EFSA sieht keine kritischen Problembereiche bei Anwendung von Glyphosat
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Auswirkungen des umstrittenen Herbizidwirkstoffs Glyphosat unter die Lupe genommen und in ihrer Risikobewertung "keine kritischen Problembereiche" ermittelt, teilte die Behörde heute, Donnerstag, mit. Das von dem Wirkstoff ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt gebe keinen Anlass zu Bedenken. "Die Risikobewertung und das Peer-Review von Glyphosat sind das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden von Wissenschaftern der EFSA und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren, das sich seit 2020 über drei Jahre erstreckte. Das Verfahren basiert auf einer Bewertung tausender Studien und wissenschaftlicher Artikeln und umfasst auch wertvolle Beiträge, die während der öffentlichen Konsultation gesammelt wurden", erklärte der Leiter der für die Erstellung von Risikobewertungen zuständigen Abteilung der EFSA, Guilhem de Seze.
Die EFSA verwendete für die EU-Risikobewertung von Glyphosat die Gefahreneinstufung der Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Letztere unternahm im Jahr 2022 eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte. Festgestellte Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA entweder als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, oder als offene Fragen aufgeführt. Zu den Fragen, die nicht abgeschlossen werden konnten, gehören die Bewertung einer der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.
Zu den offenen Fragen gehören u. a. das Fehlen von Informationen über die Toxizität eines der Bestandteile der zur Bewertung vorgelegten Pestizidformulierung auf der Basis von Glyphosat; diese Information werden benötigt, um die Risikobewertung der Formulierung für repräsentative Verwendungszwecke abzuschließen. Für die betreffende Formulierung lagen keine Hinweise auf akute Toxizität oder Genotoxizität vor.
In Bezug auf Biodiversität seien die Risiken im Zusammenhang mit den repräsentativen Verwendungszwecken von Glyphosat komplex und von mehreren Faktoren abhängig. Laut den Sachverständigen fehlt es an harmonisierter Methoden und spezifischen Schutzvorgaben. Insgesamt ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu diesem Aspekt der Risikobewertung zu, heißt es von der EFSA.
Die EFSA verwendete für die EU-Risikobewertung von Glyphosat die Gefahreneinstufung der Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Letztere unternahm im Jahr 2022 eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte. Festgestellte Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA entweder als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, oder als offene Fragen aufgeführt. Zu den Fragen, die nicht abgeschlossen werden konnten, gehören die Bewertung einer der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.
Zu den offenen Fragen gehören u. a. das Fehlen von Informationen über die Toxizität eines der Bestandteile der zur Bewertung vorgelegten Pestizidformulierung auf der Basis von Glyphosat; diese Information werden benötigt, um die Risikobewertung der Formulierung für repräsentative Verwendungszwecke abzuschließen. Für die betreffende Formulierung lagen keine Hinweise auf akute Toxizität oder Genotoxizität vor.
In Bezug auf Biodiversität seien die Risiken im Zusammenhang mit den repräsentativen Verwendungszwecken von Glyphosat komplex und von mehreren Faktoren abhängig. Laut den Sachverständigen fehlt es an harmonisierter Methoden und spezifischen Schutzvorgaben. Insgesamt ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu diesem Aspekt der Risikobewertung zu, heißt es von der EFSA.
EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind am Zug
Alexander Bernhuber, ÖVP-Umweltsprecher im Europaparlament, meint dazu: "Diese positive Risikobewertung ist das Ergebnis der Arbeit von dutzenden Wissenschafter:innen, die in ihrer Analyse in den letzten 32 Monaten rund 2.400 Studien bewertet haben. Jetzt sind die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten am Zug, diese Schlussfolgerungen zur Risikobewertung ernst zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung über eine erneute Zulassung zu treffen."
Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), erklärt: "Die Datenlast zugunsten von Glyphosat ist erdrückend. Damit sind die Aussagen der NGOs einmal mehr widerlegt, während der wissenschaftliche Konsens über die Sicherheit von Glyphosat bestätigt wird. Die IGP fordert daher ein Ende der wissenschafts- und landwirtschaftsfeindlichen NGO-Kampagnen und einen konstruktiven, sachlichen und faktenbasierten Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft."
Die vorläufige Zulassung von Glyphosat endet am 15. Dezember 2023. Auf Basis des EFSA-Gutachtens wird erwartet, dass die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der Zulassung vorlegen wird. Dieser wird anschließend von den EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) abgestimmt.
Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), erklärt: "Die Datenlast zugunsten von Glyphosat ist erdrückend. Damit sind die Aussagen der NGOs einmal mehr widerlegt, während der wissenschaftliche Konsens über die Sicherheit von Glyphosat bestätigt wird. Die IGP fordert daher ein Ende der wissenschafts- und landwirtschaftsfeindlichen NGO-Kampagnen und einen konstruktiven, sachlichen und faktenbasierten Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft."
Die vorläufige Zulassung von Glyphosat endet am 15. Dezember 2023. Auf Basis des EFSA-Gutachtens wird erwartet, dass die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der Zulassung vorlegen wird. Dieser wird anschließend von den EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) abgestimmt.