Die Einhaltung von ÖPUL-Auflagen, zum Beispiel von Mindestbewirtschaftungskriterien, kann durch Umstände, auf die der Förderungswerber keinen Einfluss hat, unmöglich werden.
Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe konnten bis 28. Februar 2021 für abschreibungspflichtige betriebliche Investitionen einen Antrag auf die COVID-19 Investitionsprämie beim aws stellen. Die ersten Maßnahmen mussten bis längstens 31. Mai 2021 gesetzt werden. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen muss bis längstens 28. Februar 2023 erfolgen.
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte, VHA 6.1.1 - Oberösterreich
Mit dieser Beihilfe wird die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch junge Landwirte bzw. Landwirtinnen und die vollwertige Berufsausbildung unterstützt.