Das System der Einheitsbewertung
Die Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe beruht auf einem vergleichenden System. Die Ertragsfähigkeit des Hauptvergleichsbetriebes, der Vergleichsbetriebe und aller übrigen Betriebe (Einzelbetriebe) werden zueinander ins Verhältnis gesetzt.
Der Hauptvergleichsbetrieb (HVB) ist Ausgangspunkt der Bewertung aller landwirtschaftlichen
Betriebe. Dabei handelt es sich um einen (nicht real existierenden) ideellen Betrieb, der die besten
natürlichen Ertragsbedingungen aufweist. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wirken sich in
ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend aus (Betriebszahl 100, Bodenklimazahl
100, Hektarsatz 2.400 Euro).
Die Vergleichsbetriebe (VB) sind real in der Natur bestehende Betriebe, die bei jeder Hauptfeststellung
neu bewertet und im Hinblick auf die Ertragsfähigkeit zum Hauptvergleichsbetrieb ins Verhältnis
gesetzt werden.
Zum Beispiel weist ein Vergleichsbetrieb mit der Betriebszahl 40 eine Ertragsfähigkeit von 40%
gegenüber dem Hauptvergleichsbetrieb auf (Hektarsatz VB 40% von Hektarsatz HVB
2.400 Euro = 960 Euro).
Alle übrigen Betriebe (Einzelbetriebe) werden nur hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen
(rechtskräftige Bodenklimazahl) und der Betriebsgröße individuell gerechnet.
In Bezug auf die (übrigen) wirtschaftlichen Ertragsbedingungen werden "ortsübliche" Verhältnisse
unterstellt. Das örtliche Finanzamt wählt je Katastralgemeinde mehrere Betriebe als Ortsstützpunkte
(sogenannte Musterbetriebe, früher Richtbetriebe) aus, die – wie die Vergleichsbetriebe – nach
ihren tatsächlichen Verhältnissen berechnet werden.
Dem Musterbetrieb werden alle Betriebe mit vergleichbaren wirtschaftlichen Ertragsbedingungen
zugeordnet und die Betriebe erhalten die Zu- und Abschläge des Musterbetriebes.
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