Förderung für Trockenschäden bei geförderten Aufforstungen
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Ausfälle kleiner 30 Prozent der gesetzten Pflanzen
Es sind beim Zahlungsantrag auch jene Pflanzen förderbar, die durch die Trockenheit ausgefallen sind. Die Trockenschäden sind vom Bezirksförster mittels Formular zu bestätigen. Die Nachbesserung selbst ist nicht förderbar. Nachbesserungen (auch unter 30 Prozent Ausfall) sind durchzuführen, wenn dies zum Erreichen der gesicherten Verjüngung (Anzahl, Baumartenmischung, flächige Verteilung, Einhaltung der Mischwaldkriterien) erforderlich ist.
Ausfälle größer 30 Prozent der gesetzten Pflanzen
Es sind sowohl die ursprünglich gesetzten Pflanzen als auch die Nachbesserung förderbar. Da dann im Regelfall nicht mit dem genehmigten Förderungsbetrag das Auslangen gefunden werden kann, ist vor der Nachbesserung rechtzeitig über die Bezirksforstinspektion ein Antrag auf Erhöhung der Fördersumme zu stellen. Eventuell ist es auch erforderlich, eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes zu beantragen. Änderungen der Baumartenanteile sind möglich, wenn dadurch die Mischwaldkriterien trotzdem eingehalten werden.
Voraussetzung für die angeführten Förderungsmaßnahmen ist eine Bestätigung des Bezirksförsters, dass der Ausfall bei den Pflanzen auf Trockenheit beruht und nicht auf Setzfehler, schlechtes Pflanzmaterial oder Rüsselkäferbefall.