist Freunden des Wintersports genauso wie das Skilanglaufen ohne gespurte Loipen und unter Anwendung der gebotenen Vorsicht zwar grundsätzlich erlaubt, doch bedarf das Anlegen oder die Benutzung von Loipen der Zustimmung des Waldeigentümers. Ähnliches gilt auch für Rodeln und Bobfahren im Wald, selbst wenn es auf Forststraßen und sonstigen Waldwegen erfolgt, denn auch hier ist die Einwilligung des Waldeigentümers oder des Erhalters der Forststraße nötig. Auch damit soll tunlichst verhindert werden, dass es zu Unfällen im Zusammenhang mit allfälligen Waldarbeiten kommen kann.
Die LK OÖ fordert dazu auf  befristete forstliche Sperrgebiete im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. © LK OÖDie LK OÖ fordert dazu auf  befristete forstliche Sperrgebiete im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. © LK OÖDie LK OÖ fordert dazu auf  befristete forstliche Sperrgebiete im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. © LK OÖDie LK OÖ fordert dazu auf  befristete forstliche Sperrgebiete im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. © LK OÖ[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.01.23%2F1548234384766362.jpg]
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