19.11.2019 |
von DI Dr. Christian Rottensteiner
Erhöhte Förderung für Wiederaufforstung und Pflege
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Kulturpflege nach Aufforstung
Die im Herbst angekündigte Fördererhöhung bei Aufforstungsmaßnahmen um 1 Euro/Pflanze wird in Form einer "Kulturpflege nach Aufforstung" gewährt. Die Kosten dafür können im Rahmen der Aufforstung beantragt werden.
Die Kulturpflege hat ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Aufforstung mindestens über einen Zeitraum von 18 Monaten so zu erfolgen, dass die Pflanzen nicht von der Begleitvegetation überwachsen werden. Nach erfolgter Pflege und Ablauf der Frist von 18 Monaten kann der entsprechende Zahlungsantrag gestellt werden. Für die Dokumentation der erfolgten Kulturpflegemaßnahmen ist es erforderlich, entsprechende Aufzeichnungen über die Arbeitsleistungen zu führen bzw. die Durchführung der Pflege mit aussagekräftigen Fotos zu sichern. Bei Vergabe der Maßnahme sind die Firmenrechnungen beizulegen. Diese Unterlagen sind mit dem Zahlungsantrag vorzulegen.
Für bereits seit 1. Jänner 2018 gestellte Aufforstungsförderanträge ergeht in den nächsten Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben durch die AMA bzw. den Landesforstdienst an die betroffenen Förderwerber.
Die Kulturpflege hat ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Aufforstung mindestens über einen Zeitraum von 18 Monaten so zu erfolgen, dass die Pflanzen nicht von der Begleitvegetation überwachsen werden. Nach erfolgter Pflege und Ablauf der Frist von 18 Monaten kann der entsprechende Zahlungsantrag gestellt werden. Für die Dokumentation der erfolgten Kulturpflegemaßnahmen ist es erforderlich, entsprechende Aufzeichnungen über die Arbeitsleistungen zu führen bzw. die Durchführung der Pflege mit aussagekräftigen Fotos zu sichern. Bei Vergabe der Maßnahme sind die Firmenrechnungen beizulegen. Diese Unterlagen sind mit dem Zahlungsantrag vorzulegen.
Für bereits seit 1. Jänner 2018 gestellte Aufforstungsförderanträge ergeht in den nächsten Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben durch die AMA bzw. den Landesforstdienst an die betroffenen Förderwerber.
Förderung für Pflegeeingriffe
Bei der Jungbestandspflege wurden die Standardkosten mit 1.350 Euro/ha deutlich angehoben, ebenso bei der Erstdurchforstung im Seilkrangelände mit 2.900 Euro/ha. Die Jungbestandspflege ist bis zu einer Oberhöhe von 10 Metern, die Erstdurchforstung von 10 bis 20 Meter Oberhöhe förderbar.