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20.11.2023 | von Dipl.-Ing. Thomas Weber - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

Bereits seit fast einem Jahr erfolgt die Prüfung der Einhaltung monitoringfähiger Förderauflagen von GAP-Zahlungen durch das neu eingeführte Flächenmonitoring.

Flächenmonitoring BWSB-Begrünungen
Insbesondere bei Flächenversiegelung, Schnittzeitpunktauflagen von Biodiversitätsflächen im Grünland und den Zwischenfruchtbegrünungen hat das Flächenmonitoring 2023 vermehrt Unstimmigkeiten zwischen Beantragung und Zustand in der Natur aufgezeigt. © BWSB
Im Rahmen des Flächenmonitorings erfolgt ein flächendeckender Abgleich zwischen der im Mehrfachantrag (MFA) beantragten und der mittels Satellitendaten in der Natur vorgefundenen Flächenbewirtschaftung (siehe Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023). Diese neue Form der Kontrolle wird von der EU vorgegeben und ist Zug um Zug auf alle monitoringfähigen Förderauflagen auszuweiten. Wenn eine fehlerhafte Beantragung (zB. Mais statt Soja) oder nicht eingehaltene Förderauflagen (z.B. zu späte Anlage einer Variante der Zwischenfruchtbegrünung) durch das Flächenmonitoring festgestellt wurde, hat die betroffene Förderwerberin bzw. der betroffene Förderwerber 14 Tage Zeit zu reagieren damit die Auszahlung fristgerecht in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen kann. Der Auftrag ergeht per Push-Nachricht in der AMA MFA Fotos App, E-Mail sowie als Plausibilitätsfehler im MFA.

AMA MFA Fotos App ein MUSS für Antragsteller:innen

Aufgrund ihrer einfachen und unkomplizierten Handhabung ist die AMA MFA Fotos App das Mittel der Wahl für die Bearbeitung von Aufträgen aus dem Flächenmonitoring und wird seit Frühjahr 2023 jeder MFA-Antragstellerin bzw. jedem MFA-Antragsteller ausdrücklich empfohlen. Erfolgt auf einen Auftrag innerhalb von 14 Tagen keine Reaktion, wird dieser von einem AMA-Kontrollorgan vor Ort bei der betroffenen Fläche bearbeitet. Im Falle einer tatsächlichen Korrekturnotwendigkeit kann diese Richtigstellung durch das AMA-Kontrollorgan aber zu einer Sanktion der betroffenen Maßnahme(n) führen. Aus diesem Grund sollte die 14-tägige Chance auf selbstständige Richtigstellung keinesfalls vertan werden! Die ersten Ergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen aber doch, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil an Aufträgen nach der 14-tägigen Reaktionszeit unbearbeitet blieb, an die AMA weitergegeben und von dieser vor Ort als tatsächliche Korrekturnotwendigkeit sanktionsrelevant bearbeitet werden musste. Für das Antragsjahr 2024 gehört die AMA MFA Fotos App daher bei jeder Antragstellerin bzw. jedem Antragsteller auf das Smartphone, 21.000 Antragsteller:innen nutzen die App jetzt bereits.

Erste Erkenntnisse des Antragsjahrs 2023

Bis Mitte November 2023 wurde für rund 0,1% aller beantragten Schläge Monitoring-Aufträge infolge potenziell fehlerhafter Beantragungen an Antragsteller:innen erteilt. Das bestätigt die überwiegend hohe Antragsqualität im MFA. Insbesondere bei Flächenversiegelung, Zwischenfruchtbegrünungen sowie Schnittzeitpunktauflagen von Biodiversitätsflächen im Grünland und von Naturschutzflächen hat das Flächenmonitoring 2023 jedoch vermehrt Handlungsbedarf aufgezeigt. Um etwaigen Aufträgen aus dem Flächenmonitoring vorzubeugen, empfiehlt es sich daher im Antragsjahr 2024 bei der Antragstellung und Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben in diesen Bereichen besonders genau und sorgsam vorzugehen.

Geringere Vor-Ort-Kontrollquote dank Flächenmonitoring

Durch die Umsetzung des Flächenmonitorings konnte die Vor-Ort-Kontrollquote im Jahr 2023 auf 3% reduziert sowie die Kontrolldauer der jedoch weiterhin notwendigen Vor-Ort-Kontrollen bei nicht monitoringfähigen Auflagen stark verkürzt werden. Dies führt zu einer Effizienzsteigerung in der Verwaltung und Kontrolle von GAP-Auszahlungen sowie zu einer Optimierung der für die Verwaltung der GAP-Zahlungen notwendigen öffentlichen Mittel.

Da es sich beim Flächenmonitoring um keine Vor-Ort-Kontrolle, sondern um einen kontinuierlichen Prüfprozess handelt, führen etwaige noch offene Aufträge infolge des Flächenmonitorings zu keiner Sperre für oder Verzögerung der Hauptauszahlung am 21. Dezember 2023. Dasselbe gilt bei künftigen Auszahlungen.

Kontinuierliche Erweiterung der Funktionalitäten

Mit der Änderung von Schlagnutzungsarten, Codes oder Begrünungs-Varianten auf Eigeninitiative sowie der Übermittlung von Fotos zu Dokumentationszwecken wurde die App im September 2023 bereits wesentlich erweitert. Der nächste Schritt ist, dass ab 6. Dezember auch die Förderart MFA 2024 ausgewählt werden kann. Ab dann können nach Abgabe des MFA 2024 Korrekturen in der Flächenbeantragung jederzeit eigeninitiativ und unkompliziert direkt in der App vorgenommen werden. Durch Wechsel der Förderart kann zudem weiterhin auch die Flächenbeantragung des MFA 2023 eingesehen und auch korrigiert werden. Weitere Informationen dazu sind im neuesten Erklärvideo im Youtube-Kanal für Flächenmonitoring verfügbar.

Links zum Thema

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023
  • Erklärvideo für Flächenmonitoring

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • AMA Auszahlung 2023

  • Einstiege ins ÖPUL 2023 ab 2024 jetzt im MFA beantragen

  • Abwicklung MFA 2024

  • Informationsveranstaltungen zum ÖPUL 2023 und Abwicklung MFA 2024

  • Webinare - Informationsangebot zum ÖPUL 2023 und Abwicklung MFA 2024

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Oberösterreich

  • Handy-Signatur und ID Austria sind nicht nur für Mehrfachantragstellung sinnvoll

  • AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024

  • Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

  • ID Austria ersetzt ab 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur

  • Agrarmarketingbeitrag 2023 ausschließlich über den Mehrfachantrag

  • AMA: Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

  • AMA MFA Fotos App wird um neue Funktionalitäten erweitert

  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

  • Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Kartierung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

  • Mein Postkorb: Schreiben durch AMA in elektronischer Form

  • Neuerungen bei der Beantragung von gealpten Pferden und anderen Equiden

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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